Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 78 Abs. 3
Asylrecht (Uganda); Divergenz; Zulassungsantrag - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 22.11.2019 - Au 4 K 17.35201
- VGH Bayern, 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427
Abgesehen davon, dass durch die Behauptung, das Verwaltungsgericht habe die in Uganda lebende Tochter der Klägerin nicht in die Rückkehrprognose einbezogen, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts geltend gemacht werden, die jedoch keinen Zulassungsgrund i.S.d. § 78 Abs. 3 AsylG darstellen (…BayVGH, B.v. 28.10.2019 - 9 ZB 32969 - juris Rn. 3), ist für die Prognose, welche Gefahren einem Ausländer bei Rückkehr in den Herkunftsstaat drohen, eine realitätsnahe Rückkehrsituation zugrunde zu legen (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45.18 - juris Rn. 16). - BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19
Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu nationalem Abschiebungsverbot …
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427
Auf eine fehlerhafte Anwendung eines nicht bestrittenen Rechtssatzes im Einzelfall kann die Divergenzrüge im Übrigen nicht gestützt werden (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 12.03.2019 - 9 ZB 17.30411
Keine Berufungszulassung mangels grundsätzlicher Bedeutung oder Divergenz - …
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat die Klägerin schon deshalb nicht dargelegt, weil es an der Bezeichnung bestimmter und voneinander abweichender Rechtssätze fehlt (BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 9 ZB 17.30411 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 17.12.2019 - 9 ZB 19.34094
Anforderungen an die Darlegung der Berufungszulassungsgründe
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427
Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2019 - 9 ZB 19.34094 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 10.12.2019 - 9 ZB 19.34121
Antrag auf Zulassung einer Berufung- Asylverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427
Die Klägerin wendet sich damit vielmehr im Gewand einer Grundsatzrüge gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung durch das Verwaltungsgericht, was keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2019 - 9 ZB 19.34121 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 07.03.2019 - 9 ZB 16.30086
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei abweichender Tatsachen- und …
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427
Einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung zeigt das Zulassungsvorbringen nicht auf (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2019 - 9 ZB 16.30086 - juris Rn. 3).
- OVG Bremen, 20.08.2026 - 1 LA 183/26
Divergenz; Verfahrensrüge; Willkürverbot; Berufungszulassungsantrag (Asylklage - …
Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht den Rechts- oder Tatsachensatz des Divergenzgerichts, ohne diesem inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.2013 - 2 B 130.11, juris Rn. 5 sowie v. 13.02.2019 - 1 B 2.19, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427, juris Rn. 8). - OVG Bremen, 07.07.2026 - 1 LA 115/26
Berufungszulassungsantrag - Asylrecht (Herkunftsland: Türkei), 1 LA 115/26, …
Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht den Rechts- oder Tatsachensatz des Divergenzgerichts, ohne diesem inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.2013 - 2 B 130.11, juris Rn. 5 sowie v. 13.02.2019 - 1 B 2.19, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427, juris Rn. 8). - OVG Bremen, 19.08.2026 - 1 LA 183/26
Berufungszulassungsantrag (Asylklage - Herkunftsland: Türkei), behauptete …
Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht den Rechts- oder Tatsachensatz des Divergenzgerichts, ohne diesem inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.2013 - 2 B 130.11, juris Rn. 5 sowie v. 13.02.2019 - 1 B 2.19, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427, juris Rn. 8).
- OVG Bremen, 06.07.2026 - 1 LA 103/26
Berufungszulassungsverfahren (Asyl -Türkei), Divergenzrüge und …
Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht den Rechts- oder Tatsachensatz des Divergenzgerichts, ohne diesem inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.2013 - 2 B 130.11, juris Rn. 5 sowie v. 13.02.2019 - 1 B 2.19, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427, juris Rn. 8). - OVG Bremen, 17.02.2026 - 1 LA 171/25
Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler; Asylklage (Herkunftsland: Türkei); …
Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht den Rechts- oder Tatsachensatz des Divergenzgerichts, ohne diesem inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.2013 - 2 B 130.11, juris Rn. 5 sowie v. 13.02.2019 - 1 B 2.19, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427, juris Rn. 8). - OVG Bremen, 04.02.2025 - 1 LA 101/24
Asyl Griechenland; Griechenland; Antrag auf Zulassung der Berufung (erfolglos)
Widerspricht das Verwaltungsgericht - wie hier - dem Rechts- oder Tatsachensatz des Divergenzgerichts aber inhaltlich nicht, liegt eine Divergenz bei fehlerhafter Rechtsanwendung oder falscher Schlussfolgerung - wofür hier im Übrigen nichts ersichtlich ist - nicht vor (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.2013 - 2 B 130.11, juris Rn. 5 sowie v. 13.02.2019 - 1 B 2.19, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427, juris Rn. 8). - OVG Bremen, 24.02.2026 - 1 LA 103/25
Erfolgloser Zulassungsantrag Asylklageverfahren (Ghana - Bawku-Konflikt), 1 LA …
Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht den Rechts- oder Tatsachensatz des Divergenzgerichts, ohne diesem inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.2013 - 2 B 130.11, juris Rn. 5 sowie v. 13.02.2019 - 1 B 2.19, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427, juris Rn. 8). - OVG Bremen, 16.05.2023 - 1 LA 177/21
Widerruf der einem iranischen Staatsangehörigen zuerkannten …
Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht den Rechts- oder Tatsachensatz des Divergenzgerichts, ohne diesem inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.2013 - 2 B 130.11, juris Rn. 5 sowie v. 13.02.2019 - 1 B 2.19, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427, juris Rn. 8). - VGH Bayern, 21.02.2020 - 9 ZB 20.30428
Keine Klärungsbedürftigkeit der Frage einer drohenden Genitalveränderung in …
Rn. 1 Die Klägerin, nach Angaben ihrer Mutter (vgl. Az. 9 ZB 20.30427) Staatsangehörige Ugandas, begehrt die Anerkennung als Asylberechtigte, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Zuerkennung subsidiären Schutzes und die Feststellung von Abschiebungshindernissen.
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