Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 ZB 23.502 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 76; VwGO § 86 Abs. 1, § 101 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Beseitigung von Grundstückseinfriedungen - RA Kotz
Beseitigungsanordnung von Grundstückseinfriedungen - Untersagung der Hundehaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klage gegen eine baurechtliche Anordnung zur Beseitigung von Grundstückseinfriedungen; Untersagung der Hundehaltung auf den Grundstücken; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 10.11.2022 - W 5 K 20.1113
- VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 ZB 23.502
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 14.02.2003 - 4 B 11.03
Mündliche Verhandlung; Verzicht auf weitere mündliche Verhandlung; Entscheidung …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 ZB 23.502
Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Prozesslage wesentlich geändert hat (…vgl. BVerwG, B.v. 29.12.1995 - 9 B 199.95 - juris Rn. 2 ff.; B.v. 14.2.2003 - 4 B 11.03 - juris Rn. 11).Dies ist anzunehmen, wenn der Partei ein Festhalten an der Einverständniserklärung nicht mehr zugemutet werden kann, weil sich seit der Erklärung der entscheidungserhebliche Sachverhalt oder die für die Urteilsfällung maßgebliche materielle Rechtslage wesentlich geändert hat (vgl. BVerwG, B.v. 14.2.2003, a.a.O.).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 ZB 23.502
Rn. 19 Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 ZB 23.502
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gerichte von ihnen entgegengenommenes Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986.91 - BVerfGE 86, 133).
- BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12
Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 ZB 23.502
Rn. 16 Wird ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) behauptet, muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (…vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23; B.v. 3.6.2014 - 2 B 105.12 - juris Rn. 26;… BayVGH, B.v. 15.9.2020 - 9 ZB 18.913 - juris Rn. 5). - BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem …
- BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 ZB 23.502
Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 30.07.2010 - 8 B 125.09
Teilbarkeit eines Verwaltungsakts; Beseitigung der Unanfechtbarkeit durch …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 ZB 23.502
Rn. 16 Wird ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) behauptet, muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23;… B.v. 3.6.2014 - 2 B 105.12 - juris Rn. 26;… BayVGH, B.v. 15.9.2020 - 9 ZB 18.913 - juris Rn. 5). - BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 ZB 23.502
Es gewährleistet im Sinn der Wahrung eines verfassungsrechtlich gebotenen Mindestmaßes, dass ein Kläger die Möglichkeit haben muss, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfG, B.v. 21.4.1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305). - BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
Berufung; Zurücknahme; mündliche Verhandlung; schriftliches Verfahren; (keine) …
- BVerwG, 29.12.1995 - 9 B 199.95
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an …
- VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793
Baugenehmigung für Nutzungsänderung in eine Spielhalle
- VGH Bayern, 15.03.2021 - 9 ZB 20.498
Versagung einer Baugenehmigung und Beseitigungsverfügung bezüglich bereits …
- VGH Bayern, 15.09.2020 - 9 ZB 18.913
Erfolgloser Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine …
- VG Bayreuth, 01.07.2024 - B 7 K 23.793
Verfassungsmäßigkeit der Auf- und Nachweispflicht eines ausreichenden, …
Dieser neuerliche Hinweis (vgl. insoweit schon die Ausführungen im Schriftsatz vom 21.02.2024) des Bevollmächtigten der Kläger kann insbesondere - unabhängig von der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der erklärte Verzicht auf mündliche Verhandlung überhaupt widerrufen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2024 - 9 ZB 23.502 - juris Rn. 13;… BVerwG, B.v. 4.6.2024 - 5 B 11/14 - juris Rn. 11;… BVerwG, B.v. 1.3.2006 - 7 B 90/05 - juris Rn. 13) - nicht als Widerruf der Zustimmung zur Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung interpretiert werden. - VG Bayreuth, 21.01.2026 - B 8 K 25.432
Fehlende Mitwirkung, Freistellung von den Mitwirkungspflichten bei Krankheit, …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Prozesslage wesentlich geändert hat, insbesondere wenn nach diesem Verzicht ein Beweisbeschluss ergeht, den Beteiligten durch einen Auflagenbeschluss eine Stellungnahme abgefordert wird oder Akten zu Beweiszwecken beigezogen werden oder sonst neue Erkenntnismittel in den Prozess eingeführt werden (…BVerwG, B.v. 1.3.2006 - 7 B 90.05 - juris Rn. 13;… U.v. 20.11.2008 - 4 C 8.07 - juris Rn. 11;… B.v. 29.12.1995 - 9 B 199.95 - juris Rn. 2 ff.;… B.v. 14.2.2003 - 4 B 11.03 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 26.2.2024 - 9 ZB 23.502 - juris Rn. 13).
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