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Rechtsprechung
   BSG, 10.02.1993 - 9/9a RV 31/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7931
BSG, 10.02.1993 - 9/9a RV 31/91 (https://dejure.org/1993,7931)
BSG, Entscheidung vom 10.02.1993 - 9/9a RV 31/91 (https://dejure.org/1993,7931)
BSG, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 31/91 (https://dejure.org/1993,7931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Versorgung - Versorgung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) - Anspruch auf auf Anerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit, auf Berufsschadensausgleich und auf Pflegezulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgloses Verfahren - Witwenrente - Tatsachen - Erwerbsunfähigkeit - Pflegezulage

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 4/92

    Anspruch auf Beschädigtenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz - Minderung der …

    Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 9a RV 31/91
    Fehlt es an einem Antrag, ist entscheidend, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Vermutungstatbestandes nach dem Inhalt der über den Beschädigten geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar bestanden haben und daß sich dieses Ergebnis der Verwaltung aufdrängen muß (…vgl BSG SozR 3100 § 48 Nrn 15, 16;… SozR 3-3100 § 48 Nrn 1 bis 4 und SozR 3-3642 § 8 Nr. 3; vgl auch Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 4/92 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2013 - L 2 VK 56/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gelten die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 1 BVG auch ohne eine Gewährung dieser Leistungen dann als erfüllt, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar vorgelegen haben und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - B 9 V 3/07 R, BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 11/99 R; BSG…, Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 26/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 7; BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 31/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 6; BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 4/92; BSG, Urteil vom 15. Juli 1992 - 9a RV 40/91 = BSGE 71, 68; BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 = Breith 1993, 303; BSG…, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 19/90 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 2; BSG…, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9a RV 38/85 = SozR 3100 § 48 Nr. 15; BSG…, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9a RV 6/86 = SozR 3100 § 48 Nr. 16; BSG…, Urteil vom 1. April 1981 - 9 RV 49/80 = SozR 3100 § 48 Nr. 7; anders jedoch zu der ähnlichen Regelung des § 602 RVO - heute: § 71 Abs. 4 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch: BSG, Urteil vom 30. April 1991 - 2 RU 56/90).

    Gleiches gilt für medizinische Ermittlungen, die zum Nachweis eines Anspruchs auf Witwenversorgung durchgeführt werden (BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 31/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 6).

    Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Vermutungstatbestände nach dem Inhalt der für den Beschädigten geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar bestanden haben und dass sich dieses Ergebnis der Verwaltung aufdrängen musste (BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 31/91, a. a. O.; BSG…, Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 26/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 7).

  • BSG, 11.12.2008 - B 9 V 3/07 R

    Kriegsopferversorgung - Versorgungsverwaltung - Versorgungsamt - Zuständigkeit - …

    Soweit nach der Rechtsprechung des BSG auf den Leistungsbezug oder die nachträgliche Feststellung des Anspruchs aufgrund eines vor dem Tode gestellten Antrags nur dann verzichtet werden kann, wenn ohne weitere Sachaufklärung bereits nach dem Inhalt der Versorgungsakten die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind (BSG, Urteil vom 10.2.1993 - 9/9a RV 31/91 - SozR 3-3100 § 48 Nr. 6 S 17), hat das LSG festgestellt, dass nach dem Akteninhalt zum Zeitpunkt des Todes des Beschädigten keine Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich ein schädigungsbedingter Einkommensverlust als Voraussetzung für einen Anspruch auf BSA aufdränge.
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 V 19/97 R

    Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich - Einkommensverlust - Ausland - …

    Auf diesen Fall bezieht sich die bisherige Rechtsprechung des Senats, soweit sie eine Ausnahme vom Offenkundigkeitsgrundsatz macht (…vgl SozR 3-3100 § 48 Nr. 3 S 9; SozR 3-3100 § 48 Nr. 6 S 17).
  • BSG, 13.08.1997 - 9 RV 31/95

    Schädigungsbedingte Minderung der Gesamtversorgung einer Witwe

    Diese (unwiderlegliche) gesetzliche Vermutung dient der Beweiserleichterung und der Verwaltungsvereinfachung (vgl BSG SozR 3-3100 § 48 Nr. 6).
  • LSG Hessen, 14.01.1999 - L 5 V 52/96

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre - …

    Auf diesen Fall bezieht sich die bisherige Rechtsprechung des Senats des BSG, soweit sie eine Ausnahme vom Offenkundigkeitsgrundsatz macht (…vgl. SozR 3-3100 § 48 Nr. 3 S. 9; SozR 3-3100 § 48 Nr. 6 S. 17): Gemeint sind dabei die Fälle, in denen ein zu Lebzeiten des Beschädigten eröffnetes Verfahren zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht abgeschlossen war.
  • BSG, 23.06.1993 - 9a RV 26/91

    Witwenbeihilfe - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Erkennbarkeit - …

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 10. Februar 1992 (9/9a RV 31/91 - zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, daß die für die Witwenbeihilfe wesentliche Frage, ob der verstorbene Beschädigte zur Zeit seines Todes Anspruch auf Beschädigtenrente eines Erwerbsunfähigen hatte, grundsätzlich nach den zur Zeit des Todes wirksamen Bescheiden zu beantworten ist.
  • LSG Berlin, 10.06.2004 - L 3 U 15/04

    Rechtmäßigkeit der Auferlegung von Mutwillenskosten; Auswirkungen auf …

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann ein Überprüfungsbescheid im Sinne des § 44 SGB X gemäß § 96 SGG Gegenstand des Rechtsstreits werden (so BSG, Urteil vom 24. März 1992 - 14 b/4 REg 12/90 - und vom 24. September 1992 - 9 a RV 31/91 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 6 V 6155/06
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ein erst nach dem Tode des Beschädigten gestellter Antrag gemäß § 44 SGB X grundsätzlich ungeeignet, den Vermutungstatbestand für die Voraussetzung der Witwenbeihilfe zu erfüllen (BSG SozR 3-3100 § 48 Nr. 6, Urteil vom 10.02.1993 und Nr. 7, Urteil vom 23.06.1993).
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