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| VerfGH Sachsen, 15.08.2024 - 9-IV-24 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (2)
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.08.2024 - 9-IV-24
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - Vf. 102-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV- 09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 08.12.2023 - 102-IV-23
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.08.2024 - 9-IV-24
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - Vf. 102-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV- 09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 56-IV-24
Gericht muss Dir zuhören, aber nicht Deiner Meinung sein!
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 9-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 15-IV-25
Anspruch auf rechtliches Gehör
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. März 2025 - Vf. 56-IV-24; Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 9-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 21.11.2024 - 55-IV-24
Erhebliches Vorbringen ist (nur) zur Kenntnis zu nehmen!
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 9-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 28-IV-25 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 17-IV-25; Beschluss vom 13. März 2025 - Vf. 56-IV-24; Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 9-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 57-IV-24 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Oktober 2025 - Vf. 58-IV-25; Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 9-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 103-IV-23 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 9-IV-24; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.10.2025 - 73-IV-25 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. September 2025 - Vf. 28-IV-25; Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 17-IV-25; Beschluss vom 13. März 2025 - Vf. 56-IV-24; Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 9-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.10.2025 - 49-IV-25 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. September 2025 - Vf. 28-IV-25; Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 17-IV-25; Beschluss vom 13. März 2025 - Vf. 56-IV-24; Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 9-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.10.2025 - 62-IV-25 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. September 2025 - Vf. 28-IV-25; Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 17-IV-25; Beschluss vom 13. März 2025 - Vf. 56-IV-24; Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 9-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 24-IV-25 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 17-IV-25; Beschluss vom 13. März 2025 - Vf. 56-IV-24; Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 9-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 81-IV-24
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 71-IV-24
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 64-IV-24
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 22-IV-24
- VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 31-IV-25
- VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 36-IV-25
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 82-IV-24
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 32-IV-24
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 27-IV-24
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 37-IV-24
- VerfGH Sachsen, 16.01.2025 - 68-IV-24
- VerfGH Sachsen, 23.10.2025 - 58-IV-25
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 54-IV-24
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 49-IV-24
- VerfGH Sachsen, 15.01.2026 - 97-IV-25
- VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 37-IV-25
- VerfGH Sachsen, 15.01.2026 - 95-IV-25
- VerfGH Sachsen, 23.10.2025 - 91-IV-23
- VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 38-IV-25
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 53-IV-24
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 52-IV-24
- VerfGH Sachsen, 23.10.2025 - 54-IV-25
- VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 39-IV-25
- VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 35-IV-24
- VerfGH Sachsen, 15.01.2026 - 42-IV-25
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 33-IV-24
- VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 59-IV-24
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