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   VerfGH Bayern, 21.08.2019 - 9-VI-18   

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VerfGH Bayern, 21.08.2019 - 9-VI-18 (https://dejure.org/2019,25874)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.08.2019 - 9-VI-18 (https://dejure.org/2019,25874)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. August 2019 - 9-VI-18 (https://dejure.org/2019,25874)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Zum anderen gibt er den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; vom 21.8.2019 - Vf. 9-VI-18 - juris Rn. 36 m. w. N.; BVerfG vom 5.4.2012 NJW 2012, 2262 Rn. 18; BVerwG vom 17.6.2011 - 8 C 3.11 u. a. - juris Rn. 3; BayVGH vom 25.6.2019 - 8 ZB 19.32121 - juris Rn. 13).

    Versäumt ein Beschwerdeführer eine prozessuale oder tatsächliche Möglichkeit, um eine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte auszuräumen, so begibt er sich dieser Rechte (vgl. VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 23 m. w. N.; vom 21.8.2019 - Vf. 9-VI-18 - juris Rn. 28 m. w. N.; vom 28.1.2020 - Vf. 56-VI-18 - juris Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BVerfG vom 2.11.2001 - 2 BvR 1098/00 - juris Rn. 12 ff.).

  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Aus dem Erfordernis der Erschöpfung des Rechtswegs folgt nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, dass die Verfassungsbeschwerde wegen ihres subsidiären Charakters über Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG hinaus nur zulässig ist, wenn alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, um dem als verfassungswidrig beanstandeten Hoheitsakt entgegenzutreten (VerfGH vom 21.8.2019 - Vf. 9-VI-18 - juris Rn. 28; vom 28.1.2020 - Vf. 56-VI-18 - juris Rn. 16; BayVBl 2021, 516 Rn. 48).
  • VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20

    Ahndung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

    Mit der Begründung, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs grundsätzlich nicht begründet werden (VerfGH vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 45, vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 29; vom 21.8.2019 - Vf. 9-VI-18 - juris Rn. 36).
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