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   LAG Hessen, 09.07.2009 - 9/10 Ta 25/09   

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https://dejure.org/2009,8844
LAG Hessen, 09.07.2009 - 9/10 Ta 25/09 (https://dejure.org/2009,8844)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.07.2009 - 9/10 Ta 25/09 (https://dejure.org/2009,8844)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 9/10 Ta 25/09 (https://dejure.org/2009,8844)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2a Abs 1 Nr 1 ArbGG, § 48 Abs 1 ArbGG, § 78 BetrVG
    Beschlussverfahren - personalvertretungsrechtliche Abmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlussverfahren um Abmahnung von Mitgliedern der Personalvertretung

  • Wolters Kluwer

    (Beschlussverfahren - personalvertretungsrechtliche Abmahnung)

  • Judicialis

    ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1; ; ArbGG § 48 Abs. 1; ; BetrVG § 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlussverfahren um Abmahnung von Mitgliedern der Personalvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 10 Ta 25/09
    (BAG Beschluss vom 10. Nov. 1993 - 7 AZR 682/92 - Urteil EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 29; BAG Beschluss vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 26; BAG Beschluss vom 16. Okt. 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 10 Ta 25/09
    (BAG Beschluss vom 10. Nov. 1993 - 7 AZR 682/92 - Urteil EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 29; BAG Beschluss vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 26; BAG Beschluss vom 16. Okt. 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 10 Ta 25/09
    (BAG Beschluss vom 10. Nov. 1993 - 7 AZR 682/92 - Urteil EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 29; BAG Beschluss vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 26; BAG Beschluss vom 16. Okt. 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu II 4 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2004 - 5 TaBV 96/03

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wegen Beleidigung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 10 Ta 25/09
    Abgelehnt wird die betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung des Arbeitgebers deshalb zu Recht vom Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 26. Jan. 1994 - 7 AZR 640/92 - Juris; ferner etwa LAG Niedersachsen Beschluss vom 25. Okt. 2004 - 5 TaBV 96/03 - NZA-RR 2005, 530; Fitting § 23 BetrVG, Rn. 17a, Wolmerath dbr 2007, 36).
  • BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92

    Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 10 Ta 25/09
    Abgelehnt wird die betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung des Arbeitgebers deshalb zu Recht vom Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 26. Jan. 1994 - 7 AZR 640/92 - Juris; ferner etwa LAG Niedersachsen Beschluss vom 25. Okt. 2004 - 5 TaBV 96/03 - NZA-RR 2005, 530; Fitting § 23 BetrVG, Rn. 17a, Wolmerath dbr 2007, 36).
  • ArbG Berlin, 10.01.2007 - 76 BV 16593/06

    Zulässigkeit einer betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 10 Ta 25/09
    Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei Verstößen gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten, die nicht zugleich eine Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen, keine Kündigung und damit auch keine Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall in Betracht kommt, sondern nur ein Antrag nach § 23 Abs. 1 BetrVG und damit auch nur die Inaussichtstellung eines solchen Antrags für den Wiederholungsfall (für eine betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung etwa von ArbG Berlin Beschluss vom 10. Jan. 2007 - 76 BV 16593/06 - Juris; DKK/Klebe § 23 BetrVG Rn 12; Düwell § 23 BetrVG, Rn. 15).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11

    Klärung individualrechtlicher Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds -

    Denn allein der Streitgegenstand - der durch den geltend gemachten Anspruch in Verbindung mit dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt wird - kann Aufschluss über die Rechteinhaberschaft und damit die Antragsbefugnis geben (a.M. wohl das Hessische LAG, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 9/10 Ta 25/09, welches nicht auf das Klageziel, sondern die zugrunde liegende Rechtsmaterie abstellt).
  • LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
    Geht es hingegen um Fehlverhalten, das unabhängig von Betriebs- oder Personalvertretungstätigkeit gerügt werden soll, oder solches, das keinen spezifischen Bezug zur Betriebsrats- oder Personalvertretungstätigkeit aufweist, ist das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren die richtige Verfahrensart (LAG Hamm Beschl. v. 25.11.2002 - 10 TaBV 121/02; LAG Köln Beschl. v. 27.04.2011 - 5 Ta 438/10 - AE 2012, 1114, 114; Hessisches LAG Beschl. v. 09.07.2009 - 9/10 Ta 25/09).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds

    Denn allein der Streitgegenstand - der durch den geltend gemachten Anspruch in Verbindung mit dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt wird - kann Aufschluss über die Rechtsinhaberschaft und damit die Antragsbefugnis geben (a.M. wohl das Hessische LAG 9. Juli 2009 - 9/10 Ta 25/09 - in juris, welches nicht auf das Klageziel, sondern die zugrunde liegende Rechtsmaterie abstellt).
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