Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 4a Abs 1 S 2 Nr 1 ÄKammerG BE, § 52 Abs 1 S 2 BDG, § 2 Abs 2 ÄBerufsO BE vom 30.05.2005, § 17 Abs 1 Nr 3 ÄKammerG BE, § 17 Abs 1 Nr 4 ÄKammerG BE
Verletzung des Distanzgebots durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 4a Abs 1 S 2 Nr 1 KammerG, § 52 Abs 1 S 2 BDG, § 2 Abs 2 BO... , § 17 Abs 1 Nr 3 KammerG, § 17 Abs 1 Nr 4 KammerG, § 17 Abs 2 KammerG, § 30 Abs 2 S 1 KammerG, § 33 Abs 2 KammerG, § 53 Abs 1 BDG, § 55 BDG, § 7 Abs 1 BO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.11.2017 - 90 K 4.14
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (13)
- LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 10.02.2014 - 13 E 494/12
Verletzung der Dokumentationspflicht und des Abstinenzgebots eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18
Fachlichkeit und Professionalität stehen im Mittelpunkt dieses Verhältnisses, das maßgeblich durch eine spezifische Rollenverteilung (Arzt als Helfender und Patient als Hilfesuchender), ein damit verbundenes erhebliches strukturelles Machtgefälle sowie eine (unerlässliche) besondere Vertrauensbeziehung bestimmt ist (s. zur Asymmetrie der Arzt-Patienten-Beziehung für den vergleichbaren Bereich psychotherapeutischer Behandlungen Landesberufsgericht für Heilberufe Münster, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 13 E 494/12.T - juris Rn. 41; VGH Kassel…, Urteil vom 14. September 2011 - 25 A 1451/11.B - juris Rn. 18; zu den Gefahrpotentialen in diesem Verhältnis s. auch OLG Düsseldorf…, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 8 U 10/88 - NJW 1990, S. 1543).Rn. 84 Zu einer professionellen Gestaltung der zwischen dem Arzt und seinem Patienten bestehenden Arbeitsbeziehung gehört es nicht nur, dass der Arzt das Vertrauensverhältnis zu seinem Patienten nicht zur Befriedigung eigener Interessen und Bedürfnisse missbraucht (…vgl. zum Abstinenzgedanken Jakl/Gutmann, MedR 2011, S. 259, 260; im Anschluss daran Landesberufsgericht für Heilberufe Münster, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 13 E 494/12.T - juris Rn. 37).
Es wäre im Hinblick auf die hier betrachteten Vorgänge mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar, wenn die Berufsordnung dem Arzt etwa jegliche soziale Kontakte zu seinem Patienten untersagte (vgl. Landesberufsgericht für Heilberufe Münster, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 13 E 494/12.T - juris Rn. 52).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 90 H 3.18
Irreführende Werbung eines Arztes
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18
Als maßnahmemildernd ist die überlange Verfahrensdauer zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 2019 - OVG 90 H 3.18 - juris Rn. 53).Soweit der Beschuldigte von einem Teil der gegen ihn erhobenen Vorwürfe freizustellen ist, kommt wegen des Grundsatzes der Einheit des Berufsvergehens weder ein Teilfreispruch noch eine Kostenteilung in Betracht (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 2019 - OVG 90 H 3.18 - juris Rn. 54).
- BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14
Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18
Ort und Zeit der einzelnen Handlungen müssen möglichst genau angegeben, die Geschehensabläufe müssen nachvollziehbar beschrieben werden (vgl. zum Beamtendisziplinarrecht BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - juris Rn. 14; ähnlich zum nordrhein-westfälischen Kammerrecht Landesberufsgericht für Heilberufe Münster…, Urteil vom 13. August 2014 - 6t A 1025/12.T - juris Rn. 92 m.w.N.), auch wenn eine tagesgenaue Fixierung nicht verlangt wird (s. zum Beamtendisziplinarrecht BVerwG…, Beschluss vom 28. März 2011 - 2 B 59.10 - juris Rn. 6).Nur eine derartige Konkretisierung der berufsrechtlichen Vorwürfe ermöglicht dem Beklagten eine sachgerechte Verteidigung und wird der Umgrenzungsfunktion der Anschuldigungsschrift gerecht (vgl. aus beamtendisziplinarrechtlicher Sicht BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2014, a.a.O.; im Anschluss an diese Rechtsprechung Urteil des Senats vom 25. Februar 2013 - OVG 90 H 1.10 - S. 20 EA).
- VG Berlin, 14.06.2006 - 90 A 4.02
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18
Rn. 115 Darüber hinaus bedarf es der Entziehung des aktiven und passiven Kammerwahlrechts, um dem Beschuldigten eindringlich zu verdeutlichen, wie nahe er sich mit dem von ihm begangenen Berufsvergehen an der Schwelle zur Feststellung der Berufsunwürdigkeit befindet (zum Zweck dieser Maßnahme s. Berufsgerichtshof für die Heilberufe Hamburg, Urteil vom 12. Januar 1986 - HeilBHof 1/85 - HeilBGE A 2.8, Nr. 1.22; Berufsgericht für Heilberufe bei dem VG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2006 - 90 A 4.02 - juris Rn. 86). - BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18
Die Ärztekammer als eine mit Satzungsautonomie ausgestattete Körperschaft konnte zur Normierung dieser Berufspflicht ermächtigt werden, weil sie keinen statusbildenden Charakter hat und lediglich in die Freiheit der Berufsausübung von Verbandsmitgliedern eingreift (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1987 - 1 BvR 537/81, 195/87 - BVerfGE 76, 171, 185). - BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18
Deshalb können Berufspflichten in einer Generalklausel zusammengefasst werden, die die Berufsangehörigen zu gewissenhafter Berufsausübung anhält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62, 308/64 - BVerfGE 33, 125, 164). - BGH, 09.01.2018 - 1 StR 370/17
Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (notwendiger Inhalt bei Anklage wegen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18
Rn. 51 1. Der Senat ist ungeachtet der gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 KammerG unanfechtbaren Eröffnung des berufsgerichtlichen Verfahrens durch das Berufsgericht noch befugt, das Vorliegen der Eröffnungsvoraussetzungen zu prüfen (…für eine solche Befugnis: Willems, Das Verfahren vor den Heilberufsgerichten, Heidelberg u.a. 2009, Rn. 289 f.; s. ferner Landesberufsgericht für Heilberufe Koblenz…, Urteil vom 15. Juli 1998 - LBGH A 12999/97 - juris Rn. 19; Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht…, Beschluss vom 14. Februar 1977 - LBG-Ä-3/76 - juris Rn. 9 ff.; ebenso zur Prüfung von Mängeln der Anklageschrift in einem strafprozessualen Rechtsmittelverfahren BGH, Urteil vom 9. Januar 2018 - 1 StR 370/17 - juris Rn. 8 ff.). - BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvL 2/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18
Diese seit jeher bestehenden Besonderheiten des Standesrechts hat der Grundgesetzgeber durch Art. 103 Abs. 2 GG nicht ändern wollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 1977 - 2 BvL 2/76 - BVerfGE 45, 346, 351 f.; im Anschluss an die zuvor dargestellte Rechtsprechung Urteil des Senats vom 10. Januar 2013 - OVG 90 H 1.11 - S. 11 f. EA; s. ferner Landesberufsgericht für Heilberufe Münster…, Beschluss vom 25. November 2015 - 6t 441/13.T u.a. - juris Rn. 42 ff.). - BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 59.10
Disziplinarrecht; Anforderung an Klageschrift (hier: § 52 Abs. 2 Satz 1 DG NW …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18
Ort und Zeit der einzelnen Handlungen müssen möglichst genau angegeben, die Geschehensabläufe müssen nachvollziehbar beschrieben werden (vgl. zum Beamtendisziplinarrecht BVerwG…, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - juris Rn. 14; ähnlich zum nordrhein-westfälischen Kammerrecht Landesberufsgericht für Heilberufe Münster…, Urteil vom 13. August 2014 - 6t A 1025/12.T - juris Rn. 92 m.w.N.), auch wenn eine tagesgenaue Fixierung nicht verlangt wird (s. zum Beamtendisziplinarrecht BVerwG, Beschluss vom 28. März 2011 - 2 B 59.10 - juris Rn. 6). - BGH, 22.10.2013 - 5 StR 297/13
Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei einer Tatserie …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18
Wenn nur ungefähre Zeit- und Ortsangaben gemacht werden können, ist dies ebenso unschädlich wie die Beschränkung auf eine Mindestanzahl bzw. Höchstzahl angenommener Pflichtverletzungen aus einem wiederkehrenden, eine ganze Zeit lang geübten Fehlverhalten (…vgl. Willems, Das Verfahren vor den Heilberufsgerichten, Heidelberg u.a. 2009, Rn. 234; zum vergleichbaren Maßstab der Substanziierung nach Kammerrecht, dass sich an den strafprozessualen Maßstäben für die inhaltlichen Anforderungen an eine Anklageschrift orientiert, Landesberufsgericht für die Heilberufe München, Urteil vom 12. Mai 1997 - LBG-Ä-1/97 - HeilBGE B 4.1 Nr. 20; Landesberufsgericht für Ärzte Stuttgart, Urteil vom 13. Februar 1993 - Ber.Liste 6/92 - HeilBGE B 4.1 Nr. 18; s. aus strafprozessualer Perspektive BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13 - juris Rn. 3;… Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, Kommentar, 61. Aufl. 2018, § 200 Rn. 7, 9). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2018 - 90 H 2.13
Apotheker; Werbung mit Einkaufsgutscheinen für die Einlösung von Rezepten; …
- OLG Düsseldorf, 12.10.1989 - 8 U 10/88
Therapeuten: Mißbrauchte Gefühle
- VGH Hessen, 14.09.2011 - 25 A 1451/11
Ausfertigung
- BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer …
Hinzu kommt als weiterer Kontext, dass der Angeklagte die Geschädigte am Vortag mehrfach gestreichelt sowie geküsst hatte und sich im Anschluss hypothetisch über eine Verabredung äußerte (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18, GesR 2019, 375, 379 f.). - VG Berlin, 27.01.2023 - 90 K 5.21
Berufspflichtverletzung durch einen Arzt: Aufnahme einer sexuellen Beziehung zu …
Nur eine derartige Konkretisierung der berufsrechtlichen Vorwürfe ermöglicht dem Betroffenen eine sachgerechte Verteidigung und wird der Umgrenzungsfunktion der Anschuldigungsschrift gerecht (Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 53).Das ist generell nicht zu beanstanden (vgl. Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 80 m.w.N.).
Insoweit können die früher in der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin ausdrücklich geregelten Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung zur Auslegung des § 2 Abs. 2 BO weiter herangezogen werden (Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 81).
Fachlichkeit und Professionalität stehen im Mittelpunkt dieses Verhältnisses, das maßgeblich durch eine spezifische Rollenverteilung (Arzt als Helfender und Patient als Hilfesuchender), ein damit verbundenes erhebliches strukturelles Machtgefälle sowie eine (unerlässliche) besondere Vertrauensbeziehung bestimmt ist (Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 83).
Ein Berufsvergehen ist einheitlich zu würdigen (…vgl. Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 20. September 2019 - OVG 90 H 1.18 - juris Rn. 34 und vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 78).
Neben dem Gewicht des Berufsvergehens ist dabei die Prognose des künftigen Verhaltens des Beschuldigten und hierbei die Frage entscheidend, in welchem Umfang es einer pflichtenmahnenden Einwirkung bedarf, um ein berufsrechtliches Fehlverhalten zukünftig zu unterlassen (vgl. Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 109).
Unter diesen Umständen bedarf es einer Geldbuße und der Entziehung des aktiven und passiven Kammerwahlrechts, um der Beschuldigten eindringlich zu verdeutlichen, wie nahe sie sich mit dem von ihr begangenen Berufsvergehen an der Schwelle zur Feststellung der Berufsunwürdigkeit befindet (vgl. zu dieser Bedeutung der Sanktion: Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 115).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2022 - 90 H 2.19
Berufspflichtverletzung durch Schönheitschirurgen; überhöhte Abrechnung / …
Er beruft sich auf das Senatsurteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - (…juris Rn. 109).Er hat sie nach § 33 Abs. 2 KammerG rechtzeitig und ordnungsgemäß bei dem Berufsgericht für Heilberufe eingelegt und gegenüber dem Berufsobergericht für Heilberufe begründet (vgl. näher OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 48 unter Hinweis auf dessen Urteil vom 25. September 2018 - OVG 90 H 2.13 - juris Rn. 23).
Das ist generell nicht zu beanstanden, wie das Berufsobergericht für Heilberufe in seinem Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 80 ausgeführt hat.
Ein Berufsvergehen ist einheitlich zu würdigen (…so der Senat zuletzt in den Urteilen vom 20. September 2019 - OVG 90 H 1.18 - juris Rn. 34 und vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 78).
Neben dem Gewicht des Berufsvergehens ist dabei die Prognose des künftigen Verhaltens des Beschuldigten und hierbei die Frage entscheidend, in welchem Umfang es einer pflichtenmahnenden Einwirkung bedarf, um ein berufsrechtliches Fehlverhalten zukünftig zu unterlassen (Senatsurteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 109).
Damit verstieß er fahrlässig gegen seine Berufspflichten aus § 2 Abs. 2 BO, § 2 Abs. 3 BO samt Nr. 2 der Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung in Kapitel C. Danach ist die gewissenhafte Ausführung der gebotenen medizinischen Maßnahmen nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 81).
Zum Kernbereich der ärztlichen Tätigkeit gehört der diagnostische und therapeutische Bereich im Verhältnis zwischen Arzt und Patienten (siehe zum Ganzen das Urteil des Senats vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 109 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2024 - 90 H 1.20
Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, …
Sie ist am 15. Januar 2020 innerhalb der Monatsfrist des § 33 Abs. 2 Satz 1 KammerG beim Berufsgericht eingelegt und mit am 14. Februar 2020 eingegangenem Schriftsatz zulässigerweise gegenüber dem Berufsobergericht für Heilberufe (…vgl. Urteile des Senats vom 25. September 2018 - OVG 90 H 2.13 - juris Rn. 23 und vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 48) innerhalb der gesetzlichen Frist begründet worden. - LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 29.07.2020 - 6t E 797/18
Berufspflichtwidrigkeit Berufsrechtlicher Überhang
Rn. 36 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62, 308/64 -, BVerfGE 33, 125 = juris Rn. 116; Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG NRW, Beschluss vom 25. November 2015 - 6t E 441/13.T u.a. -, NJW 2016, 1400 = juris Rn. 42 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 -, GesR 2019, 375 = juris Rn. 90, letztere jeweils m. w. N.Rn. 41 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 -, a. a. O. Rn. 84; Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Juli 2014 - LBG-H E 10372/14 -, GesR 2014, 635 = juris Rn. 2; auch VG Köln, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 7 L 673/19 -, juris Rn. 35 m. w. N.
Rn. 48 Vgl. Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG NRW, Urteil vom 13. August 2014 - 6t A 1025/12.T -, a. a. O. Rn. 94; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 -, a. a. O. Rn. 53, jeweils m. w. N.
- VG Berlin, 04.06.2021 - 90 K 2.19
Unterbliebene Erstellung gerichtlich erforderter Befundberichte über eigene …
Ähnlich verhält es sich mit dem Grundsatz, dass die materiell günstigere Regelung nach dem Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB im berufsgerichtlichen Verfahren anzuwenden ist (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 102).Neben dem Gewicht des Berufsvergehens ist dabei die Prognose des künftigen Verhaltens des Beschuldigten und hierbei die Frage entscheidend, in welchem Umfang es einer pflichtenmahnenden Einwirkung bedarf, um ein berufsrechtliches Fehlverhalten zukünftig zu unterlassen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 109).
- VG Berlin, 27.08.2025 - 90 K 2.25
Annahme von Geschenken durch einen ärztlichen Psychotherapeuten nach formellem …
Fachlichkeit und Professionalität des Arztes als bedeutsame Maximen bei der Behandlung eines Patienten erfordern es darüber hinaus, dass der Arzt zu seinem Patienten die notwendige Distanz sowohl in körperlicher als auch in kommunikativer Hinsicht wahrt, wobei dies nicht nur während der Behandlung, sondern auch nach deren Abschluss gilt (Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 84 - 86).Eine Verwechslung zwischen privaten Beziehungen und dem "Arbeitsverhältnis" zwischen Arzt und Patienten muss ausgeschlossen werden (Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 88).
Hiervon ausgehend dient die Abstinenz dem Erhalt der Objektivität des Therapeuten und damit dem Therapieerfolg, vor allem aber dem Schutz der seelischen Gesundheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Patienten, der in einer Abhängigkeitsbeziehung zum Therapeuten steht (Landesberufsgericht für Heilberufe Münster…, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 13 E 494/12.T - juris Rn. 34 - 47; zustimmend: Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 83).
Neben dem Gewicht des Berufsvergehens ist dabei die Prognose des künftigen Verhaltens des Beschuldigten und hierbei die Frage entscheidend, in welchem Umfang es einer pflichtenmahnenden Einwirkung bedarf, um ein berufsrechtliches Fehlverhalten zukünftig zu unterlassen (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 109).
- BerG Heilberufe Berlin, 04.06.2021 - 90 K 4.19 Die Ärztekammer als eine mit Satzungsautonomie ausgestattete Körperschaft konnte zur Normierung dieser Berufspflicht ermächtigt werden, weil sie keinen statusbildenden Charakter hat und lediglich in die Freiheit der Berufsausübung von Verbandsmitgliedern eingreift (Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 80).
Nichts wesentlich Abweichendes ergibt sich aus den gleichlautenden Regelungen in den § 2 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 1 BO, auch wenn die Berufsordnung vom 26. November 2014 keine konkretisierenden Bestimmungen wie in Kapitel C der Berufsordnung vom 30. Mai 2005 enthält (Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 81).
Fachlichkeit und Professionalität des Arztes als bedeutsame Maximen bei der Behandlung eines Patienten erfordern es darüber hinaus, dass der Arzt zu seinem Patienten die notwendige Distanz sowohl in körperlicher als auch in kommunikativer Hinsicht wahrt, wobei dies nicht nur während der Behandlung, sondern auch nach deren Abschluss gilt (Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 84 - 86).
Für eine Kommunikation des Arztes mit dem Patienten etwa über soziale Medien gilt das Prinzip des Konsenses; ein Kontakt zu therapeutischen Zwecken kann nur hergestellt werden, wenn der Patient ihn möchte (Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 88 - 90).
Es handelt sich danach um eine materiell günstigere Regelung, auf die sich der Beschuldigte nach dem Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB im berufsgerichtlichen Verfahren berufen kann (vgl. Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 102; vgl. zu der Neufassung des § 5 BtMVV: VG Regensburg…, Urteil vom 4. Juli 2013 - RN 5 K 12.1156 - juris Rn. 80).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2025 - 90 H 1.21
Verletzung der ärztlichen Berufspflicht zur Ausstellung von Zeugnissen in …
Das ist generell nicht zu beanstanden (vgl. dazu näher OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 25. Mai 2022 - OVG 90 H 2.19 - juris Rn. 31; Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 80).Neben dem Gewicht des Berufsvergehens ist dabei die Prognose des künftigen Verhaltens des Beschuldigten und hierbei die Frage entscheidend, in welchem Umfang es einer pflichtenmahnenden Einwirkung bedarf, um ein berufsrechtliches Fehlverhalten zukünftig zu unterlassen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 109 …und Urteil vom 25. Mai 2022 - OVG 90 H 2.19 - juris Rn. 31 m.w.N.).
- BerGH Heilberufe Hamburg, 04.11.2020 - 15 Bf 63/20 Rn. 96 Nichts anderes als die zitierten disziplinarrechtlichen Entscheidungen besagt für das Berufsrecht die von der Ärztekammer für ihre Ansicht herangezogene Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 28.2.2019, OVG 90 H 2.18, ZMGR 2019, 161, juris Rn. 109).
- VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18
Ein Apotheker ist nicht verpflichtet, die sogenannte "Pille danach" vorrätig zu …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2019 - 90 H 1.18
Antrag auf Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens; Notwendigkeit eines …
- VG Freiburg, 13.02.2026 - DL 11 K 4692/25
Polizeivollzugsbeamter; Auferlegung einer disziplinarrechtlichen Geldbuße …
- LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 17.07.2023 - 36 E 986/21
Sofortige Beschwerde Berufspflichtverletzung Außerberufliches Verhalten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 90 H 6.19
Feststellung der Unwürdigkeit, als Zahnarzt tätig zu sein; wirksame Eröffnung des …
- VG Berlin, 21.10.2019 - 90 K 8.18
- VG Berlin, 19.06.2019 - 90 K 3.14
- VG Münster, 17.04.2024 - 16 K 1372/23
Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs eines Arztes Belästigung, sexuelle
- VG Berlin, 16.12.2025 - 90 K 3.25
Ärztliche Berufspflichtverletzung; fehlerhafte Abrechnung privatärztlicher …
- OVG Hamburg, 04.11.2020 - 15 Bf 63/20
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