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Rechtsprechung
   LG Köln, 08.10.2008 - 90 O 31/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33895
LG Köln, 08.10.2008 - 90 O 31/08 (https://dejure.org/2008,33895)
LG Köln, Entscheidung vom 08.10.2008 - 90 O 31/08 (https://dejure.org/2008,33895)
LG Köln, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 90 O 31/08 (https://dejure.org/2008,33895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Energieversorgungsunternehmens auf Zahlung von Lieferungen aus einem Stromlieferungsvertrag; Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung der Billigkeit einer Strompreiserhöhung eines Anbieters auf einem liberalisierten Markt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2008 - 90 O 31/08
    Rn. 17 Zwar geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Tarife von Unternehmen, die mittels eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragteil im Bedarfsfalle angewiesen ist, nach billigem Ermessen festgesetzt werden müssen und einer Billigkeitskontrolle (entsprechend) § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH, Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 -, NJW 2007, 1672 ff., aus Juris Rn. 17 m.w.N.).
  • LG Münster, 13.07.2010 - 6 S 70/09

    Anforderungen an den Schutz einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle der Tarife …

    Rn. 37 Die Kammer hält es daher für geboten, den Anwendungsbereich des § 315 BGB dahingehend einzuschränken, dass eine gerichtliche Billigkeitskontrolle nur stattfindet, wenn eine Vertragspartei aufgrund einer überlegenen Stellung der anderen Partei des Schutzes vor einer Ausnutzung von deren Gestaltungsmacht bedarf (so auch LG Köln 90 O 31/08; LG Mühlhausen 3 O 1132/06).
  • LG Köln, 04.02.2009 - 90 O 35/08

    Rückforderung von gezahlten Strom- und Gasentgelten

    Rn. 9 Schließlich scheidet in Bezug auf die beklagtenseits berechneten Strompreise eine Billigkeitsprüfung gemäß oder analog § 315 Abs. 3 BGB gleichermaßen aus, wie dies die Kammer zuletzt durch Urteil vom 08.10.2008 im Verfahren 90 O 31/08 entschieden hat.
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