Rechtsprechung
| LG Köln, 01.04.2009 - 90 O 90/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Bund der Energieverbraucher
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht zur einseitigen Preisbestimmung im Rahmen eines geschlossenen Gaslieferungsvertrags; Nachweis der Angemessenheit des Anstiegs von Gaspreisen durch Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen; Anpassung des Gaspreises durch Erhöhung der Bezugskosten; Mangelnde Fälligkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.04.2009 - 90 O 90/08
- OLG Düsseldorf, 09.02.2011 - 2 U (Kart) 14/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07
Erdgassondervertrag
Auszug aus LG Köln, 01.04.2009 - 90 O 90/08
Rn. 43 Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.04.2008 (KZR 2/07) eine identische Klausel für unwirksam erklärt, welche wie folgt lautet:.Rn. 49 So hat es auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29.04.2008 (KZR 2/07, dort Rn. 29 ff.;… ebenso BGH, Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 Rn. 17 ff., 24 ff.) ausdrücklich abgelehnt, an die Stelle der von ihm als unwirksam erachteten Preisänderungsklausel ein Preisänderungsrecht des Versorgers entsprechend § 4 AVBGasV oder im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung treten zu lassen, obgleich das vom Bundesgerichtshof in diesem Fall zu beurteilende Klauselwerk eine nahezu gleichlautende Bestimmung enthielt, die wie vorliegend die subsidiäre Geltung der AVBGasV vorsah.
Rn. 60 Wie ausgeführt, steht der Beklagten auch kein gesetzliches Recht auf Preisanpassung zu, insbesondere nicht auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 S. 1 AVBGasV bzw. § 36 Abs. 1 S. 1 EnWG i.V.m. § 5 Abs. 2 GasGVV, welche auf den Sondervertragskunden keine Anwendung finden (BGH, Urt. vom 29.04.2008 - KZR 2/07 - Rn. 29).
- BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06
Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag
Auszug aus LG Köln, 01.04.2009 - 90 O 90/08
Rn. 49 So hat es auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29.04.2008 (…KZR 2/07, dort Rn. 29 ff.; ebenso BGH, Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 Rn. 17 ff., 24 ff.) ausdrücklich abgelehnt, an die Stelle der von ihm als unwirksam erachteten Preisänderungsklausel ein Preisänderungsrecht des Versorgers entsprechend § 4 AVBGasV oder im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung treten zu lassen, obgleich das vom Bundesgerichtshof in diesem Fall zu beurteilende Klauselwerk eine nahezu gleichlautende Bestimmung enthielt, die wie vorliegend die subsidiäre Geltung der AVBGasV vorsah.Hierzu verhält sich bereits der Hinweis des Gerichts vom 26.01.2009, in dem unter Bezugnahme auf die entsprechenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 17.12.2008 (VIII ZR 274/06) mitgeteilt wurde, dass eine Feststellung der Unbilligkeit einer Preisbestimmung entfällt, wenn diese wegen Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Vertragsklausel ihrerseits bereits unwirksam ist.
- BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise
Auszug aus LG Köln, 01.04.2009 - 90 O 90/08
Rn. 34 Für den Fall einer potentiell nicht der Billigkeit entsprechenden einseitigen Preisänderung hat der Bundesgerichtshof jüngst im Urteil vom 19.11.2008 (VIII ZR 138/07) unter Fortentwicklung seiner Grundsatzentscheidung vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06) erneut ausgeführt, dass vertraglich vereinbarte Preise keiner Billigkeitskontrolle unterliegen, und zwar weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung des § 315 BGB. - BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07
Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers
Auszug aus LG Köln, 01.04.2009 - 90 O 90/08
Rn. 34 Für den Fall einer potentiell nicht der Billigkeit entsprechenden einseitigen Preisänderung hat der Bundesgerichtshof jüngst im Urteil vom 19.11.2008 (VIII ZR 138/07) unter Fortentwicklung seiner Grundsatzentscheidung vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06) erneut ausgeführt, dass vertraglich vereinbarte Preise keiner Billigkeitskontrolle unterliegen, und zwar weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung des § 315 BGB.
- OLG Köln, 19.02.2010 - 19 U 143/09
Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel für die Versorgung mit …
Demgegenüber konnte die Klägerin vorliegend bereits aus den ihr übersandten Preisänderungsmitteilungen den Wunsch der Beklagten ersehen, den Arbeitspreis in Zukunft zu modifizieren (…so auch LG Dresden vom 11.09.2008 - 6 O 1981/07 - Rn. 25 f.;… tendenziell auch LG Köln vom 29.04.2009 - 84 O 156/06 - Rn. 38 und vom 01.04.2009 - 90 O 90/08 - Rn. 33; jeweils zitiert nach juris, sowie das angefochtene Urteil).Zum Beleg ihrer Ansicht hatte die Beklagte unter anderem auf das Urteil des LG Köln vom 01.04.2009 - 90 O 90/08 - verwiesen.
- LG Köln, 29.04.2009 - 84 O 156/06 Rn. 33 Vorab sei angemerkt, dass sich die Kammer in vollem Umfang der Rechtsprechung der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (vgl. z.B. 90 O 90/08) anschließt.
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