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Weitere Entscheidungen unten: RG, 06.07.1892 | AG Schlüchtern, 20.09.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 76/92, 3 Z BR 91/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5241
BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 76/92, 3 Z BR 91/92 (https://dejure.org/1992,5241)
BayObLG, Entscheidung vom 29.07.1992 - 3Z BR 76/92, 3 Z BR 91/92 (https://dejure.org/1992,5241)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - 3Z BR 76/92, 3 Z BR 91/92 (https://dejure.org/1992,5241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtG Art. 9 § 5
    Entscheidung über ein vorher eingelegtes Rechtsmittel nach dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Wirkung der Aufhebung bei Rückgabe zum 1.1.1992

Verfahrensgang

  • LG Ansbach - 4 T 579/90
  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 76/92, 3 Z BR 91/92

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 670
  • FamRZ 1993, 223
  • Rpfleger 1993, 325
  • BayObLGZ 1992, 255
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 17.01.1992 - 3Z BR 5/92
    Auszug aus BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 76/92
    "Ist nach dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes über ein Rechtsmittel gegen eine vorher angeordnete Pflegschaft zu entscheiden und war auch bereits ein Pfleger bestellt, so ist die Pflegschaftsanordnung zwar aufzuheben, aber erst mit Wirkung ab einer neuen Entscheidung des Amtsgerichts über eine Betreuerbestellung (Fortführung von BayObLGZ 1992, 9 = FamRZ 1992, 722).«.

    Um ihm diese Möglichkeit zu eröffnen, müssen die vorangegangenen Entscheidungen aufgehoben werden (BayObLGZ 1992, 9/10;… Damrau/Zimmermann BtG Art. 9 § 5 Rn. 12).

    Da nach der gegebenen Verfahrenslage eine Sachentscheidung in der Rechtsmittelinstanz nicht möglich ist, muss es genügen, die Wirkung der Aufhebung der amtsgerichtlichen Entscheidung bis zu einer erneuten Entscheidung des Amtsgerichts über die Betreuung aufzuschieben (vgl. schon BayObLGZ 1992, 9/10).

  • KG, 28.01.1992 - 1 W 5827/91

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rückgabe einer Sache an das …

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 76/92
    Allerdings kann die Entscheidung des Amtsgerichts nicht mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden, weil sonst der Schutz der Betroffenen durch die Betreuung entfiele; insoweit befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit dem Kammergericht (NJW 1992, 984).
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Rechtsprechung
   RG, 06.07.1892 - Rep. I. 91/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1892,1
RG, 06.07.1892 - Rep. I. 91/92 (https://dejure.org/1892,1)
RG, Entscheidung vom 06.07.1892 - Rep. I. 91/92 (https://dejure.org/1892,1)
RG, Entscheidung vom 06. Juli 1892 - Rep. I. 91/92 (https://dejure.org/1892,1)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Hilfeleistung in Seenot. Seeversicherung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 32, 4
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG München, 11.02.2026 - 1295 C 29272/24

    Wohnungseigentum, Schadensersatzpflicht, Verwalterhaftung, Pflichtverletzung, …

    Die ganz hM will aber schon seit langem eine Ausnahme machen und dem Geschäftsführer jedenfalls dann eine übliche Vergütung für seine Arbeitsleistung und Dienst gewähren, wenn die Geschäftsbesorgung zu seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gehört (RGZ 32, 4 (14); BGHZ 55, 128 = NJW 1971, 609 (612); BGHZ 65, 384 (390) = NJW 1976, 748; BGHZ 69, 34 = NJW 1977, 1446; BGHZ 143, 9 (16) = NJW 2000, 422; NJW 1973, 2101 (2102); NJW-RR 1989, 970; 1992, 1435; 2005, 639 (641); 2005, 1426 (1428); NJW 1993, 3196; WM 1972, 616 (618); 2000, 973; Grüneberg/Retzlaff Rn. 8; Otto JuS 1984, 684 (685); HKK-BGB/Jansen Rn. 60; Jansen ZEuP 2007, 958 (976); Erman/Ehmann, 12. Aufl. 2008, Rn. 7; Seiler FS Hübner, 1984, 239 (252) (der aber Widerspruch zu historischen Vorläufern einräumt); Staudinger/Bergmann, 2020, Rn. 55 ff.; RGRK-BGB/Steffen Rn. 7; Soergel/Beuthien Rn. 11; BeckOK BGB/Gehrlein Rn. 5 a; Erman/Dornis Rn. 13 f.; Grüneberg/Retzlaff Rn. 8; abw.
  • BGH, 12.06.1958 - II ZR 301/56

    Rechtsmittel

    Wegen des Bergelohns ist für die Klägerin auf Grund des Binnenschiffahrtsgesetzes ein Pfandrecht an dem Schiff entstanden (§§ 97 Abs. 1, 102 Nr. 3, 103), dagegen keine persönliche Forderung (§ 100 Abs. 1), es sei denn, es lägen die Voraussetzungen des § 114 vor (RGZ 32, 4, 8 ff; 70, 277 f).
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Rechtsprechung
   AG Schlüchtern, 20.09.1994 - C 91/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,24484
AG Schlüchtern, 20.09.1994 - C 91/92 (https://dejure.org/1994,24484)
AG Schlüchtern, Entscheidung vom 20.09.1994 - C 91/92 (https://dejure.org/1994,24484)
AG Schlüchtern, Entscheidung vom 20. September 1994 - C 91/92 (https://dejure.org/1994,24484)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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