Rechtsprechung
| AG Wiesbaden, 22.04.2013 - 91 C 5829/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 BGB, § 546 Abs 1 BGB
Schadensersatzansprüchen des Vermieters bei unwirksamer Schönheit- und Endrenovierungsklausel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzansprüchen des Vermieters bei unwirksamer Schönheit- und Endrenovierungsklausel
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 22.04.2013 - 91 C 5829/11
- LG Wiesbaden, 22.08.2013 - 3 S 71/13
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 11.05.2017 - 31 C 354/15
Löcher in Holzständerwand gebohrt: Haftung für Schäden an dahinter liegenden …
Insofern geht das Gericht zwar in der Regel bei Mietrechtsverfahren auch davon aus, dass die Anbringung von Regalen/Wandmodulen mittels Wand-Dübel in derartigen Läden durchaus noch zum gewöhnlichen Mietgebrauch gehört (AG Wiesbaden, Urteil vom 22.04.2013, Az.: 91 C 5829/11, u.a. in: "juris"; AG Rheinbach, Urteil vom 07.04.2005, Az.: 3 C 199/04, u.a. in: NZM 2005, Seiten 822 f.).
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