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   VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08   

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https://dejure.org/2009,40596
VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08 (https://dejure.org/2009,40596)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2009 - 91-VI-08 (https://dejure.org/2009,40596)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 91-VI-08 (https://dejure.org/2009,40596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen über die Ablehnung eines Sachverständigen sowie zu Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Donaustaustufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, darauf, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV oder das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29).

    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 = VerfGH 59, 200/203 f.; VerfGH 61, 25/32).

  • VerfGH Bayern, 29.08.1996 - 77-VI-96

    St. Salvator (München)

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08
    86 Abs. 1 Satz 2 BV wird durch ein Gericht nur dann verletzt, wenn einem Verfahrensbeteiligten der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Regelung bzw. Entscheidung entzogen wird (vgl. VerfGH vom 29.8.1996 = VerfGH 49, 126/130).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08
    Zu diesen Rechtsbegriffen zählt auch der des "Sachzusammenhangs" (vgl. BVerfG vom 8.4.1997 = BVerfGE 95, 322/331 f.).
  • VerfGH Bayern, 14.07.2000 - 98-VI-99
    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08
    Dies unterstellt, wäre Art. 103 Abs. 1 BV nur dann verletzt, wenn die gerichtlichen Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Wertung der Bedeutung und des Schutzbereichs des Eigentumsgrundrechts beruhten und die Gerichte bei Beachtung der Ausstrahlungswirkung dieses Grundrechts auf die Anwendung des einfachen Rechts nicht zu dem gefundenen Ergebnis hätten gelangen können (vgl. VerfGH vom 14.7.2000 = VerfGH 53, 137/141).
  • VerfGH Bayern, 20.06.1990 - 34-VI-89
    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08
    Es muss vielmehr - mindestens in groben Umrissen - zu erkennen sein, inwiefern durch eine Maßnahme oder Entscheidung ein solches Recht verletzt sein soll (vgl. VerfGH vom 20.6.1990 = VerfGH 43, 86/89; VerfGH vom 8.7.2009).
  • VerfGH Bayern, 12.05.1989 - 6-VII-87
    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08
    Sein Schutzbereich wird erst berührt, wenn schwerwiegende, in den Kern der menschlichen Persönlichkeit greifende Beeinträchtigungen vorliegen (vgl. VerfGH vom 12.5.1989 = VerfGH 42, 72/77 f.).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, darauf, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV oder das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29).
  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08
    Soweit die Entscheidungen auf der Grundlage von materiellem Bundesrecht (insbesondere § 36 WaStrG) ergangen sind, ist es dem Verfassungsgerichtshof verwehrt, sie am Maßstab des Eigentumsgrundrechts der Bayerischen Verfassung zu messen, weil das Bundesrecht - wie ausgeführt - willkürfrei angewandt wurde (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/28 f.).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 6.7.2001 = VerfGH 54, 59/61; VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66).
  • VerfGH Bayern, 11.05.2004 - 44-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08
    Letzteres ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (VerfGH vom 11.5.2004 = VerfGH 57, 39/43; VerfGH vom 8.7.2009).
  • VerfGH Bayern, 23.08.2006 - 110-VI-05
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Dies könnte vorliegend der Fall sein, da der Bayerische Verfassungsgerichtshof sich in ständiger Rechtsprechung daran gehindert sieht, die Anwendung von materiellem Bundesrecht am Maßstab der Bayerischen Verfassung zu überprüfen und zur Begründung auf die Höherrangigkeit von Bundesrecht - mithin auf Art. 31 GG - verweist (s. Entscheidung vom 4. Dezember 2009 - Vf. 91-VI-08 -, juris Rn. 45, und vom 17. November 2010 - Vf. 12-IV-09 -, amtl. Abdruck S. 6).
  • VerfGH Bayern, 24.03.2014 - 87-VI-12

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

    Wegen des Ausnahmecharakters von Präklusionsnormen geht die verfassungsgerichtliche Prüfung über eine bloße Willkürkontrolle hinaus (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.4.1993 VerfGHE 46, 112/114 f.; vom 4.12.2009 - Vf. 91-VI-08 - juris Rn. 67; vom 13.5.2013 - Vf. 8-VI-12 - juris Rn. 38).
  • VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Die Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg blieb ebenso erfolglos wie die Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse und das Urteil des Landgerichts Regensburg sowie gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Nürnberg in diesem Verfahren (VerfGH vom 4.12.2009 Vf. 91-VI-08).
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