Rechtsprechung
| AG Wuppertal, 01.06.2016 - 91b C 162/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einrohrheizanlage
- ra.de
- mietrechtsiegen.de
WEG - Anforderungen an Heizkostenabrechnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Ungültigerklärung von Eigentümerversammlungsbeschlüssen über die Änderung eines Abrechnungsschlüssels für die Verteilung von Heizkosten; Grundsätze zur Bestimmung des Ermessensspielraums der Wohnungseigentümer in § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Heizkostenabrechnung in der WEG
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eigentümerversammlungsbeschluss bei fehlerhafter Abrechnung der Heizkosten ungültig
Papierfundstellen
- ZMR 2017, 205
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- AG Neuss, 14.06.2012 - 84 C 5219/11
Einrohrheizung: Abrechnung des Verbrauchs?
Auszug aus AG Wuppertal, 01.06.2016 - 91b C 162/14
Infolgedessen seien die Beschlüsse für ungültig zu erklären (vgl. Urt. AG Neuss v. 14.06.2012, Az.: 84 C 5219/11).Rn. 43 Das Gericht schließt sich der Auffassung der Kläger sowie der Entscheidung des AG Neuss vom 14.6.2012 (BeckRS 2012, 19345) an.
- AG Bonn, 21.12.2012 - 27 C 136/12
Nicht nachvollziehbare Heizkostenabrechnung ist ungültig!
Auszug aus AG Wuppertal, 01.06.2016 - 91b C 162/14
Schließlich wird noch verwiesen auf die zutreffende Entscheidung des AG Bonn vom 21.12.2012, 27 C 136/12, BeckRS 2013, 08113: Stellt sich nach einem bestandskräftig beschlossenen Umlageschlüssel heraus, dass eine ordnungsgemäße Erfassung des Verbrauchs nicht gewährleistet ist, so ist die Abrechnung entsprechend zu korrigieren. - AG Berlin-Lichtenberg, 14.09.2011 - 119 C 14/11
Heizkosten: Rückwirkende Änderung des Abrechnungsmaßstabes?
Auszug aus AG Wuppertal, 01.06.2016 - 91b C 162/14
(AG Lichtenberg, Urteil vom 14. September 2011 - 119 C 14/11 -, Rn. 14, juris). - AG Brühl, 26.04.2010 - 23 C 587/08
Abrechnung bei unzureichender Wärmeverbrauchserfassung
Auszug aus AG Wuppertal, 01.06.2016 - 91b C 162/14
Rn. 47 …kann ein Wohnungseigentümer eine Änderung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben verlangen, wenn das Abrechnungsergebnis zu einer für ihn nicht mehr hinnehmbaren Mehrbelastung führt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1993, 663, 664; AG Brühl, ZMR 2010, 883 f.;… Schmid, a.a.O., S. 886). - BayObLG, 28.01.1993 - 2Z BR 125/92
Erfassung des Wärmeverbrauchs an Heizkörpern
Auszug aus AG Wuppertal, 01.06.2016 - 91b C 162/14
Rn. 47 …kann ein Wohnungseigentümer eine Änderung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben verlangen, wenn das Abrechnungsergebnis zu einer für ihn nicht mehr hinnehmbaren Mehrbelastung führt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1993, 663, 664; AG Brühl, ZMR 2010, 883 f.;… Schmid, a.a.O., S. 886).
- LG Karlsruhe, 25.09.2018 - 11 S 8/18
Unplausible Heizkostenmesswerte: Behandlung wie bei Geräteausfall!
Dies wurde in der erstinstanzlichen Rechtsprechung mehrfach angenommen, wenn der Anteil der von den Messgeräten erfassten Wärmeabgabe unter 20 % der Gesamtwärme lag (AG Wuppertal, Urteil vom 01.06.2016, 91b C 162/14; AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 15.03.2016, 980a C 29/13; AG Neuss, Urteil vom 14.06.2012, 84 C 5219/11; AG Lichtenberg, Urteil vom 14.09.2011, 119 C 14/11; AG Brühl, Urteil vom 26.04.2010, 23 C 587/08; vgl. auch AG Bonn, Urteil vom 21.12.2012, 27 C 136/12; BayObLG, Beschluss vom 28.01.1993, 2Z BR 125/92).
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