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Rechtsprechung
   AG Hamburg-St. Georg, 23.12.2014 - 920 C 171/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,53459
AG Hamburg-St. Georg, 23.12.2014 - 920 C 171/14 (https://dejure.org/2014,53459)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 23.12.2014 - 920 C 171/14 (https://dejure.org/2014,53459)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 23. Dezember 2014 - 920 C 171/14 (https://dejure.org/2014,53459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 8/08

    Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks …

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 23.12.2014 - 920 C 171/14
    Angemessen ist eine wirtschaftliche Verwertung dann, wenn sie von vernünftigen, nachvollziehbaren Erwägungen getragen wird (BGH, NJW 2009, 1200; NJW 2011, 1135).

    Dem Eigentümer ist im Übrigen auch allgemein ein anerkennenswertes Interesse daran nicht abzusprechen, eine angesichts des sanierungsbedürftigen Gebäudezustands bereits gebotene nachhaltige Verbesserung oder dauerhafte Erneuerung seines Eigentums alsbald und nicht erst bei vollständigem Verbrauch der bisherigen Bausubstanz zu realisieren (so BGH NJW 2009, 1200).

    Auf der anderen Seite dürfen die dem Vermieter entstehenden Nachteile jedoch keinen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlustes der Wohnung erwachsen (BGH, NJW 2009, 1200 mwNw).

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 155/10

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 23.12.2014 - 920 C 171/14
    Angemessen ist eine wirtschaftliche Verwertung dann, wenn sie von vernünftigen, nachvollziehbaren Erwägungen getragen wird (BGH, NJW 2009, 1200; NJW 2011, 1135).

    Die Frage, ob dem Eigentümer durch den Fortbestand eines Mietvertrags ein erheblicher Nachteil entsteht, ist vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und damit des grundsätzlichen Bestandsinteresses des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt zu verbleiben, vorzunehmen (BGH, NJW 2011, 1135).

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 188/03

    Kündigung eines Mietverhältnisses zum Zwecke des ersatzlosen Abrisses des …

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 23.12.2014 - 920 C 171/14
    Der von der Klägerin geplante Abriss des vorhandenen Gebäudes und seine Ersetzung durch einen Neubau stellen eine wirtschaftliche Verwertung i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB dar (BGH NJW 2004, 1736).
  • LG Berlin, 08.05.2018 - 63 S 139/17

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Verwertungskündigung bei möglicher …

    Rn. 5 Des Weiteren kann unterstellt werden, dass die Beifügung der Baugenehmigung und der Abrissgenehmigung zur formellen Wirksamkeit der Kündigung nicht erforderlich ist (…vgl. Staudinger/Rolfs (2018) BGB § 573, Rn. 156; LG Bochum WuM 1989, 242; LG München I WuM 1992, 612; AG Hamburg-St Georg 23.12.2014 - 920 C 171/14, ZMR 2015, 385; OLG Frankfurt NJW 1992, 2300; Bamberger/Roth/Hannappel Rn 84; BayObLG, BayObLGZ 1993, 304, 309 ff.; LG Itzehoe Wu 1983, 143; LG Berlin ZMR 2012, 15;… Erman-Lützenkirchen, BGB, § 573 Rn. 40;… Soergel-Heintzmann, BGB, § 573 Rn. 44; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender-Franke, Wohnungsbaurecht, Band 3, Oktober 2009, § 573 Anm. 27/2, 8 und 10;… Bub/Treier-Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, Rn. IV 80;… Kossmann, Handbuch der Wohnraummiete, § 118 Rn. 10; a.A. LG Berlin, Urteil vom 01. Februar 1991 - 64 S 257/90 -, ZMR 1991, 346; Kinne, ZMR 2001, 511, 521, jeweils für das Vorliegen der Abrissgenehmigung; AG Düsseldorf WuM 1991, 168; Kossmann/Meyer-Abich § 118 Rn 11; Prütting ua/Riecke Rn 42; offen lassend BGHZ 179, 289, 293 = NJW 2009, 1200), auch wenn dies teilweise abweichend beurteilt wird, wenn der Wohnraum - wie hier - einem Zweckentfremdungsverbot unterliegt (LG Düsseldorf DWW 1993, 103; LG München II WuM 1997, 115).
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