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Rechtsprechung
   BSG, 18.12.1985 - 9a RV 18/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,10630
BSG, 18.12.1985 - 9a RV 18/84 (https://dejure.org/1985,10630)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1985 - 9a RV 18/84 (https://dejure.org/1985,10630)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1985 - 9a RV 18/84 (https://dejure.org/1985,10630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwenbeihilfe - Ausübung einer Tätigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.03.1982 - 9a/9 RV 28/81

    Hinterbliebenenversorgung; Erhebliche Beeinträchtigung; Starrer Vomhundertsatz; …

    Auszug aus BSG, 18.12.1985 - 9a RV 18/84
    Er macht eine Abweichung von einem Urteil des Senats (BSGE 53, 169, 172 f : SozR 5 48 Nr. 8) geltend.

    Das Berufungsurteil weicht von der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in BSGE 53, 169, 172 f : SozR 3100 $ H8 Nr. 8 ab und beruht auch darauf (% 162 iVm 8 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).

    Der durch die Schädigungsfolgen eingetretene Verlust muß den Lebenszuschnitt der Hinterbliebenen deutlich fühlbar herabdrücken (BSGE 53, 169, 173).

  • BSG, 10.08.1983 - 9a RV 23/82
    Auszug aus BSG, 18.12.1985 - 9a RV 18/84
    vom 10. August - 9a RV 23/82 - und vom 17. Dezember 1983 aaO).
  • SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16

    Rentenversicherungsträger muss Rente an Berechtigten zahlen

    Die Antragsgegnerin wird nun, falls noch nicht geschehen, (im Sinne einer Schadenminderungspflicht; entsprechend § 254 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. BGB, der auch im Sozialrecht zu beachten ist; vgl LSG Berlin, Urteil vom 10.02.2005, Az: L 3 U 39/04, zitiert nach Juris; BSG, Urteil vom 18.12.1985, Az: 9a RV 18/84, in SozR 3100 § 48 Nr. 12) unverzüglich entscheiden müssen, ob sie sich bei dem tatsächlichen Empfänger des Ende März 2016 überwiesenen Rentenbetrags um die Rückzahlung dieser ohne Rechtsgrund erlangten Geldleistung bemühen wird, gegebenenfalls über gerichtliche Schritte (Grundlage: ungerechtfertigte Bereicherung; § 812 BGB).
  • LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11

    Berufliche Betroffenheit, Versorgungsanspruch, Berufsschadensausgleich, …

    Der Rechtsgedanke der in der Zivilrechtsprechung und zivilrechtlichen Literatur zum Schadensersatzrecht aus § 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch abgeleiteten Schadensminderungspflicht gilt im gesamten Sozialrecht und insbesondere auch im Recht der Kriegsopferversorgung (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.1985, Az.: 9a RV 18/84).

    Der Beschädigte muss es sich als eigenes Risiko zurechnen lassen, wenn in seiner Person liegende schädigungsfremde Gründe zu einer Minderversorgung geführt haben (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.1985, Az.: 9a RV 18/84).

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2013 - L 2 VK 56/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich - …

    Ein Beschädigter war nicht iSd § 48 Abs. 1 S 1 BVG "durch die Folgen der Schädigung gehindert" eine entsprechende Erwerbstätigkeit auszuüben, wenn er abgelehnt hat, an möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Rehabilitation teilzunehmen oder ihm angebotene zumutbare Berufsausbildungen zu durchlaufen, und wesentlich dadurch seine berufliche Eingliederung gescheitert ist (vgl BSG vom 18.12.1985 - 9a RV 18/84 = SozR 3100 § 48 Nr. 12).

    Der Senat geht mit der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. Dezember 1985 - 9a RV 18/84 = SozR 3100 § 48 Nr. 12; BSG, Urteil vom 20. April 1983 - 9a RV 8/82) davon aus, dass auch diese Regelung eine Kausalität zwischen der Schädigung und der fehlenden Möglichkeit zur Ausübung einer "entsprechenden Erwerbstätigkeit" voraussetzt.

  • BSG, 13.08.1997 - 9 RV 31/95

    Schädigungsbedingte Minderung der Gesamtversorgung einer Witwe

    Diese Versorgung dürfe nicht etwa auf Härtefälle oder auf die Höhe von Sozialversicherungsrenten oder Beamtenpensionen beschränkt werden (…vgl BSG aaO; BSG SozR 3100 § 48 Nr. 10, S 23 aE und SozR 3100 § 48 Nr. 12, S 30).
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