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Rechtsprechung
   BSG, 27.01.1987 - 9a RV 38/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,12177
BSG, 27.01.1987 - 9a RV 38/85 (https://dejure.org/1987,12177)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1987 - 9a RV 38/85 (https://dejure.org/1987,12177)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 9a RV 38/85 (https://dejure.org/1987,12177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Witwenbeihilfe wegen fünfjährigen Anspruchs auf Berufsschadensausgleich - Schädigungsbedingter Einkommensverlust bei Kleinlandwirten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinterbliebene - Berufsschadensausgleich - Sachaufklärung - Witwenbeihilfe

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.01.1987 - 9a RV 6/86

    Berufsschadensausgleich - Witwenbeihilfe - Beschädigtenrente

    Auszug aus BSG, 27.01.1987 - 9a RV 38/85
    Der Beschädigte braucht eine solche Leistung während dieser Zeit nicht bezogen zu haben, und sie muß ihm auch nicht wenigstens im Zeitpunkt des Todes zuerkannt gewesen sein (vgl BSG vom 27.1.87 9a RV 6/86).
  • LSG Hessen, 14.01.1999 - L 5 V 52/96

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre - …

    Der Vermutungstatbestand des § 48 Abs. 1 Satz 6 (früher: Satz 2) BVG dient, wie das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, der Verwaltungsvereinfachung und soll der Versorgungsverwaltung -- die häufig schwierige und aufwendige -- konkrete Berechnung ersparen, in welchem Umfang sich die Schädigungsfolgen auf die Höhe der Versorgung der Witwe ausgewirkt haben (BSG, Urteile vom 27. Januar 1987 -- 9a RV 38/85 -- in: …">48%20BVG%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2-3100 § 48 BVG Nr. 15 …und vom 12. Dezember 1990 u.a. …">48%20BVG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-3100 § 48 BVG Nr. 2, S. 6 und Nr. 3 S. 8).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist aus der Formulierung "Anspruch" in § 48 Abs. 1 Satz 6 (n.F.) BVG zu folgern, daß auch ohne eine positive Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung des BSchA bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung von Witwenbeihilfe und nur anhand der Beschädigtenakten das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zahlung eines BSchA geprüft werden kann, jedenfalls dann, wenn sich die Unrichtigkeit einer früheren Ablehnung der Leistung aufdrängt (BSG, Urteile vom 27. Januar 1987 -- 9 a RV 38/85 -- und 9 a RV 6/86 -- in: SozR 2-3100 § 48 BVG Nrn. 15, 16).

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2013 - L 2 VK 56/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gelten die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 1 BVG auch ohne eine Gewährung dieser Leistungen dann als erfüllt, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar vorgelegen haben und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - B 9 V 3/07 R, BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 11/99 R; BSG…, Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 26/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 7; BSG…, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 31/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 6; BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 4/92; BSG, Urteil vom 15. Juli 1992 - 9a RV 40/91 = BSGE 71, 68; BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 = Breith 1993, 303; BSG…, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 19/90 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 2; BSG, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9a RV 38/85 = SozR 3100 § 48 Nr. 15; BSG…, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9a RV 6/86 = SozR 3100 § 48 Nr. 16; BSG…, Urteil vom 1. April 1981 - 9 RV 49/80 = SozR 3100 § 48 Nr. 7; anders jedoch zu der ähnlichen Regelung des § 602 RVO - heute: § 71 Abs. 4 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch: BSG, Urteil vom 30. April 1991 - 2 RU 56/90).
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 V 19/97 R

    Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich - Einkommensverlust - Ausland - …

    Der Vermutungstatbestand des § 48 Abs. 1 Satz 6 BVG dient, wie der Senat wiederholt entschieden hat, der Verwaltungsvereinfachung und soll der Behörde die - oft schwierige - Prüfung ersparen, in welchem Ausmaß die Schädigungsfolgen sich auf die Höhe der Hinterbliebenenversorgung ausgewirkt haben (…vgl Urteile des Senats SozR 3-3100 § 48 Nr. 3 S 8, SozR 3-3100 § 48 Nr. 2 S 6; SozR 3100 § 48 Nr. 15).
  • BSG, 26.11.1991 - 9a RV 19/90

    Berufsschadensausgleich bei Witwenbeihilfe

    Dieser Zweck schränkt den Anwendungsbereich der Norm auf solche Fälle ein, in denen der Sachverhalt klar erkennbar zu Tage liegt und weder rechtlich noch tatsächlich Zweifel bestehen (vgl BSG SozR 3100 § 48 Nr. 15).
  • BSG, 27.01.1987 - 9a RV 6/86

    Berufsschadensausgleich - Witwenbeihilfe - Beschädigtenrente

    Die Lage, daß sich der Verwaltung aufgrund der ohnehin vorgenommenen Aufklärung die Annahme aller tatsächlichen Voraussetzungen für eine hinreichend lange Zeit vor dem Antrag aufdrängen muß, rechtfertigt ebenso eine Witwenbeihilfe wegen des rückwirkend festzustellenden dritten Falles des S 48 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BVG, wie wenn sich die Unrichtigkeit einer früheren Versagung eines Berufsschadensausgleichs aufdrängen muß (Urteil des Senats vom 27. Januar 1987 9a RV 38/85 -).
  • LSG Sachsen, 28.02.2001 - L 1 V 48/99
    Nach Auffassung des Senates sind keine Anhaltspunkte für das Vorliegen von Tatsachen ersichtlich, die eine solche Annahme nahelegten (vgl. BSG, Urteile vom 27. Januar 1987, Az: 9 a RV 38/85 und 9 a RV 6/86).
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