Rechtsprechung
| BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kompensationsdelikte - Beleidigung und Körperverletzung - Leistungsausschluß
Papierfundstellen
- MDR 1984, 436
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54
Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …
Auszug aus BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82
Gleichwohl ist es dem.Revisionsgericht gestattet, ohne weitere Ermittlungen allein aufgrund der Tatsachenfeststellung des SG die Handlungsweise des Beigeladenen als wesentliche Mitursache und damit als Ursache im Rechtssinne zu werten (BSGE 1, 150, 156 f).Eine Ursache ist wesentlich, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges im Verhältnis zu den übrigen Umständen mindestens annähernd gleichwertig ist (BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 157; 1, 268, 270; 33, 202, 20N)" Ein solches gleichgewichtiges Verhalten des Geschädigten ist dabei in der Regel nur dann als wesentlich bedeutsam für den Erfolg iS des @ 2 Abs. 1 OEG zu beurteilen, wenn es ebenso wie der rechtswidrige tätliche Angriff des Schädigers von der Rechtsordnung mißbilligt wird (BSGE 52, 281, 28h).
- BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81
Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote
Auszug aus BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82
Die Klägerin war auch berechtigt, den Anspruch des Beigeladenen im eigenen Namen geltend zu machen, zum einen, weil der Entscheidung über den Anspruch auf Opferentschädigung Tatbestandswirkung auch für den Ersatzanspruch zukommt und zum anderen, weil dieiKlägerin als zum Verfahren zugezogen gilt° Diese Grundsätze sind auch im Opferentschädigungsrecht anwendbar (Urteile des erkennenden Senats: BSGE 52, 281, 282 f: SozR 3800 5 2 Nr. 3 mwN; Urteil vom 27. Januar 1982 - 9a/9 RVg 3/81 -).Eine Ursache ist wesentlich, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges im Verhältnis zu den übrigen Umständen mindestens annähernd gleichwertig ist (BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 157; 1, 268, 270; 33, 202, 20N)" Ein solches gleichgewichtiges Verhalten des Geschädigten ist dabei in der Regel nur dann als wesentlich bedeutsam für den Erfolg iS des @ 2 Abs. 1 OEG zu beurteilen, wenn es ebenso wie der rechtswidrige tätliche Angriff des Schädigers von der Rechtsordnung mißbilligt wird (BSGE 52, 281, 28h).
- BSG, 23.11.1971 - 3 RK 26/70
Körper- und Geisteszustand - Folgen einer Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82
Eine Ursache ist wesentlich, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges im Verhältnis zu den übrigen Umständen mindestens annähernd gleichwertig ist (BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 157; 1, 268, 270; 33, 202, 20N)" Ein solches gleichgewichtiges Verhalten des Geschädigten ist dabei in der Regel nur dann als wesentlich bedeutsam für den Erfolg iS des @ 2 Abs. 1 OEG zu beurteilen, wenn es ebenso wie der rechtswidrige tätliche Angriff des Schädigers von der Rechtsordnung mißbilligt wird (BSGE 52, 281, 28h).
- BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61
Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen …
Auszug aus BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82
last (BSGE 19, 52, 53; ZH, 25, 27; 30, 121, 123; 37, 11", 117) nicht feststellbare Tatsachen zu Lasten desjenigen, der daraus ein Recht ableiten will. - BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54
Versorgungsanspruch wegen
Auszug aus BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82
Eine Ursache ist wesentlich, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges im Verhältnis zu den übrigen Umständen mindestens annähernd gleichwertig ist (BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 157; 1, 268, 270; 33, 202, 20N)" Ein solches gleichgewichtiges Verhalten des Geschädigten ist dabei in der Regel nur dann als wesentlich bedeutsam für den Erfolg iS des @ 2 Abs. 1 OEG zu beurteilen, wenn es ebenso wie der rechtswidrige tätliche Angriff des Schädigers von der Rechtsordnung mißbilligt wird (BSGE 52, 281, 28h). - BGH, 10.09.1957 - 5 StR 230/57
Auszug aus BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82
Er findet nach der Rechtsprechung auf 5 199 StGB Anwendung (BGHSt 10, 373; zustimmend Bay0bLG … - BSG, 27.01.1982 - 9a/9 RVg 3/81
Auszug aus BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82
Die Klägerin war auch berechtigt, den Anspruch des Beigeladenen im eigenen Namen geltend zu machen, zum einen, weil der Entscheidung über den Anspruch auf Opferentschädigung Tatbestandswirkung auch für den Ersatzanspruch zukommt und zum anderen, weil dieiKlägerin als zum Verfahren zugezogen gilt° Diese Grundsätze sind auch im Opferentschädigungsrecht anwendbar (…Urteile des erkennenden Senats: BSGE 52, 281, 282 f: SozR 3800 5 2 Nr. 3 mwN; Urteil vom 27. Januar 1982 - 9a/9 RVg 3/81 -).
- BSG, 03.10.1984 - 9a RVg 6/83
Unbillige Entschädigung - Ständige Gefahr - Selbstbefreiung - Selbstverantwortung
Sie müßte nach der hier anwendbaren versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie eine wesentliche, dh mindestens annähernd gleichwertige Bedingung für den Erfolg geschaffen haben (…BSGE U9, 10A" 105 f : SozR 3800 5 2 Nr. 1;… BSGE 50, 95, 96 : SozR 3800 5 2 Nr. 2; BSGE 52, 281, 283, 28"; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1983 - 9a RV 40/82 : Breithaupt 198", H05); hingegen ist die strafrechtliche Ursachenlehre, auf die das SG abgehoben hat, nicht maßgebend. - LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 11 VU 15/09
Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidung im …
Im Einzelnen bedarf es dazu der wertenden Abwägung der in Betracht kommenden Bedingungen (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 9a RV 40/82 - Beschluss vom 9. März 1988 - 9/9a BV 122/86 - Urteil vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 R - alle bei juris). - LSG Hamburg, 31.05.2016 - L 3 VE 6/14
Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Anerkennung eines …
Dieses Erfordernis besagt vielmehr, dass im Hinblick auf die Feststellung eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs weder die Verwaltungsbehörde noch die Sozialgerichte an das Ergebnis des Strafverfahrens gebunden sind (vgl. die Urteile des BSG vom 07. Dezember 1983 - 9a RV 40/82, sowie vom 25. Juni 1986 - 9a RVg 2/84 - jeweils Juris). - LSG Hessen, 09.09.1999 - L 5 VG 691/95
Geltendmachung einer Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wegen …
Von dieser mehrgliedrigen Kausalkette muss jedes Glied für sich nachgewiesen sein und es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen schädigendem Vorgang, der Gesundheitsschädigung und der Gesundheitsstörung gegeben sein (…Wilke-Sailer, Soziales Entschädigungsrecht, 7. Aufl., § 1 OEG Rdz. 11; BSG, Urteil vom 07. Dezember 1983 - 9a RV 40/82 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96
Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); …
Rn. 36 Eventuell bei C. vorliegende Schuldausschließungsgründe, wie zum Beispiel Putativnotwehr, sind nicht zu prüfen, denn der nach dem OEG geltend gemachte Anspruch setzt ein schuldhaftes Handeln des Schädigers nicht voraus (Bundestagsdrucksache 7/2506; BSG, Urteil vom 07.12.1983 - 9a RV 40/82 - in:…">2%20OEG%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3800 § 2 OEG Nr. 4).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".