Rechtsprechung
| BSG, 27.01.1987 - 9a RV 6/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufsschadensausgleich - Witwenbeihilfe - Beschädigtenrente
Verfahrensgang
- SG München, 05.02.1985 - S 39 V 2266/84
- BSG, 27.01.1987 - 9a RV 6/86
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 1161 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BSG, 16.03.1982 - 9a/9 RV 28/81
Hinterbliebenenversorgung; Erhebliche Beeinträchtigung; Starrer Vomhundertsatz; …
Auszug aus BSG, 27.01.1987 - 9a RV 6/86
Ein Sachverhalt, der die Voraussetzung für einen Berufsschadensausgleich schafft, rechtfertigt die Vermutung, daß er die spätere Hinterbliebenenversorgung erheblich beeinträchtigt hat (…BSG SozR 3100 5 MS Nr. 4 S 7; 3100 % U8 Nr. 6 S 13; 3100 % U8 Nr. 13 S 36 f; Rundschreiben des BMA vom 10. Juli 1976, Bundesversorgungsblatt -BVBl- 1976, S 98 Nr. 51; vgl auch BSGE 53, 169, 172 : SozR 3100 5 48 Nr. 8). - BSG, 27.01.1987 - 9a RV 38/85
Witwenbeihilfe wegen fünfjährigen Anspruchs auf Berufsschadensausgleich - …
Auszug aus BSG, 27.01.1987 - 9a RV 6/86
Die Lage, daß sich der Verwaltung aufgrund der ohnehin vorgenommenen Aufklärung die Annahme aller tatsächlichen Voraussetzungen für eine hinreichend lange Zeit vor dem Antrag aufdrängen muß, rechtfertigt ebenso eine Witwenbeihilfe wegen des rückwirkend festzustellenden dritten Falles des S 48 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BVG, wie wenn sich die Unrichtigkeit einer früheren Versagung eines Berufsschadensausgleichs aufdrängen muß (Urteil des Senats vom 27. Januar 1987 9a RV 38/85 -).
- BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R
Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des …
Insoweit wird das im sozialen Entschädigungsrecht geltende Antragsprinzip (…vgl dazu BSG SozR 3100 § 35 Nr. 1;… BSGE 61, 180 = SozR 3100 § 19 Nr. 17;… BSGE 63, 204 = SozR 3100 § 19 Nr. 19) für den Zeitpunkt des Leistungsbeginns (vgl auch BSG SozR 3100 § 48 Nr. 16;… BSG SozR 3-3100 § 48 Nr. 1 sowie BSG Breithaupt 1990, 836) zugunsten der Verwirklichung des Nachrangigkeitsprinzips durchbrochen. - BSG, 29.01.1992 - 9a RV 5/90
Witwenbeihilfe - Anspruch auf Berufsschadensausgleich - besondere berufliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2013 - L 2 VK 56/11
Soziales Entschädigungsrecht - Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gelten die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 1 BVG auch ohne eine Gewährung dieser Leistungen dann als erfüllt, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar vorgelegen haben und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - B 9 V 3/07 R, BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 11/99 R; BSG…, Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 26/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 7; BSG…, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 31/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 6; BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 4/92; BSG, Urteil vom 15. Juli 1992 - 9a RV 40/91 = BSGE 71, 68; BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 = Breith 1993, 303; BSG…, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 19/90 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 2; BSG…, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9a RV 38/85 = SozR 3100 § 48 Nr. 15; BSG, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9a RV 6/86 = SozR 3100 § 48 Nr. 16; BSG…, Urteil vom 1. April 1981 - 9 RV 49/80 = SozR 3100 § 48 Nr. 7; anders jedoch zu der ähnlichen Regelung des § 602 RVO - heute: § 71 Abs. 4 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch: BSG, Urteil vom 30. April 1991 - 2 RU 56/90).
- LSG Hessen, 14.01.1999 - L 5 V 52/96
Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist aus der Formulierung "Anspruch" in § 48 Abs. 1 Satz 6 (n.F.) BVG zu folgern, daß auch ohne eine positive Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung des BSchA bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung von Witwenbeihilfe und nur anhand der Beschädigtenakten das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zahlung eines BSchA geprüft werden kann, jedenfalls dann, wenn sich die Unrichtigkeit einer früheren Ablehnung der Leistung aufdrängt (BSG, Urteile vom 27. Januar 1987 -- 9 a RV 38/85 -- und 9 a RV 6/86 -- in: SozR 2-3100 § 48 BVG Nrn. 15, 16). - BSG, 29.01.1992 - 9a RV 5/91
Beweiserleichternde Rechtsvermutung beim Anspruch auf Berufsschadensausgleich
Die Rechtsvermutung erstreckt sich dann auf den gesamten Zeitraum, soweit die beruflichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Anspruch klar erkennbar sind (vgl BSG SozR 3100 § 48 Nr. 16). - LSG Hessen, 20.06.1995 - L 5 V 191/92
Witwenbeihilfe - tschechische Staatsbürgerin
Rn. 22 Die unwiderlegbare Rechtsvermutung des § 48 Abs. 1 Satz 6 BVG, wonach ein Anspruch auf Berufsschadensausgleich für die Dauer von fünf Jahren vorliegen muß, ist nur eine Beweiserleichterung (BSG, Urteil vom 14. Februar 1990 - 9 a/9 RV 4/89), so daß die Voraussetzungen für die Anwendung der Dritten Alternative auch ohne Antrag des Beschädigten vorliegen können, wenn es sich der Verwaltung aufdrängen mußte, daß alle tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Berufsschadensausgleich für mindestens fünf Jahre vor dem Tod gegeben waren (BSG, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9 a RV 6/86). - LSG Sachsen, 28.02.2001 - L 1 V 48/99 Nach Auffassung des Senates sind keine Anhaltspunkte für das Vorliegen von Tatsachen ersichtlich, die eine solche Annahme nahelegten (vgl. BSG, Urteile vom 27. Januar 1987, Az: 9 a RV 38/85 und 9 a RV 6/86).
- LSG Hessen, 26.10.1995 - L 5 V 519/88
Witwenbeihilfe - schädigungsbedingtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mit …
Dabei ist die unwiderlegbare Rechtsvermutung des § 48 Abs. 1 Satz 6 BVG, wonach ein Anspruch auf Berufsschadensausgleich für die Dauer von fünf Jahren vorliegen muß, nur eine Beweiserleichterung (BSG, Urteil vom 14. Februar 1990 - 9 a/9 RV 4/89 -), so daß die Voraussetzungen für die Anwendung der Dritten Alternative auch ohne Antrag des Beschädigten vorliegen können, wenn es sich der Verwaltung aufdrängen mußte, daß alle tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Berufsschadensausgleich für mindestens fünf Jahre vor dem Tod gegeben waren (BSG, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9 a RV 6/86). - BSG, 27.01.1987 - 9a RV 38/85
Witwenbeihilfe wegen fünfjährigen Anspruchs auf Berufsschadensausgleich - …
Der Beschädigte braucht eine solche Leistung während dieser Zeit nicht bezogen zu haben, und sie muß ihm auch nicht wenigstens im Zeitpunkt des Todes zuerkannt gewesen sein (vgl BSG vom 27.1.87 9a RV 6/86). - BSG, 25.05.1988 - 9a RV 56/86 27. Januar 1987 (SozR 3100 § 48 Nr. 16) nicht auf die Antragstellung, jedoch darauf ankomme, daß in einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren klar erkennbar die Voraussetzungen für den Berufsschadensausgleich erfüllt sein müssen.
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