Rechtsprechung
| BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 14/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kfz-Hilfe - Behinderte mit Merkzeichen 'G' - Kausalität
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Behinderter - Kfz - Notwendigkeit - Prüfung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation bei fehlender öffentlicher Verkehrsanbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KfzHV § 3 Abs. 1 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 28.09.1989 - S 15 Al 170/88
- LSG Bayern, 15.05.1991 - L 8 Al 390/89
- BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 14/91
Wird zitiert von ... (15)
- BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 8/00 R
Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Behinderter mit Merkzeichen "G" …
Es genüge - im Anschluß an die Entscheidung des BSG vom 26. August 1992 (9b RAr 14/91 - SozR 3-5765 § 3 Nr. 1) -, wenn der Versicherte allein wegen seiner körperlichen Behinderungen und damit unabhängig von weiteren Hindernissen zur Erreichung der Arbeitsstelle auf ein Kfz angewiesen sei.Das LSG habe unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BSG vom 26. August 1992 (aaO) die Zuerkennung des Merkzeichens "G" als präjudiziell für die Annahme der Behinderteneigenschaft iS von § 3 Abs. 1 Nr. 1 KfzHV angesehen und damit die Begriffe "Behinderung" iS von § 3 Abs. 1 Nr. 1 KfzHV und "Behinderung" iS von §§ 59, 60 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) im wesentlichen mit gleichem Sinngehalt versehen.
Dementsprechend ist auch in der bisherigen Rechtsprechung und Literatur die Förderung von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig gemacht worden (vgl BSG Urteile vom 26. August 1992 - 9b RAr 14/91 - SozR 3-5765 § 3 Nr. 1 S 1, 3 …und vom 15. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 96/79 - SozR 2200 § 1236 Nr. 35 S 66; zur Literatur: Niesel in Kasseler Komm, § 16 SGB VI, Anhang 1 RdNr 28, Stand: Dezember 1995; Noftz in Hauck, SGB III, Stand: Juni 2000, K § 114 RdNr 34; Lueg in GemeinschaftsKomm, SGB VI, Stand: Juni 1994, § 16 Anhang 1 RdNr 16; Körsten in Jahn, SGB III, Stand: November 1999, § 114 RdNr 9; Trachte, BG 1988, 212, 214).
Im Anschluß an die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 26. August 1992 (9b RAr 14/91 = SozR 3-5765 § 3 Nr. 1) ist allerdings auch für den Bereich des Rentenversicherungsrechts jedenfalls bei Behinderten mit dem Merkzeichen "G" und - wie hier - einer zurückzulegenden Wegstrecke von ca 3 bis 3, 5 km nicht zu prüfen, ob sie auch ohne die Behinderung auf ein Kfz angewiesen wären oder ob auch andere Ursachen (etwa ungünstige Verkehrs- oder Arbeitsplatzlage) nicht die sich aus der Behinderung ergebende Notwendigkeit verdrängen, ein Kfz zu benutzen.
Dieser Rspr ist teilweise auch die Literatur gefolgt (vgl Niesel in Kasseler Komm, § 16 SGB VI, Anhang 1 RdNr 28, Stand: Dezember 1995; VerbandsKomm, § 16 Anlage 1, § 3 KfzHV, RdNr 3, Stand: Januar 1997; demgegenüber stellen Lueg in GemeinschaftsKomm, SGB VI, Stand: Juni 1994, § 16 Anhang 1 RdNr 16, 19 und Noftz in Hauck, SGB III, Stand: Juni 2000, K § 114 RdNr 34 trotz des Merkzeichens "G" auf eine Einzelfallprüfung ab; Körsten in Jahn, SGB III, Stand: November 1999, § 114 RdNr 9 ff bezieht sich zwar auf diese Rspr, jedoch nur für den Fall des Fehlens öffentlicher Verkehrsverbindungen; aA wohl Götz in MittLVA Oberfr 1989, 1, 4 im Rahmen eines Beispielfalles, allerdings zeitlich vor dem Urteil des BSG vom 26. August 1992 - 9b RAr 14/91 - SozR 3-5765 § 3 Nr. 1).
- BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94
Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe
Daher darf - entgegen der Ansicht des Klägers - Kfz-Hilfe vom Rentenversicherungsträger nicht zu dem Zweck gewährt werden, allen Behinderten die Anschaffung eines Kfz zu erleichtern; private Belange haben bei der Prüfung des Bedarfs für die Kfz-Hilfe außer Betracht zu bleiben (stellv.: BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 8; BSG SozR 3-5765 § 6 Nr. 2; BSG SozR 3-5765 § 3 Nr. 1; Götz, MittLVA Oberfr. - LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - L 14 AL 304/11
Anspruch des behinderten Menschen auf Gewährung von Kraftfahrzeughilfe
Das ist nur dann nicht der Fall, wenn es öffentliche Verkehrsverbindungen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder Beförderungs-dienste des Arbeitgebers oder sonstige Transportmöglichkeiten gibt, die trotz der Behinderung benutzt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 26. August 1992 - 9b Rar 14/91 - SozR 3-5765 § 3 Nr. 1, Urteil vom 21. März 2001 - B 5 RJ 8/00 R - juris).
- LSG Sachsen, 21.01.2003 - L 5 RJ 190/01
Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Wegefähigkeit - Behebung des …
Aus diesem Grunde ist es notwendige Bedingung für die Gewährung von Leistungen der Kfz -Hilfe, dass der Versicherte nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kfz ( notwendig) angewiesen ist, um den Weg zum Arbeitsplatz zurücklegen, seinen Beruf ausüben oder an einer Maßnahme der beruflichen Bildung teilnehmen zu können; demgegenüber darf Kfz -Hilfe nicht zu dem Zweck gewährt werden, allen Behinderten die Anschaffung eines Kfz zu erleichtern; private Belange haben bei der Prüfung des Bedarfs für die Kfz -Hilfe außer Betracht zu bleiben (… vgl. BSG , SozR 3-4100 § 56 Nr. 8;… SozR 3-5765 § 6 Nr. 2; SozR 3-5765 § 3 Nr. 1).Dementsprechend ist auch in der Rechtsprechung die Förderung von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig gemacht worden ( vgl. BSG , SozR 3-5765 § 3 Nr. 1).
- BSG, 29.09.1993 - 9 RV 12/93
Versorgung - Hilfsmittel - Änderung - Motorfahrzeug - Automatikgetriebe - …
Es genügt, daß die Behinderung das Fahren beeinträchtigt und der Behinderte auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist, um den Ort seiner beruflichen Betätigung zu erreichen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeugshilfe-Verordnung (KfzHV) und Urteil des Senats in SozR 3-5765 § 3 Nr. 1). - LSG Bayern, 25.08.1999 - L 1 RA 10/99
Anspruch eines Schwerbehinderten (Schwerbehinderter mit Merkzeichen "G" wegen …
Da er ein Behinderter mit Merkzeichen "G" sei, sei nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-5765 § 3 Nr. 1) keine Prüfung darüber vorzunehmen, ob auch ohne die Behinderung die Notwendigkeit eines Kfz bestünde.Ob die Ansicht der Beklagten (vgl. auch GK-SGB VI § 16 Rdnr 47, VDR-Kommentar Anlage zu § 16 SGB VI, § 3 Rdnr 7) zutreffend ist, dass immer dann, wenn auch Nicht-Behinderte für die Ausübung der Tätigkeit eines Kfz bedurfen, eine Kfz-Hilfe nicht zu gewähren ist, erscheint im Hinblick auf das zu § 3 Abs. 1 KfzHV ergangene Urteil des BSG in SozR 3-5765 § 3 Nr. 1 zweifelhaft (vgl. auch Niesel KassKomm § 3 KfzHV Rdnr 32).
- VG Bremen, 18.11.2009 - 3 K 41/09
Bezuschussung für die Beschaffung eines KFZ
Im Hinblick auf den weiten Kausalitätsbegriff des Bundessozialgerichts (vgl. Urt. vom 26.08.1992 - 9b RAr 14/91;… Urt. vom 21.03.2001 - B 5 RJ 8/00 R - jeweils juris), das zu einem erheblich Gehbehinderten ausgeführt hat, dass § 3 Abs. 1 Nr. 1 KfzHV nicht so zu verstehen sei, dass Kfz-Hilfen nur zu gewähren wären, wenn nur die Behinderung und kein anderer Umstand (dort: das Nichtvorhandensein öffentlicher Verkehrsmittel) Ursache für das Angewiesensein auf ein Kfz ist, erscheint die Annahme durchaus möglich, dass die Notwendigkeit für den Kläger, ein Kfz zu benutzen, weil seine Behinderung ein Verladen oder Tragen der Musikanlage nicht zulässt, nicht von der Notwendigkeit, auch wegen der Art seiner Tätigkeit, ein Kfz zu benutzen, verdrängt wird. - SG Kassel, 08.07.2021 - S 9 R 233/20 Eine Förderung der Kraftfahrzeugbeschaffung nach der KfzHV kommt nicht in Betracht, wenn die Benutzung eines Kraftfahrzeuges erst durch das Hinzutreten sonstiger Gründe (z.B. unzureichende öffentliche Verkehrsmittel, ungünstige Fahrplangestaltung, besondere Arbeitszeiten) erforderlich wird (vgl. Bay. LSG vom 15.05.1991 - L 8 Al 390/89, zitiert nach juris; BSG vom 26.08.1992 - 9b Rar 14/91, zitiert nach juris;… Plagemann-Tolmein, MAH Sozialrecht, § 28 Rn. 102, zitiert nach beck-online;… Brand-Karmanski, SGB III, § 3 KfzHV Rn. 7, zitiert nach beck-online).
- LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2000 - L 7 Ar 200/98
Kraftfahrzeughilfe - selbstbeschaffte Rehabilitation - Eingliederungsleistung - …
Dies gilt auch dann, wenn andere Gründe, etwa die ungünstige Verkehrs- oder Arbeitsmarktlage, die Benutzung eines Kfz ebenfalls erfordern (BSG SozR 3-5765 § 3 Nr. 1). - BSG, 29.09.1993 - 9a RV 13/92
Keine Kostenübernahme für Servolenkung/Getriebeautomatik bei serienmäßiger …
Es genügt, daß die Behinderung das Fahren beeinträchtigt und der Behinderte auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um den Ort seiner beruflichen Betätigung zu erreichen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KfzHV und Urteil des Senats in SozR 3-5765 § 3 Nr. 1). - VG Augsburg, 25.10.2011 - Au 3 K 11.480
Beschaffung eines Kraftfahrzeugs; Zuschuss; Ermessen; öffentliche Verkehrsmittel; …
- SG Berlin, 27.09.2010 - S 70 AL 1185/07
Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Übernahme der Kosten für die …
- LSG Niedersachsen, 30.08.2001 - L 8 AL 275/99
Zuschuss zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs als Leistung der beruflichen …
- VG Augsburg, 13.04.2010 - Au 3 K 10.70
Beschaffung eines Kraftfahrzeugs; Zuschuss; Ermessen; öffentliche Verkehrsmittel; …
- LSG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - L 11 R 2597/06
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