Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11435
VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11 (https://dejure.org/2011,11435)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.08.2011 - A 2 S 1381/11 (https://dejure.org/2011,11435)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. August 2011 - A 2 S 1381/11 (https://dejure.org/2011,11435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Gruppenverfolgung von Irakern turkmenischer Volkszugehörigkeit in Kirkuk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gruppenverfolgung irakischer Staatsangehöriger turkmenischer Volkszugehörigkeit in Kirkuk durch die Regionalregierung oder durch kurdische nichtstaatliche Akteure in Anknüpfung an ihre Volkszugehörigkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 7
    Irak, Turkmenen, Gruppenverfolgung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Kirkuk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gruppenverfolgung irakischer Staatsangehöriger turkmenischer Volkszugehörigkeit in Kirkuk durch die Regionalregierung oder durch kurdische nichtstaatliche Akteure in Anknüpfung an ihre Volkszugehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1436
  • DVBl 2011, 1436 AuAS 2011, 276 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Ermessen; Erlöschen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
    Auf der Grundlage von § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG i.V.m. Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG ist danach die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft dann zu widerrufen, wenn in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse im Herkunftsland diejenigen Umstände, aufgrund derer der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung aus einem der in Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG genannten Gründe hatte und als Flüchtling anerkannt worden war, weggefallen sind und er auch nicht aus anderen Gründen Furcht vor "Verfolgung" i.S.d. Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG haben muss (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - 10 C 3.10 - Juris im Anschluss an EuGH, Urteil vom 2.3.2010 - C-175/08 - NVwZ 2010, 505).

    Die Veränderung der der Flüchtlingsanerkennung zugrunde liegenden Umstände ist nach Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG erheblich und nicht nur vorübergehend, wenn feststeht, dass die Faktoren, die die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung begründeten und zur Flüchtlingsanerkennung führten, beseitigt sind und diese Beseitigung als dauerhaft angesehen werden kann (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, aaO).

    Macht der Flüchtling im Widerrufsverfahren unter Berufung auf den gleichen Verfolgungsgrund wie den bei seiner Anerkennung als Flüchtling festgestellten geltend, dass nach dem Wegfall der Tatsachen, aufgrund derer er als Flüchtling anerkannt worden war, andere Tatsachen eingetreten seien, die eine Verfolgung aus dem gleichen Verfolgungsgrund befürchten ließen, ist dies in der Regel schon bei der Frage mitzuberücksichtigen, ob überhaupt eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Änderung der Umstände vorliegt, aufgrund derer die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, aaO).

    Hinsichtlich dieser anderen Verfolgungsgründe erfolgt danach in einem zweiten Schritt die gleiche Prüfung wie im Anerkennungsverfahren (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, aaO).

    Eine Veränderung kann in der Regel dann als dauerhaft angesehen werden kann, wenn im Herkunftsland ein Staat oder ein sonstiger Schutzakteur i.S.d. Art. 7 der Richtlinie 2004/83/EG vorhanden ist, der geeignete Schritte eingeleitet hat, um die der Anerkennung zugrundeliegende Verfolgung zu verhindern (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, aaO).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
    Diese Rechtsänderung hat zur Folge, dass sich der Streitgegenstand bei der Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG geändert hat und hinsichtlich der vom Kläger im Falle einer Rückkehr in den Irak geltend gemachten Gefahren die Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG einen eigenständigen, vorrangig vor den sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfenden Streitgegenstand bzw. einen abtrennbaren Streitgegenstandsteil bilden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198).

    Ein solcher innerstaatlicher bewaffneter Konflikt kann überdies landesweit oder regional (z.B. in der Herkunftsregion des Ausländers) bestehen, er muss sich mithin nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (BVerwG, Urt. v. 24.6.2008, aaO).

    Beim Fehlen einer solchen Regelung kommt die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke (Art. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) in Betracht, d.h. nur zur Vermeidung einer extremen konkreten Gefahrenlage in dem Sinne, dass dem Ausländer sehenden Auges der sichere Tod droht oder er schwerste Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.2008, aaO ).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
    Diese für die staatliche Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze sind auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar, wie sie nunmehr durch § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c AufenthG ausdrücklich als schutzbegründend geregelt ist (BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11.08 - NVwZ 2009, 1237).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (vgl. zu diesem Maßstab für eine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure BVerwG, Urt. v. 21.04.2009, aaO).

    Bei unübersichtlicher Tatsachenlage und nur bruchstückhaften Informationen aus einem Krisengebiet darf auch aus einer Vielzahl von Einzelinformationen eine zusammenfassende Bewertung des ungefähren Umfangs der asylerheblichen Verfolgungsschläge und der Größe der verfolgten Gruppe vorgenommen werden (BVerwG, Urt. v. 21.04.2009, aaO).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
    Ausreichend ist vielmehr, dass sich die Lage im Herkunftsland im Vergleich zum Zeitpunkt der Anerkennung erheblich, d.h. deutlich und wesentlich geändert hat und infolge der Veränderungen der politischen Verhältnisse keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung mehr besteht (BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 - Juris).

    Dabei muss festgestellt werden, dass die Faktoren, die die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung begründeten und zur Flüchtlingsanerkennung geführt haben, als dauerhaft beseitigt angesehen werden können; verlangt wird eine Prognose stabiler Verhältnisse auf absehbare Zeit (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 1.6.2011, aaO).

    Im Rahmen der anzustellenden Prognose kann nicht verlangt werden, dass sich das derzeitige Regierungssystem im Irak auf unabsehbare Zeit als stabil und dauerhaft erweist (BVerwG, Urteil vom 1.6.2011, aaO).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.7.2009 - 10 C 9.08 - (BVerwGE 134, 188) kann sich die nach § 60 Abs. 7 S. 2 AufenthG erforderliche Individualisierung der sich aus einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt ergebenden allgemeinen Gefahr nicht nur aus gefahrerhöhenden Umständen in der Person des Ausländers ergeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - A 2 S 1134/10

    Zur Frage einer Gruppenverfolgung irakischer Staatsangehöriger sunnitischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
    Insoweit kann vollumfänglich auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 12.8.2010 (- A 2 S 1134/10 - InfAuslR 2011, 128) verwiesen werden.
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
    Auf der Grundlage von § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG i.V.m. Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG ist danach die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft dann zu widerrufen, wenn in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse im Herkunftsland diejenigen Umstände, aufgrund derer der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung aus einem der in Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG genannten Gründe hatte und als Flüchtling anerkannt worden war, weggefallen sind und er auch nicht aus anderen Gründen Furcht vor "Verfolgung" i.S.d. Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG haben muss (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - 10 C 3.10 - Juris im Anschluss an EuGH, Urteil vom 2.3.2010 - C-175/08 - NVwZ 2010, 505).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2012 - A 3 S 1876/09

    Verfolgung von Russen aus Tschetschenien in den anderen Teilen der russischen

    Die relevanten Verfolgungshandlungen werden in Art. 9 Abs. 1 RL 2004/83/EG und die asylerheblichen Merkmale als Verfolgungsgründe in Art. 10 RL 2004/83/EG definiert (BVerwG, Urteil vom 21.04.2009, - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237; vgl. zur Gruppenverfolgung zuletzt auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2010 - A 10 S 689/08 -, juris; Urteil vom 09.11.2010 - A 4 S 703/10 -, juris; Beschluss vom 04.08.2011 - A 2 S 1381/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 26.02.2013 - A 4 A 702/08

    Irak, Abschiebungsschutz, Sunnite, Turkmene, Provinz Tamim, Gruppenverfolgung,

    Mangels entgegenstehenden Sachvortrags des Klägers kann auch hierzu auf die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung für die näheren Einzelheiten verwiesen werden (s. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4. August 2011 - A 2 S 1381/11 -, juris Rn. 36 ff.).

    61 Ausgehend von der Ausarbeitung des Informationszentrums Asyl und Migration "Irak - Zur Gefährdung der Zivilbevölkerung durch bewaffnete Konflikte" vom Januar 2010 ist mit dem VGH Bad.-Württ. (Beschl. v. 4. August 2011 - A 2 S 1381/11 - juris Rn. 53) davon auszugehen, dass es in der Provinz Tamim mit der Provinzhauptstadt Kirkuk, in der insgesamt zwischen 900.000 und 1.130.000 Menschen leben (davon rund 750.000 in Kirkuk) im Jahr 2009 99 Anschläge mit insgesamt 288 Toten gegeben hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2011 - A 8 S 1116/11

    Verfolgung von Tibetern in China

    Die relevanten Verfolgungshandlungen werden in Art. 9 Abs. 1 RL 2004/83/EG und die asylerheblichen Merkmale als Verfolgungsgründe in Art. 10 RL 2004/83/EG definiert (BVerwG, Urteil vom 21.04.2009, a.a.O. Rn. 16; vgl. zur Gruppenverfolgung zuletzt auch VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 27.09.2010 - A 10 S 689/08 - juris und vom 09.11.2010 - A 4 S 703/10 - juris; Beschluss vom 04.08.2011 - A 2 S 1381/11 - juris).
  • VG Köln, 27.01.2012 - 18 K 5529/08

    Vorliegen einer Gruppenverfolgung von Turkmenen in Kirkuk; Vorliegen eines

    Europäisches Zentrum für Kurdische Studien - Eva Savelsberg und Siamend Hajo - an VG Stuttgart vom 07.07.2010, S. 9, 12, 13; VGH BW, Beschluss vom 04.08.2011 - A 2 S 1381/11 -, juris (S. 16 des Beschlussabdrucks); VG München, Urteil vom - M 4 K 09.50429 -, juris.

    vgl. VG München, Urteil vom - M 4 K 09.50429 -, juris; tendenziell auch: VGH BW, Beschluss vom 04.08.2011 - A 2 S 1381/11 -, juris (S. 21 des Beschlussabdrucks); offen gelassen durch: OVG NRW, Beschluss vom 29.10.2010 - 9 A 3642/06.A -, juris, S. 13 des Beschlussabdrucks.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - A 12 S 1999/14

    Exilpolitischen Betätigung eines Angolaners; Widerruf der Feststellung des

    Die Veränderung der Verhältnisse muss danach kausal für den Wegfall der beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung sein (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 04.08.2011 - A 2 S 1381/11- juris), wobei das Erfordernis der Veränderung der Verhältnisse in Widerrufsfällen gerade auch deshalb einer gesonderten Prüfung bedarf, um eine unzulässige Neubewertung der Gefährdungslage auf ein und derselben Tatsachengrundlage zu vermeiden.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 561/13

    Zum Widerruf der Asylanerkennung einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    Die Veränderung der Verhältnisse muss danach kausal für den Wegfall der beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung sein (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2011 - A 2 S 1381/11-, juris ), wobei das Erfordernis der Veränderung der Verhältnisse in Widerrufsfällen gerade auch deshalb einer gesonderten Prüfung bedarf, um eine unzulässige Neubewertung der Gefährdungslage auf ein und derselben Tatsachengrundlage zu vermeiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2013 - 9 A 670/08

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen mit arabischer Volkszugehörigkeit und

    vgl. hierzu etwa: BayVGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 13a B 11.30412 -, juris Rdnr. 14; VGH BW, Beschluss vom 4. August 2011 - A 2 S 1381/11 -, juris Rdnr. 27.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 9 A 1413/06

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und der Zuerkennung der

    vgl. hierzu etwa: BayVGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 13a B 11.30412 -, juris Rdnr. 14; VGH BW, Beschluss vom 4. August 2011 - A 2 S 1381/11 -, juris Rdnr. 27.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2013 - 9 A 1538/06

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen mit arabischer Volkszugehörigkeit und

    vgl. hierzu etwa: BayVGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 13a B 11.30412 -, juris Rdnr. 14; VGH BW, Beschluss vom 4. August 2011 - A 2 S 1381/11 -, juris Rdnr. 27.
  • VGH Bayern, 05.11.2013 - 13a B 12.30342

    Asylrecht Irak; Widerruf der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft; erhebliche

    Die hier vertretene Einschätzung der Gefahrenlage in Irak entspricht der aktuellen Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte (VGH BW, U.v. 4.8.2011 - A 2 S 1381/11 - juris; OVG NW, U.v. 26.3.2013 - 9 A 670/08.A - juris und 9 A 1538/06.A - juris; SächsOVG, U.v. 26.2.2013 - A 4 A 702/08 - juris; OVG Saarl, U.v. 16.9.2011 - 3 A 392/09 - DVBl 2012, 195, U.v. 29.3.2012 - 3 A 456/11 - juris).
  • VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139

    Asylrecht Irak; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; ehemaliger

  • VG Köln, 14.09.2012 - 18 K 4555/10

    Irak Stadt Kirkuk Widerruf Änderung der Umstände Gefahr für die Sicherheit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 9 A 4045/05
  • VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011

    Fluchtgeschichte (nicht glaubwürdig)

  • VG Würzburg, 07.02.2012 - W 4 K 10.30076

    Irakischer Staatsangehöriger sunnitischer Religionszugehörigkeit und

  • VG München, 05.12.2011 - M 4 K 10.30423

    Asylrecht Irak; sunnitischer Turkmene aus Kirkuk; Widerruf der Feststellung der

  • VG Ansbach, 04.04.2012 - AN 4 K 11.30486

    Irak; Bagdad; Folgeantrag; keine beachtliche (individuelle)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht