Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylfolgeantragsverfahren: neue Sachlage durch Kenntnis des Verfolgerstaats von exilpolitischen Aktivitäten; Bejahung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 1 unabhängig von Bestandskraft der Asylanerkennung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 10.04.1990 - A 11 K 225/88
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (32)
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90
Rn. 39 Das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51 (60).Atypisch, wenn auch häufig, ist der Fall des unverfolgt Eingereisten, der hier gleichwohl Asyl begehrt und dafür auf Umstände verweist, die erst während seines Hierseins entstanden sind oder deren erst künftiges Entstehen er besorgt (sogenannte Nachfluchttatbestände, vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, a.a.O., S. 64 ff.).
Rn. 41 Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat jedoch unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von Nachfluchttatbeständen, die nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 26.11.1986 (a.a.O., S. 64 ff.) beachtlich sind, politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 5.3.1990, InfAuslR 1990, 165, 166) droht.
Eine Ausnahme kommt dann in Betracht, wenn vom Asylbewerber hinreichend dargetan oder sonst erkennbar ist, daß sich seine politischen Aktivitäten als Fortführung einer entsprechenden, schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen politischen Überzeugung darstellen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51, 65 ff.).
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90
Dies setzt allerdings voraus, daß sie dem jeweiligen Staat zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, BVerfGE 54, 341 (358); BVerfG…, Beschluß vom 1.7.1987, a.a.O., S. 169).Das setzt voraus, daß er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, a.a.O., S. 357), sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG…, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 343 f.).
Ist die Verfolgungsgefahr zwischenzeitlich beendet, kommt es darauf an, ob mit ihrem Wiederaufleben zu rechnen ist; eine Anerkennung als Asylberechtigter ist nicht geboten, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher sein kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, a.a.O., S. 360).
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90
Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich, wie etwa der häusliche Gottesdienst, aber auch die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich, ferner das Gebet und der Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, gehören unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard zu dem elementaren Bereich, den der Mensch als "religiöses Existenzminimum" zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, BVerfGE 76, 143 (158 f.); BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, BVerfGE 81, 58, 66)).Rn. 32 Unabhängig von Eingriffen in das religiöse Existenzminimum liegt politische Verfolgung "wegen" Religionszugehörigkeit aber auch bei Maßnahmen vor, die darauf gerichtet sind, die Angehörigen einer religiösen Gruppe physisch zu vernichten oder mit vergleichbar schweren Sanktionen wie Austreibung oder Vorenthaltung elementarer Lebensgrundlagen zu bedrohen (BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, a.a.O., S. 158).
Dies setzt allerdings voraus, daß sie dem jeweiligen Staat zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, BVerfGE 54, 341 (358); BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, a.a.O., S. 169).
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87
Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90
Eine vergleichbare Besserstellung auch hinsichtlich der verfolgungsunabhängigen Nachteile und Gefahren, die mit einem Ausweichen innerhalb des Heimatstaates möglicherweise verbunden gewesen wären, ist nicht geboten (BVerfG…, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 344 f.; zu den Prognosemaßstäben im einzelnen vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1989, InfAuslR 1989, 163).Sind nämlich den türkischen Sicherheits- bzw. Verfolgungsbehörden die politischen Aktivitäten des Beigeladenen bekannt geworden, so muß er auch bei fehlender Möglichkeit einer Bestrafung befürchten, im Falle einer Rückkehr in die Türkei zumindest in ein polizeiliches Überprüfungs- bzw. staatsanwaltliches Vorermittlungsverfahren zu geraten, das der Überprüfung des Sachverhalts und gegebenenfalls der Ausleuchtung eines organisatorischen Hintergrundes dient (vgl. hierzu Rumpf, Gutachten vom 15.7.1991 an VG Hannover), und insoweit - wie der Senat bereits früher festgestellt hat - Foltermaßnahmen ausgesetzt zu sein, die ganz oder zumindest auch an asylrechtlich geschützte Eigenschaften des Opfers anknüpfen (vgl. Urteil des Senats vom 16.5.1988 - A 12 S 435/86 - m.w.N.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 17.1.1989, DVBl. 1989, S. 720 ff.).
- BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 78.89
Innerer Zusammenhang zwischen erlittener und drohender künftiger Verfolgungen - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90
Rn. 35 Die Annahme einer unmittelbar staatlichen gruppengerichteten Verfolgung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß mit ihr eigene staatliche Ziele durchgesetzt werden sollen und daß diese Ziele - offen oder verdeckt - von eigenen staatlichen Organen oder durch eigens vom Staat dazu berufene oder doch autorisierte Kräfte durchgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.5.1990, BVerwGE 85, 140; Urteil vom 24.7.1990, BVerwGE 85, 266).Das wird vor allem bei gruppengerichteten Massenausschreitungen der Fall sein, die das ganze Land oder Teile desselben erfassen (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.; in diesem Sinne auch BVerwG, Urteile vom 15.5.1990 und vom 24.7.1990, a.a.O.), aber etwa auch dann, wenn unbedeutende oder kleine Minderheiten mit einer solchen Härte, Ausdauer und Unnachsichtigkeit verfolgt werden, daß jeder Angehörige dieser Minderheit sich ständig der Gefährdung an Leib, Leben oder persönlicher Freiheit ausgesetzt sieht (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90
Feststellung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 2 Nr 1 unabhängig von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90
Nur bei diesem Verständnis der Vorschrift ist eine gesonderte Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG bei den Asylberechtigten vermeidbar, denen nach § 7a Abs. 3 AsylVfG a.F. diese Rechtsstellung gewährt wird (vgl. Urteil des Senats vom 23.4.1992 - A 12 S 762/90 -). - BVerfG, 22.02.1991 - 2 BvR 1525/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellungen zu selbstgeschaffenen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90
Erst recht ist nicht gefordert, daß der Asylsuchende in seinem Heimatland bereits seiner Überzeugung so Ausdruck verliehen hat, daß dies selbst schon eine Gefahr politischer Verfolgung begründet (BVerfG, Beschluß vom 22.2.1991, InfAuslR 1991, 177). - BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90
Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90
Eine solche Gefährdungslage, die bei einem Asylsuchenden begründete Furcht vor politischer Verfolgung weckt, ist dann gegeben, wenn es ihm bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles nicht zuzumuten ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.7.1991 - BVerwG 9 C 154.90 - m.w.N.). - BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90
Das hat zur Folge, daß nunmehr auch die Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 51 Abs. 1 AuslG Gegenstand der gerichtlichen Sachentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992 - BVerwG 9 C 59.91 - sowie Beschlüsse vom 19.3.1992 - BVerwG 9 B 157.91 - und - BVerwG 9 B 158.91 -). - BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 66.91
Rechtsstellung als Asylberechtigte auf Grund einer Gruppenverfolgung - Anspruch …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90
Das Asylverfahrensgesetz läßt danach auch eine gleichzeitige behördliche oder gerichtliche Entscheidung auf der Grundlage des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG für das "stammberechtigte" Familienmitglied sowie die Gewährung der Rechtsstellung eines Asylberechtigten für die von § 7a Abs. 3 AsylVfG n.F. erfaßten übrigen Familienangehörigen zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1992 - BVerwG 9 C 66.91 -). - BVerfG, 05.03.1990 - 2 BvR 938/89
Überschreitung des den Verwaltungsgerichten bei der Anwendung des Art. 16 Abs. 2 …
- BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 643/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsprüfung im …
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1315/91
Fehlender Zusammenhang zwischen mittlerweile beendeter Verfolgung und Ausreise; …
- VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 30/86
Asylrecht - Abschiebungsschutz nach AuslG § 51 - Familienasyl nach AsylVfG § 7a …
- BVerfG, 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87
- VGH Hessen, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84
Asylrecht: politische Verfolgung - Anti-Terror-Gesetz in der Türkei
- BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 158.91
Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte nach Art. 16 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz …
- BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 157.91
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 149/86
Asylbegehren eines türkischen Staatsangehörigen syrisch-orthodoxen Glaubens - …
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90
Asylverfahren: Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger …
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.1991 - A 13 S 1571/91
Überprüfung der Voraussetzung des AuslG 1990 § 51 Abs 1 - keine rückwirkende …
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Zum Verhältnis zwischen dem Bestehen einer inländischen Fluchtalternative und …
- VGH Hessen, 13.05.1991 - 12 UE 2213/84
Bestrafung nach türkischem "Anti-Terror-Gesetz" als "politische Verfolgung"; …
- BVerwG, 11.05.1992 - 9 B 244.91
Asylrelevanz einer Bestrafung der Äußerung einer politischen Überzeugung - …
- OVG Saarland, 24.02.1992 - 3 R 235/88
Kommunistische Organisation; Mitgliedschaft; Türkei; Polizeihaft; Folter; …
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.1988 - A 12 S 435/86
Verdacht der Mitgliedschaft eines türkischen Asylbewerbers bei einer …
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
- BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84
Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative
- BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86
Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …
- BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85
Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit
- BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88
Ehrenamtlicher Richter - Wahl - Asylverfahren - Zweitbescheid - Folgeantrag
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - A 12 S 222/90
Zur Asylerheblichkeit der in der Türkei während der Ermittlungsverfahren verübten …
Der Senat hält an seiner in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung fest, daß in der Türkei Folter und Mißhandlung in Ermittlungsverfahren aufgrund von Staatsschutzbestimmungen an die betätigte politische Überzeugung anknüpfen und demgemäß asylerheblich sind (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 17.07.1992 - A 12 S 1876/90).Handelt es sich - wie hier - um Betroffene, die mit Ermittlungsverfahren aufgrund von Staatsschutzbestimmungen des türkischen Strafgesetzbuchs rechnen müssen, so entspricht es ebenfalls gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 16.5.1988 - A 12 S 435/86 - und vom 17.7.1992 - A 12 S 1876/90 -), daß diese Verfolgungsmaßnahmen nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit auf die politische Komponente der dem Betroffenen zur Last gelegten Tat bezogen sind, also an die von ihm betätigte politische Überzeugung anknüpfen und demgemäß asylerheblich sind (vgl. dazu BVerfG…, Beschluß vom 20.12.1989, a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 20.11.1990 - 9 C 73.90 -, a.a.O.).
Rn. 48 Bei dieser Rechtslage muß der Kläger, der den türkischen Behörden jedenfalls als früheres Mitglied der YDGD bekannt ist, im Falle einer Rückkehr in die Türkei zumindest damit rechnen, in ein polizeiliches Überprüfungs- bzw. staatsanwaltliches Vorermittlungsverfahren zu geraten, das der Überprüfung des Sachverhalts und ggf. der Ausleuchtung eines organisatorischen Hintergrundes dient (vgl. dazu Senatsurteil vom 17.7.1992 - A 12 S 1876/90 - Rumpf, Gutachten vom 15.7.1991 an VG Hannover; Kaya, Gutachten vom 2. und 3.6.1992 an VG Schleswig).
Der Senat hat in seinem Urteil vom 17.7.1992 - A 12 S 1876/90 erkannt, daß die bisherige Einschätzung über die Anwendung von Foltermaßnahmen im Rahmen von Ermittlungsverfahren auch in Anbetracht neuerer Gutachten und Presseberichte (vgl. etwa Rumpf, Gutachten vom 15.7.1991 an VG Hannover und vom 27.1.1992 an VG Köln; "Die Zeit" vom 10.4.1992; "Frankfurter Rundschau" vom 21.11.1991) nach wie vor ihre Gültigkeit behält.
- VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90
Zur Lage der Kurden in der Türkei, insbesondere zum Vorhandensein einer …
Es ist davon auszugehen, daß der türkische Geheimdienst alle ihm relevant erscheinenden, von ihm als oppositionell eingeschätzten Organisationen intensiv zu durchdringen versucht und dabei Daten von Personen sammelt, die sein Interesse erwecken (vgl. Urteil des Senats vom 17.7.1992 - A 12 S 1876/90 -); hierbei hat er sich teilweise auch illegaler Praktiken bedient (vgl. BKA, Auskunft vom 6.8.1990 an VG Karlsruhe).Rn. 65 Im Hinblick auf das Vorliegen eines asylerheblichen Nachfluchtgrundes oder - wenn sich, wie hier, die exilpolitischen Betätigungen nicht als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen - die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG ist nicht die politische Betätigung als solche, sondern die im Falle einer Rückkehr zu einer politischen Verfolgung führende Kenntnis der türkischen Behörden von diesen Aktivitäten des Asylsuchenden entscheidend (vgl. Urteil des Senats vom 17.7.1992, a.a.O.).
Der Kläger müßte deshalb auch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, im Falle einer Rückkehr in die Türkei mit einem Strafverfahren überzogen zu werden oder - selbst wenn diese Aktivitäten nicht strafbar sein sollten - zumindest in ein polizeiliches Überprüfungs- bzw. staatsanwaltliches Vorermittlungsverfahren zu geraten, das der Überprüfung des Sachverhalts (etwa im Hinblick auf § 8 ATG) und gegebenenfalls der Ausleuchtung eines organisatorischen Hintergrunds diente, und insoweit Foltermaßnahmen ausgesetzt zu sein, die ganz oder zumindest auch an asylrechtlich oder nach § 51 Abs. 1 AuslG geschützte Eigenschaften des Opfers anknüpften (vgl. im einzelnen Urteil des Senats vom 17.7.1992, a.a.O., m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - A 12 S 1492/91
Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei
Es ist davon auszugehen, daß der türkische Geheimdienst alle ihm relevant erscheinenden, von ihm als oppositionell eingeschätzten Organisationen intensiv zu durchdringen versucht und dabei Daten von Personen sammelt, die sein Interesse erwecken (vgl. Urteil des Senats vom 17.7.1992 - A 12 S 1876/90 -); hierbei hat er sich teilweise auch illegaler Praktiken bedient (vgl. BKA, Auskunft vom 6.8.1990 an VG Karlsruhe).Rn. 70 Im Hinblick auf das Vorliegen eines asylerheblichen Nachfluchtgrundes oder - wenn sich, wie hier, die exilpolitischen Betätigungen nicht als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen - die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG ist nicht die politische Betätigung als solche, sondern die im Falle einer Rückkehr zu einer politischen Verfolgung führende Kenntnis der türkischen Behörden von diesen Aktivitäten des Asylsuchenden entscheidend (vgl. Urteil des Senats vom 17.7.1992, a.a.O.).
Die Klägerin müßte deshalb auch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, im Falle einer Rückkehr in die Türkei mit einem Strafverfahren überzogen zu werden oder - selbst wenn diese Aktivitäten nicht strafbar sein sollten - zumindest in ein polizeiliches Überprüfungsverfahren bzw staatsanwaltliches Vorermittlungsverfahren zu geraten, das der Überprüfung des Sachverhalts (etwa im Hinblick auf § 8 ATG) und gegebenenfalls der Ausleuchtung eines organisatorischen Hintergrundes diente, und insoweit Foltermaßnahmen ausgesetzt zu sein, die ganz oder zumindest auch an asylrechtlich oder nach § 51 Abs. 1 AuslG geschützte Eigenschaften des Opfers anknüpften (vgl. im einzelnen Urteil des Senats vom 17.7.1992, a.a.O., m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.1996 - A 12 S 922/94
Türkei: fehlende Verfolgungsgefahr wegen untergeordneter, geringfügiger …
Rn. 72 Im Hinblick auf das Vorliegen eines asylerheblichen Nachfluchtgrundes oder - wenn sich, wie hier, die exilpolitischen Betätigungen nicht als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen - der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG ist aber zunächst nicht die politische Betätigung als solche, sondern die im Falle einer Rückkehr zu einer politischen Verfolgung führende Kenntnis der türkischen Behörden von diesen Aktivitäten des Asylsuchenden entscheidend (vgl. Urteil des Senats vom 17.07.1992 - A 12 S 1876/90).Es ist naheliegend, daß der türkische Geheimdienst alle ihm relevant erscheinenden, von ihm als oppositionell eingeschätzten Organisationen zu durchdringen versucht und dabei Daten von Personen sammelt, die sein Interesse erwecken (vgl. Urteile des Senats vom 17.07.1992 - A 12 S 1876/90; vom 09.03.1995 - A 12 S 2954/94).
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - A 12 S 3481/95
Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht - Ablehnung einer …
Rn. 87 Im Hinblick auf das Vorliegen eines asylerheblichen Nachfluchtgrundes aus exilpolitischer Tätigkeit ist zunächst nicht die Betätigung als solche, sondern die im Falle einer Rückkehr möglicherweise zu einer politischen Verfolgung führende Kenntnis der türkischen Behörden davon entscheidend (vgl. Urteil des Senats vom 17.07.1992 - A 12 S 1876/90).Es ist naheliegend, daß der türkische Geheimdienst alle ihm relevant erscheinenden, von ihm als oppositionell eingeschätzten Organisationen zu durchdringen versucht und dabei Daten von Personen sammelt, die sein Interesse erwecken (vgl. Urteile des Senats vom 17.07.1992 - A 12 S 1876/90; vom 09.03.1995 - A 12 S 2954/94).
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - A 12 S 2954/94
Zur Lage der Kurden in der Türkei - Bestehen einer inländischen Fluchtalternative
Es ist davon auszugehen, daß der türkische Geheimdienst alle ihm relevant erscheinenden, von ihm als oppositionell eingeschätzten Organisationen intensiv zu durchdringen versucht und dabei Daten von Personen sammelt, die sein Interesse erwecken (vgl. Urteil des Senats vom 17.07.1992 - A 12 S 1876/90 -); hierbei hat er sich teilweise auch illegaler Praktiken bedient (vgl. BKA, Auskunft vom 06.08.1990 an VG Karlsruhe).Rn. 64 Im Hinblick auf das Vorliegen eines asylerheblichen Nachfluchtgrundes oder - wenn sich, wie hier, die exilpolitischen Betätigungen nicht als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen - die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG ist nicht die politische Betätigung als solche, sondern die im Falle einer Rückkehr zu einer politischen Verfolgung führende Kenntnis der türkischen Behörden von diesen Aktivitäten des Asylsuchenden entscheidend (vgl. Urteil des Senats vom 17.07.1992, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.1997 - A 12 S 1467/95
Iran: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit allein wegen …
Rn. 37 b) Im Hinblick auf das Vorliegen eines asylerheblichen Nachfluchtgrundes ist zunächst nicht die politische Betätigung als solche, sondern die im Falle einer Rückkehr möglicherweise zu einer politischen Verfolgung führende Kenntnis der iranischen Behörden von dieser Betätigung des Asylsuchenden entscheidend (vgl. Urteile des Senats vom 17.07.1992 - A 12 S 1876/90; vom 28.11.1996 - A 12 S 922/94). - VG Freiburg, 25.02.1993 - A 5 K 11045/92
Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter ; Vorliegen einer politischen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Freiburg, 22.10.1992 - A 5 K 10348/92
Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - 11 S 1228/92
Beschränkung des Asylantrags auf die Feststellung der Voraussetzungen des AuslG …
Im Hinblick auf diese Strafbestimmung und unter Berücksichtigung der Aufklärungstätigkeit des türkischen Geheimdienstes im Bundesgebiet können daher exilpolitische Betätigungen eines türkischen Staatsangehörigen im Bundesgebiet bei einer Rückkehr in die Türkei durchaus zu politischer Verfolgung, zumindest im Rahmen eines polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Überprüfungsverfahrens führen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.7.1992 -- A 12 S 1876/90 -- m.w.N.).
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