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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.04.2019 - A 12 S 2038/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16172
VGH Baden-Württemberg, 26.04.2019 - A 12 S 2038/18 (https://dejure.org/2019,16172)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.2019 - A 12 S 2038/18 (https://dejure.org/2019,16172)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 2019 - A 12 S 2038/18 (https://dejure.org/2019,16172)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Anforderungen an die Berufungszulassung bezüglich einer als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfenen Tatsachenfrage zu der die Tatsachen und Vorfragen von der 1. Instanz noch nicht (hinreichend) aufgeklärt wurden

  • Wolters Kluwer

    Zulassungsantrag; Grundsätzliche Bedeutung; Tatsachenfrage; Darlegungserfordernis; Entscheidungserheblichkeit; Schiiten; Re...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Beantwortung einer als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfenen Tatsachenfrage; Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative für Schiiten in Pakistan; Nachweis einer konkreten Gefahrenlage im Falle der Rückkehr eines Asylbewerbers nach Pakistan

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Beantwortung einer als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfenen Tatsachenfrage; Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative für Schiiten in Pakistan; Nachweis einer konkreten Gefahrenlage im Falle der Rückkehr eines Asylbewerbers nach Pakistan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2019 - A 12 S 2038/18
    Hängt die Beantwortung einer als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfenen Tatsachenfrage im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (juris: AsylVfG 1992) (vorliegend: ob schiitische Religionszugehörige im Falle einer regionalen Gruppenverfolgung von Schiiten in der Region Quetta auf internen Schutz gemäß § 3e AsylG (juris: AsylVfG 1992) außerhalb ihrer Heimatregion in Pakistan verwiesen werden können) maßgeblich von der Feststellung bestimmter Tatsachen bzw. Vorfragen (hier: die Annahme einer regionalen Gruppenverfolgung von Schiiten in der Region Quetta) ab, die vom Verwaltungsgericht offen gelassen worden sind, muss der Antragsteller, um sich auf die Entscheidungserheblichkeit und damit auf die Klärungsbedürftigkeit der von ihm gestellten Tatsachenfrage berufen zu können, schlüssig behaupten und darlegen, dass die vom Verwaltungsgericht offen gelassene Tatsachenfrage in seinem Sinne positiv zu beantworten ist; in diesem Zusammenhang ist darzulegen, dass im Hinblick auf eine ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsaufklärung die offen gelassene Tatsachenfrage bzw. Vorfrage durch das Verwaltungsgericht weiter aufzuklären gewesen wäre (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 17.03.2000 - 8 B 287.99 - juris Rn. 9).

    Die Klärungsfähigkeit dieser Frage muss für die Zulassung der Revision aber feststehen, denn die Revision kann nach deren Sinn und Zweck nicht dazu zugelassen werden, im Revisionsverfahren erst die Grundlage zu erarbeiten, auf der sich eine grundsätzlich bedeutsame und klärungsbedürftige Frage vielleicht stellen könnte (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 02.02.2011 - 6 B 37.10 - juris Rn. 11 und vom 17.03.2000 - 8 B 287.99 - juris Rn. 9).

    In einem solchen Fall könnte nämlich der Beschwerdeführer auch nicht erfolgreich einen Verfahrensmangel wegen unterbliebener Sachverhaltsaufklärung geltend machen, weil es auch in diesem Zusammenhang allein auf die materielle Rechtsansicht des Tatsachengerichts ankommt, selbst wenn diese unzutreffend sein sollte (vgl. etwa Beschluss vom 17.03.2000 - 8 B 287.99 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2019 - A 12 S 2038/18
    Deshalb ist darzulegen, warum sich eine solche Frage im konkreten Fall in einem Berufungsverfahren stellt und aus welchem Grund sie im allgemeinen Interesse der Klärung bedarf, d.h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (allgemeine Meinung; vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 mwN).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2019 - A 12 S 2038/18
    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 13 und 14).
  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2019 - A 12 S 2038/18
    Die Klärungsfähigkeit dieser Frage muss für die Zulassung der Revision aber feststehen, denn die Revision kann nach deren Sinn und Zweck nicht dazu zugelassen werden, im Revisionsverfahren erst die Grundlage zu erarbeiten, auf der sich eine grundsätzlich bedeutsame und klärungsbedürftige Frage vielleicht stellen könnte (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 02.02.2011 - 6 B 37.10 - juris Rn. 11 …und vom 17.03.2000 - 8 B 287.99 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2019 - A 12 S 2038/18
    Rn. 2 Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist dann gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 mwN.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21

    Maßgebliche Zeitpunkte für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Rn. 31 Diese Grundsätze sind auf das Berufungszulassungsverfahren im Kern übertragbar (Senatsbeschluss vom 26.04.2019 - A 12 S 2038/18 -, juris Rn. 9 ;… vgl. Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 14.06.2022 - 6 A 850/20 A -, juris Rn. 9, …und vom 17.12.2018 - 5 A 1240/18.A -, juris Rn. 5).

    Hätte danach der Antrag auf Zulassung der Berufung im Hinblick auf die vom Kläger zur Beurteilung gestellten Grundsatzfrage Erfolg, ist der Kläger im Zulassungsverfahren so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn das Verwaltungsgericht über die offen gelassene Tatsachenfrage (Vorfrage) entschieden hätte (Senatsbeschluss vom 26.04.2019 - A 12 S 2038/18 -, juris Rn. 9 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 3 S 4115/20

    Wirksamkeit der denkmalrechtlichen Gesamtanlagenschutzsatzung "Historische …

    Deshalb ist darzulegen, warum sich eine solche Frage im konkreten Fall in einem Berufungsverfahren stellt und aus welchem Grund sie im allgemeinen Interesse der Klärung bedarf, d. h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.4.2019 - A 12 S 2038/18 - juris Rn. 2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2020 - A 4 S 1933/20

    Angemessene Entscheidungsfrist bei Antrag auf Gewährung vorläufigen …

    Sie ist dann gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.04.2019 - A 12 S 2038/18 -, Juris Rn. 2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2022 - A 3 S 3934/21

    Rechtsmittelfristende an Heiligabend

    Rn. 6 a) Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist dann gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d. h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. - auch zum Folgenden - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.4.2019 - A 12 S 2038/18 - juris Rn. 2 ).
  • OVG Sachsen, 12.07.2019 - 5 A 156/17

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; festgestellter Sachverhalt; neue …

    Nur dann genügt es, in der Zulassungsschrift den behaupteten Sachverhalt, auf dessen Grundlage sich die Grundsatzfrage stellen soll, schlüssig und glaubhaft darzulegen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 26. April 2019 - A 12 S 2038/18 -, juris Rn. 9).
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