Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.04.2024 - A 12 S 493/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 Nr 4 AsylVfG 1992
Asylrecht; Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Beibringung aktueller Erkenntnismittel - milo.bamf.de
AsylG, § 78 Abs 3; AsylG, § 78 Abs 4
Türkei: Erfolglose Berufung; keine hinreichende Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil; keine stichhaltige Begründung der Klägerseite im Zulassungsvorbringen, warum auf ältere Erkenntnismittel abgestellt wurde, ohne auf die aktuelleren, vom Gericht ... - Informationsverbund Asyl und Migration
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AsylG § 78 Abs. 3
Nichtzulassung der Berufung eines türkischen Staatsangehörigen in einem asylrechtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 14.02.2023 - A 2 K 4003/22
- VGH Baden-Württemberg, 10.04.2024 - A 12 S 493/23
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21
Maßgebliche Zeitpunkte für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2024 - A 12 S 493/23
Rn. 2 1. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 14 ; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 11.05.2023 - 6 A 98/23 A -, juris Rn. 4; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, juris Rn. 12 ff.).Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 15 , vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 -, juris Rn. 4 , …und vom 16.10.2019 - A 12 S 2881/18 -, juris Rn. 22 ; Hessischer VGH…, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris Rn. 6;… Berlit in: GK-AsylG, § 78 Rn. 609 ff. ).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2024 - A 12 S 493/23
Deshalb ist darzulegen, warum sich eine solche Frage im konkreten Fall in einem Berufungsverfahren stellt und aus welchem Grund sie im allgemeinen Interesse der Klärung bedarf, d.h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (allgemeine Meinung; vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 17.09.2019 - 1 B 43.19 -, juris, und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, juris, jew. m.w.N.). - BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zur Pflicht der Behörden …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2024 - A 12 S 493/23
Diese Obliegenheit zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung einer Tatsachenfrage unter Heranziehung aktueller Erkenntnismittel ergibt sich insbesondere daraus, dass die Gerichte die entscheidungsrelevante Tatsachengrundlage in flüchtlingsrechtlichen Verfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen "tagesaktuell" erfassen müssen (dazu BVerfG, Beschluss vom 27.03.2017 - 2 BvR 681/17 -, juris Rn. 11 f.) und also die aufgeworfenen Fragen auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse zu beantworten sind.
- BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19
Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2024 - A 12 S 493/23
Deshalb ist darzulegen, warum sich eine solche Frage im konkreten Fall in einem Berufungsverfahren stellt und aus welchem Grund sie im allgemeinen Interesse der Klärung bedarf, d.h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (allgemeine Meinung; vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 17.09.2019 - 1 B 43.19 -, juris, und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, juris, jew. m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - A 11 S 1196/20
Abschiebung nach Kabul (hier: Veränderung der Sachlage durch Ausbruch des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2024 - A 12 S 493/23
Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 15 , vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 -, juris Rn. 4 , …und vom 16.10.2019 - A 12 S 2881/18 -, juris Rn. 22 ; Hessischer VGH…, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris Rn. 6;… Berlit in: GK-AsylG, § 78 Rn. 609 ff. ). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2024 - A 12 S 493/23
Rn. 2 1. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 14 ; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 11.05.2023 - 6 A 98/23 A -, juris Rn. 4; siehe auch BVerwG, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, juris Rn. 12 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - A 12 S 2881/18
Zur Rüge im Berufungszulassungsverfahren, das Verwaltungsgericht habe bei dem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2024 - A 12 S 493/23
Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (…vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 15 , vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 -, juris Rn. 4 , und vom 16.10.2019 - A 12 S 2881/18 -, juris Rn. 22 ; Hessischer VGH…, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris Rn. 6;… Berlit in: GK-AsylG, § 78 Rn. 609 ff. ). - VGH Hessen, 13.06.2018 - 7 A 150/18
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2024 - A 12 S 493/23
Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (…vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 15 , vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 -, juris Rn. 4 , …und vom 16.10.2019 - A 12 S 2881/18 -, juris Rn. 22 ; Hessischer VGH, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris Rn. 6;… Berlit in: GK-AsylG, § 78 Rn. 609 ff. ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - 15 A 750/07
Rückkehr eines yezidischen und kurdischen Flüchtlings in seinen Herkunftsstaat; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2024 - A 12 S 493/23
Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (…vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 15 , vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 -, juris Rn. 4 , …und vom 16.10.2019 - A 12 S 2881/18 -, juris Rn. 22 ; Hessischer VGH…, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris Rn. 6;… Berlit in: GK-AsylG, § 78 Rn. 609 ff. ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2020 - 4 A 1437/19
Anforderungen an die Darlegung einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2024 - A 12 S 493/23
Neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage (…vgl. zu diesem Erfordernis der Grundsatzrüge Berlit in: GK-AsylG, § 78 Rn. 593 ff. ) ist auch erforderlich, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Rechts- bzw. Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.05.2020 - 4 A 1437/19.A -, juris Rn. 2). - OVG Sachsen, 02.01.2013 - A 4 A 25/11
Asyl, grundsätzliche Bedeutung, Tatsachenfrage, Auseinandersetzugn mit …
- OVG Sachsen, 11.05.2023 - 6 A 98/23
Zulassung der Berufung; Abschiebungsverbot; Ghana; grundsätzliche Bedeutung
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2025 - 2 L 2/25
Keine Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak
Für eine hinreichende Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil ist es zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht erforderlich, dass die Erkenntnismittel, auf die sich das Zulassungsvorbringen stützt, hinreichend aktuell sind (vgl. VGH BW, Beschluss vom 10. April 2024 - A 12 S 493/23 - juris Rn. 3, m.w.N.).Diese Obliegenheit zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung einer Tatsachenfrage unter Heranziehung aktueller Erkenntnismittel ergibt sich insbesondere daraus, dass die Gerichte die entscheidungsrelevante Tatsachengrundlage in flüchtlingsrechtlichen Verfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen "tagesaktuell" erfassen müssen und daher die aufgeworfenen Fragen auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse zu beantworten sind (zum Ganzen: VGH BW, Beschluss vom 10. April 2024 - A 12 S 493/23 - juris Rn. 3, m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 09.06.2026 - A 12 S 1973/25
Begründung; Fallbezogenheit; Griechenland; Textbaustein; Vorlagenpflicht; …
Stützt sich das Zulassungsvorbringen auf Erkenntnismittel, die älter als diejenigen sind, die das Verwaltungsgericht zur Begründung des Urteils herangezogen hat, bedarf es in der Regel einer besonderen Erläuterung, weshalb sich aus diesen älteren Erkenntnismitteln ableiten lassen soll, dass eine erneute Sachverhaltsfeststellung erforderlich ist (OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 13.03.2025 - 2 L 2/25.Z -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.04.2024 - A 12 S 493/23 -, juris Rn. 3 ;… Roth in BeckOK VwGO, § 124a Rn. 76 ). - VGH Baden-Württemberg, 09.05.2025 - A 12 S 178/25
Gewährung rechtlichen Gehörs und Umfang der Protokollierungspflicht im …
Diese Obliegenheit zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung einer Tatsachenfrage unter Heranziehung aktueller Erkenntnismittel ergibt sich insbesondere daraus, dass die Gerichte die entscheidungsrelevante Tatsachengrundlage in flüchtlingsrechtlichen Verfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen "tagesaktuell" erfassen müssen (…dazu BVerfG, Beschlüsse vom 01.04.2025 - 2 BvR 1425/24 -, juris Rn. 20, …und vom 27.03.2017 - 2 BvR 681/17 -, juris Rn. 11 f.) und also die aufgeworfenen Fragen auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse zu beantworten sind ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.04.2024 - A 12 S 493/23 -, juris Rn. 3 ; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 13.03.2025 - 2 L 2/25.Z -, juris Rn. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 25.03.2025 - A 12 S 229/24
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Korrektur vorinstanzlicher …
Denn dann fehlt es schon an der gebotenen Anführung entsprechender Erkenntnismittel (vgl. zu diesem Erfordernis VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.04.2024 - A 12 S 493/23 -, juris Rn. 3 m.w.N.). - OVG Saarland, 06.11.2025 - 2 A 159/24
Asylrecht (Türkei); hier: staatlicher Schutz vor sogenannten Ehrenmorden
Stützt sich das Zulassungsvorbringen auf Erkenntnismittel, die älter als diejenigen sind, die das Verwaltungsgericht zur Begründung des Urteils herangezogen hat, bedarf es in der Regel einer besonderen Erläuterung, weshalb sich aus diesen älteren Erkenntnismitteln ableiten lassen soll, dass eine erneute Sachverhaltsfeststellung in einem Berufungsverfahren erforderlich sein soll.[vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.4.2024 - A 12 S 493/23 -, juris, Rn. 3][vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.4.2024 - A 12 S 493/23 -, juris, Rn. 3]. - VGH Baden-Württemberg, 30.10.2025 - A 13 S 1907/24
Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundsätzliche Bedeutung; Erneuter …
Zu einer ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzrüge ist grundsätzlich eine Benennung bestimmter, hinreichend aktueller Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (zum Ganzen vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.04.2024 - 12 S 493/23 - juris Rn. 2 f.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 07.10.2021 - 19 A 592/21.A - juris Rn. 8 f.; BayVGH…, Beschluss vom 11.08.2021 - 23 ZB 21.30740 - juris Rn. 9;… GK - AsylG , § 78 Rn. 592, 607 f., 609 ff.). - OVG Saarland, 03.11.2025 - 2 A 122/24
Asylrechtsstreit (erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Herkunftsland: …
Stützt sich das Zulassungsvorbringen auf Erkenntnismittel, die älter als diejenigen sind, die das Verwaltungsgericht zur Begründung des Urteils herangezogen hat, bedarf es in der Regel einer besonderen Erläuterung, weshalb sich aus diesen älteren Erkenntnismitteln ableiten lassen soll, dass eine erneute Sachverhaltsfeststellung in einem Berufungsverfahren erforderlich sein soll.[vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.4.2024 - A 12 S 493/23 -, juris, Rn. 3][vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.4.2024 - A 12 S 493/23 -, juris, Rn. 3]. - VGH Baden-Württemberg, 30.10.2025 - A 13 S 1907/25 Zu einer ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzrüge ist grundsätzlich eine Benennung bestimmter, hinreichend aktueller Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (zum Ganzen vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.04.2024 - 12 S 493/23 - juris Rn. 2 f.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 07.10.2021 - 19 A 592/21.A - juris Rn. 8 f.; BayVGH…, Beschluss vom 11.08.2021 - 23 ZB 21.30740 - juris Rn. 9;… GK-AsylG, § 78 Rn. 592, 607 f., 609 ff.).
- OVG Saarland, 20.08.2025 - 2 A 99/24
Asylrechtsstreit (erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung)
Stützt sich das Zulassungsvorbringen auf Erkenntnismittel, die älter als diejenigen sind, die das Verwaltungsgericht zur Begründung des Urteils herangezogen hat, bedarf es in der Regel einer besonderen Erläuterung, weshalb sich aus diesen älteren Erkenntnismitteln ableiten lassen soll, dass eine erneute Sachverhaltsfeststellung in einem Berufungsverfahren erforderlich sein soll.[vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.4.2024 - A 12 S 493/23 -, juris, Rn. 3][vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.4.2024 - A 12 S 493/23 -, juris, Rn. 3].
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