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| VGH Baden-Württemberg, 07.11.1985 - A 12 S 627/85 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. November 1985 - A 12 S 627/85 (https://dejure.org/1985,3174)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 10.07.1985 - A 1 K 7248/85
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.1985 - A 12 S 627/85
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 783 (Ls.)
- VBlBW 1986, 391
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 09.11.1989 - 12 TH 2801/88
Asylverfahren: Abschiebungsandrohung - Aufenthalt aus asylverfahrensunabhängigen …
Als Aufenthaltserlaubnis im Sinne von § 10 Abs. 1 AsylVfG ist auch das fiktive Aufenthaltsrecht nach § 21 Abs. 3 Sätze 1 und 3 AuslG anzusehen (Hess. VGH, 13.10.1987 -- 12 TH 3429/86 --; Hess. VGH, 15.12.1983 -- 10 TH 499/83 --; Hess. VGH, 16.02.1988 -- 12 TH 1682/87 --, EZAR 224 Nr. 19; VGH Baden-Württemberg, 07.11.1985 -- A 12 S 627/85 --, InfAuslR 1986, 121 f.); entsprechendes gilt für Kinder unter 16 Jahren, die gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, also aus asylverfahrensunabhängigen Gründen kraft Gesetzes zum Verbleib im Bundesgebiet berechtigt sind (Hess. VGH, 27.06.1986 -- 10 TH 1302/86 --). - VGH Hessen, 13.10.1987 - 12 TH 3429/86
Verfrühte asylrechtliche Abschiebungsandrohung
Das fiktive gesetzliche Aufenthaltsrecht nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG ist einer "Aufenthaltserlaubnis" im Sinne von § 10 Abs. 1 AsylVfG gleichzuachten (im Ergebnis ebenso: VGH Baden-Württemberg, InfAuslR 1986, 121; Hess. VGH, B. v. 15.12.1983 - 10 TH 499/83 -, NVwZ 1984, 396;… Marx/Pfaff/Strate, AsylVfG, 2. Aufl. 1987, RdNr. 8 zu § 28). - VGH Hessen, 15.08.1986 - 10 TH 1155/86
Berücksichtigung von Humanitätsgründen bei Erlaß einer Abschiebungsandrohung …
Nach der Entstehungsgeschichte dieser Bestimmung (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, B. v. 7. November 1985 - A 12 S 627/85 -) war hierbei offenbar an den Schutz vor Abschiebung gedacht, wie er Ostblockangehörigen, christlichen Türken und Libanesen sowie Afghanen seinerzeit aufgrund des Beschlusses der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder vom 26. August 1966 (jetzt: vom 26. April 1985) sowie aufgrund von Erlassen der Innenminister der Länder (für Hessen: Erlaß des Hess. Ministers des Innern vom 24. Mai 1985 - StAnz. S. 1134) ohne Rücksicht auf die Ablehnung ihres Asylantrages eingeräumt wird.
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