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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,922
VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 (https://dejure.org/1994,922)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.11.1994 - A 12 S 698/92 (https://dejure.org/1994,922)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. November 1994 - A 12 S 698/92 (https://dejure.org/1994,922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur inländischen Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 235 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 101 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (58)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92
    Sieht der Verfolger von individuellen Momenten gänzlich ab, weil seine Verfolgung der durch das asylerhebliche Merkmal gekennzeichneten Gruppe als solcher gilt, so kann eine solche Gruppengerichtetheit der Verfolgung dazu führen, daß jedes Mitglied der Gruppe im Verfolgerstaat eigener Verfolgung jederzeit gewärtig sein muß (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, BVerfGE 83, 216).

    Das wird vor allem bei gruppengerichteten Massenausschreitungen der Fall sein, die das ganze Land oder Teile desselben erfassen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.; in diesem Sinne auch BVerwG, Urteile vom 15.5.1990 …und vom 24.7.1990, a.a.O.), aber etwa auch dann, wenn unbedeutende oder kleine Minderheiten mit einer solchen Härte, Ausdauer und Unnachsichtigkeit verfolgt werden, daß jeder Angehörige dieser Minderheit sich ständig der Gefährdung an Leib, Leben oder persönlicher Freiheit ausgesetzt sieht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.).

    Die in der o.a. zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 216 (232)) bisher offengelassene Frage nach den Voraussetzungen unmittelbar staatlicher Gruppenverfolgung kann hinsichtlich der erforderlichen "Verfolgungsdichte" im Grundsatz nicht anders als bei mittelbarer Gruppenverfolgung beantwortet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92 - InfAuslR 1993, 304 (306), BVerwG…, Urteil vom 05.07.1994, a.a.O.) Erhebliche Unterschiede können sich aber im Hinblick auf die prinzipielle Überlegenheit staatlicher Machtmittel sowie daraus ergeben, daß die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung voraussetzt, daß mit ihr eigene staatliche Ziele durchgesetzt werden sollen und daß diese Ziele - offen oder verdeckt - von eigenen staatlichen Organen oder durch eigens vom Staat dazu berufene oder doch autorisierte Kräfte durchgesetzt werden können (vgl. BVerwGE 85, 139 (143)).

    "Referenzfälle" politischer Verfolgung sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994, a.a.O. mit Hinweisen auf BVerfGE 83, 216 (233) und BVerwGE 88, 367 (376 ff.)).

    Hier wie da ist es von Belang, ob vergleichbares Verfolgungsgeschehen sich in der Vergangenheit schon häufiger ereignet hat, ob die Gruppenangehörigen als Minderheit in einem Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung leben müssen, das Verfolgungshandlungen, wenn nicht gar in den Augen der Verfolger rechtfertigt, so doch tatsächlich begünstigt, und ob sie ganz allgemein Unterdrückungen und Nachstellungen ausgesetzt sind, mögen diese als solche auch noch nicht von einer Schwere sein, die die Annahme politischer Verfolgung begründet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.).

    Allerdings bedarf dabei näherer Ermittlung, ob eine bestehende Schutzunwilligkeit des Staates die Gefahr einer Ausweitung der Verfolgung in bisher verfolgungsfreie Räume begründet (BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.).

    Nach dem hierdurch geprägten normativen Leitbild des Grundrechts ist typischerweise asylberechtigt, wer aufgrund erlittener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung gezwungen ist, aus begründeter Furcht vor einer ausweglosen Lage sein Laie zu verlassen und im Ausland Schutz und Zuflucht zu suchen, und deswegen in die Bundesrepublik kommt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.).

    Wie bereits ausgeführt können auch im Übergangsbereich, zwischen anlaßgeprägter Einzelverfolgung und gruppengerichteter Kollektivverfolgung asylerhebliche Gefährdungslagen gegeben sein, die nicht in einer den Gewährleistungsinhalt des Grundrechts des Art. 16a Abs. 1 GG verkürzenden Weise unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.).

    Rn. 52 Zweifel bestehen auch nach wie vor an der für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderlichen Häufigkeit der Rechtsgutsbeeinträchtigungen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O., S. 232) von Angehörigen der kurdischen Volksgruppe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1994 - 25 A 3388/91

    Terrorismusabwehr; Türkischer Staat; PKK- Aktivisten; Folter; Asylerheblichkeit; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92
    Diese Frage muß und kann offengelassen werden (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil v. 08.07.1994 - 11 L 37/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß v. 06.06.1994 - 25 A 3388/91.A - Hamburgisches OVG, Beschluß v. 05.04.1994 - OVG BfV 12/92 -).

    Übergriffe der Bevölkerung im Westen waren und sind oft Ausdruck einer emotionalen Überhitzung wegen der Opfer der bewaffneten Auseinandersetzungen mit der PKK (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß v. 06.06.1994 - 25 A 3388/91.A -).

    Es entsteht bei ethnisch homogenen Stadtvierteln eine Art strukturelle Wehrhaftigkeit, die es unwahrscheinlich macht, daß die kurdische Bevölkerung hilflose Opfer der türkischen Bevölkerung wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß v. 06.06.1994, a.a.O.).

    Nicht zuletzt in Anbetracht der insgesamt geringen Zahl - behaupteter - Übergriffe der Sicherheitskräfte bzw. der türkischen Bevölkerung einerseits und der Vielzahl dort lebender Kurden andererseits hat der Senat keine ernsthaften Zweifel (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8.9.1992, NVwZ 1993, 191) an der Sicherheit der Kurden vor (erneuter) politischer Verfolgung im Westen der Türkei (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 08.08.1994 - 12 UE 2936/93 -, Urteil vom 11.07.1994 - 12 OE 469/94 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.07.1994 - 11 L 37/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 06.06.1994 - 25 A 3388/91.A - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 11.03.1994 - 25 A 2670/92.A - Hamburgisches OVG, Beschluß vom 05.04.1994 - OVG BfV 12/92 - OVG Rheinland-Pfalz…, Urt. vom 2.9.1993 - 13 A 11102/91 - a.A. OVG Schleswig-Holstein…, Urt. vom 28.1.1993 - 1 L 111/92 -).

    Rn. 64 Eine Gesamtbetrachtung der o.g. Stellungnahmen läßt nicht den Schluß zu, zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit würden routinemäßig - d.h. ohne Vorliegen von Besonderheiten, allein aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts - bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Mißhandlungen oder Folter ausgesetzt (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 2.9.1993 - 13 A 10185/92 - und - 13 A 11102/91 - Hamburgisches OVG, Beschluß vom 05.04.1994 - OVG BfV 12/92 - Hessischer VGH, Urteil vom 08.08.1994 - 12 UE 2936/93 -, Urteil vom 11.07.1994 - 12 OE 469/94 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 06.06.1994 - 25 A 3388/91.A - OVG Nordrhein-Westfalen , Beschluß vom 11.03.1994 - 25 A 2670/92.A - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.07.1994 - 11 L 37/90 -).

    Den gegenteiligen Ausführungen von Kaya (Gutachten vom 02.06.1993 an OVG Schleswig-Holstein) kann nicht gefolgt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 06.06.1994 - 25 A 3388/91.A -).

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92
    "Referenzfälle" politischer Verfolgung sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994, a.a.O. mit Hinweisen auf BVerfGE 83, 216 (233) und BVerwGE 88, 367 (376 ff.)).

    Eine solche Gefährdungslage, die bei einem Asylsuchenden begründete Furcht vor politischer Verfolgung weckt, ist dann gegeben, wenn es ihm bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles nicht zuzumuten ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.7.1991 - BVerwG 9 C 154.90 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 146, m.w.N.).

    Das bedeutet zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht, daß neben die bisherigen Formen der Einzelverfolgung und Gruppenverfolgung eine dritte Kategorie asylerheblicher Verfolgungsbetroffenheit treten soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.7.1991, BVerwGE 88, 367).

    Tatsächlichen Gefährdungslagen im Übergangsbereich zwischen anlaßgeprägter Einzelverfolgung und gruppengerichteter Kollektivverfolgung ist danach im Rahmen der Prüfung der Frage Rechnung zu tragen, ob ein Asylsuchender begründete Furcht vor politischer Verfolgung hegt, weil es ihm bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles nicht zuzumuten ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.7.1991, a.a.O.).

    Die für eine Verfolgung sprechenden Umstände müssen jedoch nach ihrer Intensität und Häufigkeit von einem solchen Gewicht sein, daß sich daraus bei objektiver Betrachtung für den Asylbewerber die begründete Furcht ableiten läßt, selbst ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.7.1991, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.01.1992 - 11 L 5961/91

    Einzelverfolgung; Gruppenverfolgung; Kategorien von Verfolgungsbetroffenheit; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92
    Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 13.12.1993 - A 12 S 1492/91 -, 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36).

    Wenngleich für bestimmte Bereiche das Verbot der Verwendung anderer Sprachen als des Türkischen, wie etwa durch das Parteiengesetz und das Vereinsgesetz (Rumpf, InfAuslR 85, 252/255) fortbesteht, dürfte die Aufhebung des Sprachenverbotsgesetzes dennoch in einer wesentlichen Frage zu einer Abnahme der Beeinträchtigungen der kurdischen Volksgruppe in der Türkei geführt haben (kritisch hierzu OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

    Zu berücksichtigen in diesem Zusammenhang ist auch Art. 15 ATG, wonach Straftaten von mit der Bekämpfung des Terrors beauftragten Personen, die im Rahmen der Terroristenbekämpfung begangen werden, erheblichen Beschränkungen in der Strafverfolgung unterliegen (vgl. im einzelnen Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 a.a.O.; Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 8.7.1991 und Auskünfte vom 10.10.1991 an VG Stade und vom 15.10.1991 an VG Hamburg; Tellenbach, Aussage vor dem Hessischen VGH vom 19.6.1991; Rumpf, Stellungnahme vom 15.7.1991 an VG Hannover; FR vom 8.5.1991).

    Es sind bislang jedoch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß diese Bestimmungen zu einer systematischen Verfolgung der Volksgruppe der Kurden als solcher oder auch nur eines abgrenzbaren Teils dieser Volksgruppe genutzt werden (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.06.1994 - 11 L 37/90

    Kurden; Notstandsprovinzen; Türkei; Gruppenverfolgung; Einzelverfolgung wegen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92
    Diese Frage muß und kann offengelassen werden (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil v. 08.07.1994 - 11 L 37/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß v. 06.06.1994 - 25 A 3388/91.A - Hamburgisches OVG, Beschluß v. 05.04.1994 - OVG BfV 12/92 -).

    Die Verfolgungsmaßnahmen erwiesen sich sodann objektiv auf die Gruppenzugehörigkeit gerichtet (vgl. hierzu Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.07.1994 - 11 L 37/90 -).

    Nicht zuletzt in Anbetracht der insgesamt geringen Zahl - behaupteter - Übergriffe der Sicherheitskräfte bzw. der türkischen Bevölkerung einerseits und der Vielzahl dort lebender Kurden andererseits hat der Senat keine ernsthaften Zweifel (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8.9.1992, NVwZ 1993, 191) an der Sicherheit der Kurden vor (erneuter) politischer Verfolgung im Westen der Türkei (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 08.08.1994 - 12 UE 2936/93 -, Urteil vom 11.07.1994 - 12 OE 469/94 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.07.1994 - 11 L 37/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 06.06.1994 - 25 A 3388/91.A - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 11.03.1994 - 25 A 2670/92.A - Hamburgisches OVG, Beschluß vom 05.04.1994 - OVG BfV 12/92 - OVG Rheinland-Pfalz…, Urt. vom 2.9.1993 - 13 A 11102/91 - a.A. OVG Schleswig-Holstein…, Urt. vom 28.1.1993 - 1 L 111/92 -).

    Rn. 64 Eine Gesamtbetrachtung der o.g. Stellungnahmen läßt nicht den Schluß zu, zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit würden routinemäßig - d.h. ohne Vorliegen von Besonderheiten, allein aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts - bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Mißhandlungen oder Folter ausgesetzt (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 2.9.1993 - 13 A 10185/92 - und - 13 A 11102/91 - Hamburgisches OVG, Beschluß vom 05.04.1994 - OVG BfV 12/92 - Hessischer VGH, Urteil vom 08.08.1994 - 12 UE 2936/93 -, Urteil vom 11.07.1994 - 12 OE 469/94 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 06.06.1994 - 25 A 3388/91.A - OVG Nordrhein-Westfalen , Beschluß vom 11.03.1994 - 25 A 2670/92.A - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.07.1994 - 11 L 37/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - A 12 S 1492/91

    Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92
    Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 13.12.1993 - A 12 S 1492/91 -, 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36).

    Aufgrund der jüngsten Entwicklung der Verhältnisse in den ursprünglichen Hauptsiedlungsgebieten der Kurden kann der Senat nicht mehr feststellen (vgl. Senatsurteil vom 13.12.1993 a.a.O.), daß türkische Staatsangehörige derzeit und auf absehbare Zukunft allein wegen ihrer kurdischen Volkszugehörigkeit keiner unmittelbaren staatlichen Verfolgung ausgesetzt seien.

    Denn jedenfalls steht den kurdischen Volkszugehörigen im westlichen Teil der Türkei eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 13.12.1993, a.a.O.).

    Unter Berücksichtigung der o.a. Quellen ging der Senat in seinem Urteil vom 13.12.1993 (a.a.O.) nicht von einer (mittelbaren oder unmittelbaren) staatlichen Verfolgung der Kurden allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit im Westen der Türkei aus.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92
    Dies setzt allerdings voraus, daß sie dem jeweiligen Staat zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, BVerfGE 54, 341 (358); BVerfG, Beschluß vom 1.7.1987, BVerfGE 76, 143 (169).

    Das setzt voraus, daß er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, a.a.O., S. 357), sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG…, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 343 f.).

    Ist die Verfolgungsgefahr zwischenzeitlich beendet, kommt es darauf an, ob mit ihrem Wiederaufleben zu rechnen ist; eine Anerkennung als Asylberechtigter ist nicht geboten, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher sein kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2.7.1980, a.a.O., S. 360).

    Wer durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann, bedarf des Schutzes vor politischer Verfolgung nicht, in entsprechender Anwendung des Grundgedankens, daß des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341, BVerwG, Urteil vom 03.11.1992 - 9 C 21.92 -).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92
    Rn. 29 Das Asylrecht des Art. 16 a Abs. 1 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51 (60).

    Atypisch, wenn auch häufig, ist der Fall des unverfolgt Eingereisten, der hier gleichwohl Asyl begehrt und dafür auf Umstände verweist, die erst während seines Hierseins entstanden sind oder deren erst künftiges Entstehen er besorgt (sogenannte Nachfluchttatbestände, vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, a.a.O., S. 64 ff.).

    Rn. 31 Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat jedoch unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von Nachfluchttatbeständen, die nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 26.11.1986 (a.a.O., S. 64 ff.) beachtlich sind, politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats…, Beschluß vom 5.3.1990, InfAuslR 1990, 165, 166) droht.

    Rn. 40 Zum einen kann bei selbstgeschaffenen Nachfluchttatbeständen eine Asylberechtigung in aller Regel nur dann in Betracht gezogen werden, wenn sie sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen, mithin als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen (BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, a.a.O. S. 66, und Beschluß vom 15.3.1990, InfAuslR 1990, 197).

  • VGH Hessen, 08.08.1994 - 12 UE 2936/93

    Türkei: Ausnahme von der bestehenden inländischen Fluchtalternative für Kurden; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92
    Diese Maßnahmen könnten bei der gebotenen objektiven Betrachtung (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.11.1990, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 137 und 139) etwa als Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfeldes gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sein könnten, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung - im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 339 f.), zu beurteilen sein und damit asylrelevante politische Verfolgung der Kurden wegen ihrer Volkszugehörigkeit darstellen (vgl. Hess. VGH, Urteil v. 08.08.1994 - 12 UE 2936/93 - OVG Schleswig-Holstein…, Urt. vom 28.1.1993 - 1 L 111/92 - vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urt. vom 2.9.1993 - 13 A 11102/91 -).

    Nicht zuletzt in Anbetracht der insgesamt geringen Zahl - behaupteter - Übergriffe der Sicherheitskräfte bzw. der türkischen Bevölkerung einerseits und der Vielzahl dort lebender Kurden andererseits hat der Senat keine ernsthaften Zweifel (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8.9.1992, NVwZ 1993, 191) an der Sicherheit der Kurden vor (erneuter) politischer Verfolgung im Westen der Türkei (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 08.08.1994 - 12 UE 2936/93 -, Urteil vom 11.07.1994 - 12 OE 469/94 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.07.1994 - 11 L 37/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 06.06.1994 - 25 A 3388/91.A - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 11.03.1994 - 25 A 2670/92.A - Hamburgisches OVG, Beschluß vom 05.04.1994 - OVG BfV 12/92 - OVG Rheinland-Pfalz…, Urt. vom 2.9.1993 - 13 A 11102/91 - a.A. OVG Schleswig-Holstein…, Urt. vom 28.1.1993 - 1 L 111/92 -).

    Rn. 64 Eine Gesamtbetrachtung der o.g. Stellungnahmen läßt nicht den Schluß zu, zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit würden routinemäßig - d.h. ohne Vorliegen von Besonderheiten, allein aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts - bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Mißhandlungen oder Folter ausgesetzt (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 2.9.1993 - 13 A 10185/92 - und - 13 A 11102/91 - Hamburgisches OVG, Beschluß vom 05.04.1994 - OVG BfV 12/92 - Hessischer VGH, Urteil vom 08.08.1994 - 12 UE 2936/93 -, Urteil vom 11.07.1994 - 12 OE 469/94 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 06.06.1994 - 25 A 3388/91.A - OVG Nordrhein-Westfalen , Beschluß vom 11.03.1994 - 25 A 2670/92.A - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.07.1994 - 11 L 37/90 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.1993 - 13 A 11102/91

    Kurden; Volkszugehörigkeit; Politische Verfolgung; Inländische Fluchtalternative

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92
    Diese Maßnahmen könnten bei der gebotenen objektiven Betrachtung (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.11.1990, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 137 und 139) etwa als Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfeldes gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sein könnten, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung - im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 339 f.), zu beurteilen sein und damit asylrelevante politische Verfolgung der Kurden wegen ihrer Volkszugehörigkeit darstellen (vgl. Hess. VGH, Urteil v. 08.08.1994 - 12 UE 2936/93 - OVG Schleswig-Holstein…, Urt. vom 28.1.1993 - 1 L 111/92 - vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 2.9.1993 - 13 A 11102/91 -).

    Nicht zuletzt in Anbetracht der insgesamt geringen Zahl - behaupteter - Übergriffe der Sicherheitskräfte bzw. der türkischen Bevölkerung einerseits und der Vielzahl dort lebender Kurden andererseits hat der Senat keine ernsthaften Zweifel (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8.9.1992, NVwZ 1993, 191) an der Sicherheit der Kurden vor (erneuter) politischer Verfolgung im Westen der Türkei (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 08.08.1994 - 12 UE 2936/93 -, Urteil vom 11.07.1994 - 12 OE 469/94 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.07.1994 - 11 L 37/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 06.06.1994 - 25 A 3388/91.A - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 11.03.1994 - 25 A 2670/92.A - Hamburgisches OVG, Beschluß vom 05.04.1994 - OVG BfV 12/92 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 2.9.1993 - 13 A 11102/91 - a.A. OVG Schleswig-Holstein…, Urt. vom 28.1.1993 - 1 L 111/92 -).

    Rn. 64 Eine Gesamtbetrachtung der o.g. Stellungnahmen läßt nicht den Schluß zu, zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit würden routinemäßig - d.h. ohne Vorliegen von Besonderheiten, allein aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts - bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Mißhandlungen oder Folter ausgesetzt (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 2.9.1993 - 13 A 10185/92 - und - 13 A 11102/91 - Hamburgisches OVG, Beschluß vom 05.04.1994 - OVG BfV 12/92 - Hessischer VGH, Urteil vom 08.08.1994 - 12 UE 2936/93 -, Urteil vom 11.07.1994 - 12 OE 469/94 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 06.06.1994 - 25 A 3388/91.A - OVG Nordrhein-Westfalen , Beschluß vom 11.03.1994 - 25 A 2670/92.A - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.07.1994 - 11 L 37/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - A 12 S 1478/90

    Zur Situation der Jeziden in der Türkei - keine unmittelbare oder mittelbare …

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1994 - 25 A 2670/92

    Kurden; Westtürkei; Politische Verfolgung; Sicherheit vor politischer Verfolgung …

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1993 - 1 L 111/92

    Anspruch eines kurdischen Volkszugehörigen auf Anerkennung als Asylberechtigter; …

  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 2244/88

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

  • FG Baden-Württemberg, 28.10.1998 - 13 K 155/92
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1992 - 18 A 2687/91

    Kurdenverfolgung; Türkei; Kurdische Volkszugehörigkeit

  • VG Stuttgart, 09.04.1992 - A 8 K 11786/90
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 434.93

    Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw. …

  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie …

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz …

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

  • BVerfG, 22.03.1991 - 2 BvR 1025/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung zur inländischen …

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung - …

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerfG, 05.03.1990 - 2 BvR 938/89

    Überschreitung des den Verwaltungsgerichten bei der Anwendung des Art. 16 Abs. 2 …

  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge …

  • BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84

    Protokoll - Genehmigung - Sachverständiger Zeuge - Aussage - …

  • VGH Hessen, 24.01.1994 - 12 UE 200/91

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - insbesondere zum Bestehen einer inländischen …

  • VGH Hessen, 26.07.1993 - 12 UE 2439/89

    Zur Gefahr politischer Verfolgung für Tamilen auf Sri Lanka - inländische …

  • BVerfG, 15.03.1990 - 2 BvR 496/89

    Asylerheblichkeit von Nachfluchtgründen

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1315/91

    Fehlender Zusammenhang zwischen mittlerweile beendeter Verfolgung und Ausreise; …

  • BVerwG, 13.01.1993 - 9 B 338.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 158.91

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte nach Art. 16 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz …

  • BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 157.91

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91

    Zum Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.1993 - 13 A 10185/92

    Kurdische Asylbewerber; Grenzen zur Türkei ; Verstärkte Kontrollen; Asylrelevante …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1991 - 18a A 10259/85

    Jeziden; Besiri; Gruppenverfolgung; Kurden; Verfolgungsgefahr; Regional; …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - A 12 S 222/90

    Zur Asylerheblichkeit der in der Türkei während der Ermittlungsverfahren verübten …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90

    Zum Verhältnis zwischen dem Bestehen einer inländischen Fluchtalternative und …

  • BVerwG, 10.02.1992 - 2 B 15.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

  • VGH Hessen, 11.07.1994 - 12 UE 469/94
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1984 - A 13 S 693/82

    Zur Frage der Asylberechtigung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer im Heimatstaat …

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …

  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

  • BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz …

  • BVerfG, 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87
  • VGH Hessen, 16.09.1996 - 12 UE 3033/95

    Ausschluß des Asylgrundrechts nach Einreise aus einem sicheren Drittstaat - keine …

    Rn. 85 Zusammenfassend ist danach festzustellen, daß einem kurdischen Volkszugehörigen, der im Zeitpunkt der Ausreise der Beigeladenen in den Notstandsprovinzen des Südostens der Türkei lebte, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch Aktionen der türkischen Sicherheitskräfte drohte, da Angriffe der Sicherheitskräfte gezielt auch die Zivilbevölkerung in Anknüpfung an ihre kurdische Volkszugehörigkeit wahllos trafen, um diese von einer gerade aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit für möglich gehaltenen Unterstützung der PKK abzuhalten (siehe auch: Niedersächsisches OVG, 08.06.1994 - 11 L 37/90 -, zuletzt 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bf V 88/89 -).

    Rn. 94 Insgesamt läßt sich somit feststellen, daß für Kurden zum Zeitpunkt der Ausreise der Beigeladenen außerhalb der Notstandsprovinzen, jedenfalls aber in der Westtürkei, sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine inländische Fluchtalternative bestand (so auch: VGH Baden- Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG des Saarlandes, 05.10.1994 - 9 R 74/92 - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1994 - 25 A 1425/92.A - Niedersächsisches OVG, 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - OVG Hamburg, 05.04.1994 - Bf V 12/92 - 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1995 - 10 A 12970/95 -).

    Rn. 108 Zusammenfassend ist danach festzustellen, daß einem kurdischen Volkszugehörigen, der in den Notstandsprovinzen des Südostens der Türkei lebt, auch derzeit und in absehbarer Zukunft mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch Aktionen der türkischen Sicherheitskräfte droht, da Angriffe der Sicherheitskräfte gezielt auch die Zivilbevölkerung in Anknüpfung an ihre kurdische Volkszugehörigkeit wahllos trafen, um diese von einer gerade aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit für möglich gehaltenen Unterstützung der PKK abzuhalten (siehe auch: OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1996 - 25 A 5801/94.A - Niedersächsisches OVG, 08.06.1994 - 11 L 37/90 -, zuletzt 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bf V 88/89 -).

    Rn. 125 Insgesamt läßt sich somit feststellen, daß für Kurden außerhalb der Notstandsprovinzen, jedenfalls aber in der Westtürkei, sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine inländische Fluchtalternative besteht (so auch: VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG des Saarlandes, 05.10.1994 - 9 R 74/92 - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1994 - 12 A 1425/92.A - Niedersächsisches OVG, 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - OVG Hamburg, 05.04.1994 - Bf V 12/92 - OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1995 - 10 A 12970/95 -).

  • VGH Hessen, 16.09.1996 - 12 UE 3641/95

    Nachweis der Zugehörigkeit zu einer verfolgten Religionsgemeinschaft (hier: …

    Rn. 86 Zusammenfassend ist danach festzustellen, dass einem kurdischen Volkszugehörigen, der im Zeitpunkt der Ausreise der Beigeladenen in den Notstandsprovinzen des Südostens der Türkei lebte, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch Aktionen der türkischen Sicherheitskräfte drohte, da Angriffe der Sicherheitskräfte gezielt auch die Zivilbevölkerung in Anknüpfung an ihre kurdische Volkszugehörigkeit wahllos trafen, um diese von einer gerade aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit für möglich gehaltenen Unterstützung der PKK abzuhalten (siehe auch: Niedersächsisches OVG, 08.06.1994 - 11 L 37/90 -, zuletzt 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bf V 88/89 -).

    Rn. 95 Insgesamt läßt sich somit feststellen, dass für Kurden zum Zeitpunkt der Ausreise der Beigeladenen außerhalb der Notstandsprovinzen, jedenfalls aber in der Westtürkei, sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine inländische Fluchtalternative bestand (so auch: VGH Baden- Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG des Saarlandes, 05.10.1994 - 9 R 74/92 - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1994 - 25 A 1425/92.A - Niedersächsisches OVG, 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - OVG Hamburg, 05.04.1994 - Bf V 12/92 - 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1995 - 10 A 12970/95 -).

    Rn. 108 Zusammenfassend ist danach festzustellen, dass einem kurdischen Volkszugehörigen, der in den Notstandsprovinzen des Südostens der Türkei lebt, auch derzeit und in absehbarer Zukunft mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch Aktionen der türkischen Sicherheitskräfte droht, da Angriffe der Sicherheitskräfte gezielt auch die Zivilbevölkerung in Anknüpfung an ihre kurdische Volkszugehörigkeit wahllos trafen, um diese von einer gerade aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit für möglich gehaltenen Unterstützung der PKK abzuhalten (siehe auch: OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1996 - 25 A 5801/94.A - Niedersächsisches OVG, 08.06.1994 - 11 L 37/90 -, zuletzt 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bf V 88/89 -).

    Rn. 124 Insgesamt läßt sich somit feststellen, dass für Kurden außerhalb der Notstandsprovinzen, jedenfalls aber in der Westtürkei, sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine inländische Fluchtalternative besteht (so auch: VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG des Saarlandes, 05.10.1994 - 9 R 74/92 - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1994 - 12 A 1425/92.A - Niedersächsisches OVG, 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - OVG Hamburg, 05.04.1994 - Bf V 12/92 - OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1995 - 10 A 12970/95 -).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden …

    Zur Feststellung der asylrechtlichen Gerichtetheit der Übergriffe bedarf es insoweit der tatrichterlichen Feststellung und Bewertung, ob und gegebenenfalls inwieweit übermäßige Reaktionen vorliegen, welche nur so erklärbar sind, daß der türkische Staat mit seinen Gegenmaßnahmen die kurdische Zivilbevölkerung überschießend unter den Druck brutaler Gegengewalt setzt (zu entsprechenden Anhaltspunkten vgl. etwa auch VGH Mannheim, Urteil vom 3. November 1994 - A 12 S 698/92 - und Urteil vom 17. Januar 1995 - A 12 S 64/92 - sowie OVG Münster, Beschluß vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A - …und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - A 12 S 1092/96

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden verneint; inländische Fluchtalternative …

    Sodann hat der Senat aufgrund der sich ab Ende 1993 noch weiter eskalierenden Auseinandersetzungen zwischen der PKK und den damit zusammenhängenden Maßnahmen der Sicherheitskräfte im Urteil vom 04.11.1994 - A 12 S 698/92 - erstmals offengelassen, ob eine Gruppenverfolgung anzunehmen sei.

    Keinesfalls läßt sich (…wie in den Urteilen des Senats vom 03.12.1993 (a.a.O.) und vom 04.11.1994, (a.a.O.) ausgeführt ist) feststellen, daß der türkische Staat   a l l e   Angehörigen des kurdischen Volkes verfolgt.

  • VGH Hessen, 05.05.1997 - 12 UE 500/96

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden - Bejahung einer inländischen …

    Rn. 78 Zusammenfassend ist danach festzustellen, dass einem kurdischen Volkszugehörigen, der in den Notstandsprovinzen des Südostens der Türkei lebt, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch Aktionen der türkischen Sicherheitskräfte droht, da Angriffe der Sicherheitskräfte gezielt auch die Zivilbevölkerung in Anknüpfung an ihre kurdische Volkszugehörigkeit wahllos treffen, um diese von einer gerade aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit für möglich gehaltenen Unterstützung der PKK abzuhalten (siehe auch: OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1996 - 25 A 5801/94.A - Niedersächsisches OVG, 08.06.1994 - 11 L 37/90 -, zuletzt 16.05.1995 - 11 L 6012/91 - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bf V 88/89 -).

    Rn. 95 Insgesamt lässt sich demnach aber feststellen, dass für Kurden außerhalb der Notstandsprovinzen, jedenfalls aber in der Westtürkei, sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine inländische Fluchtalternative besteht (so auch: VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG des Saarlandes, 05.10.1994 - 9 R 74/92 - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1994 - 25 A 1425/92.A - Niedersächsisches OVG, 16.05.1995 - 11 L 6012/91 - OVG Hamburg, 05.04.1994 - Bf V 12/92 - 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1995 - 10 A 12970/95 -).

  • VGH Hessen, 19.01.1998 - 12 UE 1624/95

    Türkei: drohende Strafverfolgung kurdischer Volkszugehöriger bei Wiedereinreise

    Rn. 376 Zusammenfassend ist danach festzustellen, dass einem kurdischen Volkszugehörigen, der in den Notstandsprovinzen des Südostens der Türkei lebt, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch Aktionen der türkischen Sicherheitskräfte droht, da Angriffe der Sicherheitskräfte gezielt auch die Zivilbevölkerung in Anknüpfung an ihre kurdische Volkszugehörigkeit wahllos treffen, um diese von einer gerade aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit für möglich gehaltenen Unterstützung der PKK abzuhalten (siehe auch: OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 25 A 3631/95.A - Niedersächsisches OVG, 08.06.1994 - 11 L 37/90 -, zuletzt 16.05.1995 - 11 L 6012/91 - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bf V 88/89 -).

    Rn. 396 Insgesamt lässt sich demnach aber feststellen, dass für Kurden außerhalb der Notstandsprovinzen, jedenfalls aber in der Westtürkei, sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine inländische Fluchtalternative besteht (so auch: VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG des Saarlandes, 05.10.1994 - 9 R 74/92 - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 25 A 3631/95.A - Niedersächsisches OVG, 16.05.1995 - 11 L 6012/91 - OVG Hamburg, 05.04.1994 - Bf V 12/92 - 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1995 - 10 A 12970/95 -).

  • VGH Hessen, 14.10.1998 - 6 UE 214/98

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden - inländische Fluchtalternative bejaht

    Rn. 113 Zusammenfassend ist danach festzustellen, dass einem kurdischen Volkszugehörigen, der in den Notstandsprovinzen des Südostens der Türkei lebt, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch Aktionen der türkischen Sicherheitskräfte droht, da Angriffe der Sicherheitskräfte gezielt auch die Zivilbevölkerung in Anknüpfung an ihre kurdische Volkszugehörigkeit wahllos treffen, um diese von einer gerade aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit für möglich gehaltenen Unterstützung der PKK abzuhalten (siehe auch: OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 25 A 3631/95.A - Niedersächsisches OVG, 08.06.1994 - 11 L 37/90 -, zuletzt 16.05.1995 - 11 L 6012/91 - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bf V 88/89 -).

    Rn. 131 Insgesamt lässt sich demnach aber feststellen, dass für Kurden außerhalb der Notstandsprovinzen, jedenfalls aber in der Westtürkei, sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine inländische Fluchtalternative besteht (so auch: VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG des Saarlandes, 05.10.1994 - 9 R 74/92 - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 25 A 3631/95.A - Niedersächsisches OVG, 16.05.1995 - 11 L 6012/91 - OVG Hamburg, 05.04.1994 - Bf V 12/92 - 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1995 - 10 A 12970/95 -).

  • VGH Hessen, 17.07.1995 - 12 UE 2621/94

    Inländische Fluchtalternative für Kurden aus den Notstandsprovinzen der …

    Rn. 65 Zusammenfassend ist danach festzustellen, daß einem kurdischen Volkszugehörigen, der in den Notstandsprovinzen des Südostens der Türkei lebt, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch Aktionen der türkischen Sicherheitskräfte droht, da Angriffe der Sicherheitskräfte gezielt auch die Zivilbevölkerung in Anknüpfung an ihre kurdische Volkszugehörigkeit wahllos treffen, um diese von einer gerade aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit für möglich gehaltenen Unterstützung der PKK abzuhalten (siehe auch: OVG Schleswig-Holstein, 26.04.1995 - 4 L 18/95 - offengelassen von: OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1994 - 25 A 1425/92.A - Niedersächsisches OVG, 08.06.1994 - 11 L 37/90 -, zuletzt 16.05.1995 - 11 L 6012/91 - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 -).

    Rn. 76 Insgesamt läßt sich somit feststellen, daß für Kurden außerhalb der Notstandsprovinzen, jedenfalls aber in der Westtürkei, sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine inländische Fluchtalternative besteht (so auch: VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG des Saarlandes, 05.10.1994 - 9 R 74/92 - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1994 - 25 A 1425/92.A - Niedersächsisches OVG, 08.06.1994 - 11 L 37/90 - OVG Hamburg, 05.04.1994 - Bf V 12/92 - anderer Ansicht: OVG Schleswig-Holstein, 26.04.1995 - 4 L 18/95 -).

  • VGH Hessen, 07.07.1997 - 12 UE 2019/96

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; Situation für …

    Rn. 71 Zusammenfassend ist danach festzustellen, dass einem kurdischen Volkszugehörigen, der in den Notstandsprovinzen des Südostens der Türkei lebt, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch Aktionen der türkischen Sicherheitskräfte droht, da Angriffe der Sicherheitskräfte gezielt auch die Zivilbevölkerung in Anknüpfung an ihre kurdische Volkszugehörigkeit wahllos treffen, um diese von einer gerade aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit für möglich gehaltenen Unterstützung der PKK abzuhalten (siehe auch: OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 25 A 3631/95.A - Niedersächsisches OVG, 08.06.1994 - 11 L 37/90 -, zuletzt 16.05.1995 - 11 L 6012/91 - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bf V 88/89 -).

    Rn. 89 Insgesamt lässt sich demnach aber feststellen, dass für Kurden außerhalb der Notstandsprovinzen, jedenfalls aber in der Westtürkei, sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine inländische Fluchtalternative besteht (so auch: VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG des Saarlandes, 05.10.1994 - 9 R 74/92 - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 25 A 3631/95.A - Niedersächsisches OVG, 16.05.1995 - 11 L 6012/91 - OVG Hamburg, 05.04.1994 - Bf V 12/92 - 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1995 - 10 A 12970/95 -).

  • VGH Hessen, 05.05.1997 - 12 UE 4660/96

    Türkei: Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Betätigung in herausgehobener …

    Rn. 66 Zusammenfassend ist danach festzustellen, dass einem kurdischen Volkszugehörigen, der in den Notstandsprovinzen des Südostens der Türkei lebt, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch Aktionen der türkischen Sicherheitskräfte droht, da Angriffe der Sicherheitskräfte gezielt auch die Zivilbevölkerung in Anknüpfung an ihre kurdische Volkszugehörigkeit wahllos treffen, um diese von einer gerade aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit für möglich gehaltenen Unterstützung der PKK abzuhalten (siehe auch: OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1996 - 25 A 5801/94.A - Niedersächsisches OVG, 08.06.1994 - 11 L 37/90 -, zuletzt 16.05.1995 - 11 L 6012/91 - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bf V 88/89 -).

    Rn. 83 Insgesamt lässt sich demnach aber feststellen, dass für Kurden außerhalb der Notstandsprovinzen, jedenfalls aber in der Westtürkei, sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine inländische Fluchtalternative besteht (so auch: VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92 - OVG des Saarlandes, 05.10.1994 - 9 R 74/92 - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1994 - 25 A 1425/92.A - Niedersächsisches OVG, 16.05.1995 - 11 L 6012/91 - OVG Hamburg, 05.04.1994 - Bf V 12/92 - 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1995 - 10 A 12970/95 -).

  • VGH Hessen, 24.11.1997 - 12 UE 725/94

    Türkei: zur Einschätzung der Verfolgungsgefahr für Kurden ua wegen …

  • VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 UE 1658/94

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • VGH Hessen, 07.07.1997 - 12 UE 2815/96

    Türkei: keine Verfolgungsgefahr für Aleviten

  • VGH Hessen, 26.03.1997 - 12 UE 4967/96

    Asylrecht: zur Anwendbarkeit des herabgesetzten Prognosemaßstabes der …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - A 12 S 2279/93

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - A 12 S 361/92

    Asylrecht - Türkei: Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung knüpft nicht an …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - A 12 S 2954/94

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - Bestehen einer inländischen Fluchtalternative

  • VG Freiburg, 22.07.1998 - A 2 K 10112/94

    Asylgewährung für einen Türken wegen exilpolitischer Tätigkeiten; Gewährung von …

  • VG Wiesbaden, 01.11.1995 - 1 E 7990/93

    Antrag eines Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf Gewährung von …

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