Rechtsprechung
| LG Berlin, 02.12.1996 - 99 O 173/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1997, 368
- AG 1997, 183
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - 19 W 9/03
Abhängiges Unternehmen: Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre in Aktien der …
vom 13.11.1995 - Az. 99 O 126/95 - und 02.12.1996 - Az. 99 O 173/96 - sowie des Landgerichts Mannheim vom 25.02.2002 - Az. 22 O 14/91 Akt.E - eine durchschnittliche Hauptversammlungspräsenz in Höhe von ca. 80 % an.in dem Urteil vom 02.12.1996 - Az. 99 O 173/96 - die Abhängigkeit der ... ... ... von der ... ... festgestellt habe, sei die von der ... an der ... ... ... gehaltene Beteiligung von der ... ... zurückgeholt worden.
hat sowohl in dem Urteil vom 13.11.1995 - Az. 99 O 126/95 - (AG 1996, 230),als auch in dem Urteil vom 02.12.1996 - Az. 99 O 173/96 - (AG 1997, 183) die Abhängigkeit der ... ... ... von der ... ... angenommen.
- LG Mannheim, 25.02.2002 - 22 O 14/91
Aktiengesellschaft: Voraussetzungen eines abhängigen Unternehmens
Zu letzterem beziehen sich die Antragsteller auf zwei Urteile des Landgerichts Berlin vom 13.11.1995 (abgedruckt in AG 1996, 230) und 02.12.1996 (abgedruckt in AG 1997, 183).Sie hat auf § 248 AktG wegen der Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Berlin vom 02.12.1996 (abgedruckt in AG 1997, 183) verwiesen.
Insoweit schließt sich die Kammer den infolge Rechtsmittelrücknahme durch die Antragsgegnerin jeweils rechtskräftigen Entscheidungen des Landgerichts Berlin vom 13.11.1995 und 02.12.1996, die in AG 1996, 230 ff bzw. AG 1997, 183 ff veröffentlicht sind und die Gegenstand der Auseinandersetzung der Beteiligten waren, nach eigener Prüfung an.
- LG Hamburg, 15.03.2004 - 414 O 123/93
Abfindung ausgeschiedener Aktionäre: Anspruch auf Barabfindung bei Eingliederung …
Diese Frage war bereits Gegenstand mehrerer - divergierender - Entscheidungen, in denen es ebenfalls um die Eingliederung von Brauereien in den Konzern der Antragsgegnerin zu 2) ging (Engelhardt- Brauerei AG; LG Berlin, Urteil vom 13.11.1995 - 99 O 126/95 -, AG 1996, 230; Urteil vom 2.12.1996 - 99 O 173/96-, AG 1997, 183; Beschluss vom 9.11.2001 - 98 AktE 13/90 - ; Heidelberger Schlossquell- Brauerei AG; LG Mannheim, Beschluss vom 25.02.2002 - 22 O 14/91 - Ritterbrauerei AG; LG Dortmund, Beschluss vom 14.04.2003 - 20 AktE 7/94 -) und auf die sich die Beteiligten zur Stützung ihrer Auffassung wechselseitig berufen. - LG Dortmund, 14.04.2003 - 20 AktE 7/94 Die Kammer schließt {BILD:http%3A%2F%2Fwww.justiz.nrw.de%2Fnrwe%2Flgs%2Fdortmund%2Flg_dortmund%2Fj2003%2F20_AktE_7_94_Beschluss_20030414_103.jpeg}sich im Ergebnis den rechtskräftigen Entscheidungen des Landgerichts Berlin vom 13.11.1995 (AG 1996, 230 ff.) und 02.12.1996 (AG 1997, 183 ff.) und dem nicht rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 25.02.2002 (22 O 14/91 AktE, Bl. 726 ff. d.A.) an und stützt sich zusätzlich auf folgende Erwägungen:.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".