Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.09.1997 - 19 W 1/97 AktE |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 26.09.1997 - 19 W 1/97 AktE
- OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 19 W 1/97
Papierfundstellen
- DB 1997, 2371
- AG 1998, 37
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 20 W 11/08
Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung einer angemessenen Abfindung …
Abgesehen davon wäre - nachdem das Landgericht bereits eine Sachentscheidung getroffen hatte - eine Zurückverweisung analog § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO ohnehin nur dann in Betracht gekommen, wenn - was hier nicht der Fall ist - das Verfahren an einem wesentlichen Mangel gelitten hätte und zur Entscheidung eine umfangreiche und aufwändige Beweiserhebung notwendig geworden wäre (OLG Düsseldorf, AG 1998, 37, 39 [juris Rn. 47 ff.];… Drescher in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 17 m.w.N.;… vgl. auch OLG Stuttgart, ZIP 2010, 1641 [juris Rn. 79]). - OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 26 W 3/11
Maßgeblicher Unternehmenswert im Spruchverfahren; Berücksichtigung neuerer und …
Rn. 74 Die Durchführung der hier noch nicht abgeschlossenen Beweisaufnahme und weiteren Sachaufklärung durch den Senat würde bedeuten, dass der eigentliche Streitstoff in wesentlichen Teilen in der Beschwerdeinstanz erstmalig behandelt werden würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, Az. 19 W 1/97 AktE, AG 1998, 37).Rn. 75 Eine Korrektur der landgerichtlichen Entscheidung hat daher dadurch zu erfolgen, dass der angefochtene Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, Az. 19 W 1/97 AktE, AG 1998, 37 m. w. Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 26 W 2/11
Anforderungen an das Verfahren der gerichtlichen Überprüfung der Abfindung der …
Rn. 70 Die Durchführung der hier noch nicht abgeschlossenen Beweisaufnahme und weiteren Sachaufklärung durch den Senat würde bedeuten, dass der eigentliche Streitstoff in wesentlichen Teilen in der Beschwerdeinstanz erstmalig behandelt werden würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, Az. 19 W 1/97 AktE, AG 1998, 37).Rn. 71 Eine Korrektur der landgerichtlichen Entscheidung hat daher dadurch zu erfolgen, dass der angefochtene Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, Az. 19 W 1/97 AktE, AG 1998, 37 m. w. Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 26 W 7/09
Anwendbarkeit der Vorschriften des Spruchgesetzes analog auf ein …
Rn. 135 Die Durchführung der Beweisaufnahme und Sachaufklärung durch den Senat würde bedeuten, dass der eigentliche Streitstoff in der Beschwerdeinstanz erstmalig behandelt würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, Az. 19 W 1/97 AktE, AG 1998, 37).Rn. 136 Eine Korrektur der fehlerhaft ergangenen Entscheidung hat daher dadurch zu erfolgen, dass der angefochtene Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, Az. 19 W 1/97 AktE, AG 1998, 37 m. w. Nachw.).
- OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01
Sachverständiger/ Ersetzung der Zustimmung - Spruchverfahren
Mit dem Rechtsinstitut des "Gutachtenzwangs" (§§ 407, 409 ZPO iVm § 15 FGG) sind diese Fälle nicht zu bewältigen (…ebenso BayObLG aaO;… a.A. KG aaO 275f; OLG Düsseldorf DB 1997, 2371 = AG 1998, 37, 38; Seetzen WM 1999, 565, 567; MünchKommAktG / Bilda, § 306 Rn 24, 134).cc) Die nach Ansicht des Senats gebotene gerichtliche Reaktion auf diese Gegebenheit kann freilich nicht etwa die Antragsabweisung sein (so aber LG Köln AG 1997, 187 - aufgehoben durch OLG Düsseldorf AG 1998, 37).
- OLG Düsseldorf, 31.10.2013 - 26 W 28/12 Vorliegend gebietet die Abwägung der Interessen die Zurückverweisung, da das Recht der Antragsteller an dem Erhalt einer weiteren Tatsacheninstanz Vorrang gegenüber dem Beschleunigungsinteresse hat (s.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, - 19 W 1/97 AktE -, AG 1998, 37; Senat, Beschlüsse vom 21.12.2011, - I-26 W 2/11 und 3/11 (AktE) -).
- OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 26 W 15/12
Auswirkungen des Abschlusses eines Vergleichs mit einzelnen Antragstellern im …
Vorliegend gebietet die Abwägung der Interessen die Zurückverweisung, da das Recht des Antragstellers an dem Erhalt einer weiteren Tatsacheninstanz Vorrang gegenüber dem Beschleunigungsinteresse hat (s.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, - 19 W 1/97 AktE -, AG 1998, 37; Senat, Beschlüsse vom 21.12.2011, - I-26 W 2/11 und 3/11 (AktE) -). - OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 20 W 2/09
Antrag des Minderheitsaktionärs auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung: …
Wenn dies bejaht wird, kann davon abgesehen werden, weitere Ermittlungen anzustellen (vgl. etwa OLG Düsseldorf AG 1998, 37; OLG Frankfurt NZG 2007, 875;… Bilda in MünchKomm., AktG, 2. Aufl., § 306 Rn. 16 ff, insb. Rn. 20, vgl. auch Rn. 56; ders. NZG 2000, 296, 298 ff., insb. S. 300; Ehricke/Roth DStR 2001, 1120, 1127). - OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 26 W 17/12
Einigung auf Vergleichsbetrag im Spruchverfahren hat keine Indizwirkung für die …
Vorliegend gebietet die Abwägung der Interessen die Zurückverweisung, da das Recht des Antragstellers an dem Erhalt einer weiteren Tatsacheninstanz Vorrang gegenüber dem Beschleunigungsinteresse hat (s. a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.1997, - 19 W 1/97 AktE -, AG 1998, 37; Senat, Beschlüsse vom 21.12.2011, - I-26 W 2/11 und 3/11 (AktE) -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".