Rechtsprechung
| OLG Dresden, 31.08.1999 - 13 U 1215/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschlussfassung über Beschlussvorlagen zur Vorbereitung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden - 41 O 620/98
- OLG Dresden, 31.08.1999 - 13 U 1215/99
Papierfundstellen
- ZIP 1999, 1632
- AG 2000, 43
- NZG 2000, 426
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- OLG Dresden, 18.09.1996 - 12 U 1727/95
Isolierte Kapitalherabsetzung im Insolvenzverfahren - Erfordernis der sachlichen …
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.1999 - 13 U 1215/99
Der Kläger zu 1) hat den Bestätigungsbeschluss für unzulässig gehalten, weil der Ausgangsbeschluss vom 10.10.1994 wegen einer Verletzung des Fragerechts der Aktionäre angefochten sei (Verfahren des OLG Dresden, Geschäftszeichen: 12 U 1727/95).Eine Verbindung des Verfahrens mit dem bereits bei dem Oberlandesgericht Dresden unter Aktenzeichen 12 U 1727/95 anhängigen Anfechtungsverfahren hinsichtlich des Ausgangsbeschlusses ist wegen Entscheidungsreife der Anfechtung des Bestätigungsbeschlusses gem. § 147 ZPO nicht sachdienlich.
- BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62
Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.1999 - 13 U 1215/99
So nimmt auch § 8 .1 der neuen Satzung der Beklagten auf die Vorschrift des § 84 AktG Bezug, der für die Bestellung der Vorstände nach allgemeiner Meinung zwingend eine ausdrückliche Beschlussfassung des gesamten Aufsichtsrates vorsieht (BGHZ 41, 282, 286;… Hüffer, a.a.O., § 84 Rdn. 5). - BGH, 05.07.1999 - II ZR 126/98
Festlegung des Nennwerts von Aktien bei Kapitalerhöhung im Zuge einer …
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.1999 - 13 U 1215/99
Der Kläger Ziff. 1) hat, unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 05.07.1999 (II ZR 126/98) die Ansicht vertreten, auch die Treuepflicht des Großaktionärs gebiete es, eine Kapitalherabsetzung nach Möglichkeit so durchzuführen, dass die Stimmrechte der Kleinaktionäre erhalten bleiben. - BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52
Vorstand einer AG. Unmöglichkeit
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.1999 - 13 U 1215/99
In der Rechtsprechung und Literatur ist dabei anerkannt, dass durch die Regelung in § 108 Abs. 1 AktG konkludente Willenserklärungen, denen ein ausdrücklicher Beschluss des Aufsichtsrates nicht zugrunde liegt, nicht möglich sind (BGHZ 10, 187, 194, st. Rspr., Kölner Kommentar/Mertens, 2. Aufl., § 108 Rdn. 12 m.w.N.). - OLG Dresden, 23.06.1999 - 13 U 3288/98
Niederlegung eines Beschlussvorschlages durch ein bevollmächtigtes …
Auszug aus OLG Dresden, 31.08.1999 - 13 U 1215/99
Die Festlegung von Beschlussvorlagen stellt eine solche, vom Vorstand als Gesamtorgan zu beschließende und zu verantwortende Aufgabe dar (Urteil des Senates vom 23.06.1999, Az.: 13 U 3288/98).
- OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 2639/00
Zulässigkeit eines Bestätigungsbeschlusses
Auch gegen diesen Bestätigungsbeschluss erhoben u.a. der Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, die beim Landgericht Dresden (Az.: 41 620/98) und beim Oberlandesgericht Dresden (Az.: 13 U 1215/99) erfolgreich waren.im Hinblick auf die vorgreiflichen Verfahren des OLG Dresden, 13 U 1215/99 und 13 U 3288/98, die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO anzuordnen sowie.
im Hinblick auf die vorgreiflichen Verfahren des OLG Dresden, 13 U 1215/99 und 13 U 3288/98, die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO anzuordnen sowie.
Zwar stellt sich in dem Verfahren 13 U 1215/99 und dem hier vorliegenden dieselbe Frage, unter welchen Voraussetzungen nach Änderung der Ausgangslage und erheblichem Zeitablauf noch ein Bestätigungsbeschluss nach § 244 AktG gefasst werden darf.
- OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03
Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlbeschlüsse einer Aktiengesellschaft: …
Die Anfechtungsklage gegen den Bestätigungsbeschluss hat einen anderen Streitgegenstand als die Anfechtungsklage gegen den Ausgangsbeschluss (OLG Dresden NZG 2000, 426; Habersack/Schürnbrand, FS Hadding S. 391, 399;… Hüffer in Münchkomm. AktG § 244 Rn. 19), weil der Klageantrag anders als bei der Anfechtung des Ausgangsbeschlusses lautet und sich der zur Begründung des Antrags vorgetragene Sachverhalt davon unterscheidet. - KG, 29.10.2010 - 14 U 96/09
Aktiengesellschaft: Rechtsmissbräuchliches Verhalten eines Aktionärs; Folgen von …
Anders als im Bereich der Leitungsfunktion des Vorstandes, nämlich den Aufgaben der inneren Organisation, Führung, Geschäftspolitik und Geschäftsführung, wo der Vorstand als Organ der Gesellschaft in den durch § 77 AktG und die Satzung gezogenen Grenzen zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet ist, führt eine vorschriftswidrige Unterbesetzung des Vorstands im Bereich derjenigen Aufgaben, die dem Vorstand als Gesamtorgan der Gesellschaft obliegen, stets - wie es auch bei einem nicht ordnungsgemäß besetzten Aufsichtsrat der Fall wäre ( Panetta , NJOZ 2008, 4294 [4300]) - zu dessen Handlungsunfähigkeit (OLG Dresden, Urteil vom 31.8. 1999 - 13 U 1215/99, NZG 2000, 426 [428]).
- LG Dresden, 15.09.2000 - 41 O 9/99
Anfechtung des Beschlusses zur Herabsetzung des Grundkapitals einer …
Auch gegen den auf diesen Vorschlag hin am 14.07.1998 getroffenen Bestätigungsbeschluss erhoben der Kläger zu 1), die Klägerin zu 2) und der Aktionär K. T. Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, die beim Landgericht Dresden (Az.: 41-O-0620/98) und beim Oberlandesgericht Dresden (Az.: 13 U 1215/99) erfolgreich waren.im Hinblick auf die vorgreiflichen Verfahren OLG Dresden, 13 U 1215/99 und 13 U 3288/98, die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO anzuordnen.
- LG München I, 24.09.2009 - 5 HKO 5697/09
Aktiengesellschaft: Wirksamkeit des Beschlusses einer Hauptsversammlung über …
Die Bekanntmachung der Tagesordnung dient der rechtzeitigen und sachgerechten Vorbereitung des Aktionärs im Vorfeld einer Hauptversammlung; er soll die notwendigen Informationen erhalten, um dann darüber entscheiden zu können, ob er von seinem Teilnahmerecht und gegebenenfalls auch von seinem Frage- und Rederecht Gebrauch machen will (vgl. nur BGH NJW 2003, 970, 971 = NZG 2003, 216, 217 = AG 2003, 319 = ZIP 2003, 290, 292 - HypoVereinsbank; OLG Dresden AG 2000, 43, 44 = NZG 2000, 426, 428 = Sachsenmilch AG II; LG Frankfurt am Main AG 2001, 431, 432 - AGIV AG;… Zöllner in: Kölner Kommentar zum AktG, 2. Aufl., Rdn. 2 zu § 124;… Kubis in: Münchener Kommentar zum AktG, 2. Aufl., Rdn. 1 zu § 124;… Willamowski in: Spindler/Stilz, AktG, Rdn. 1 zu § 124). - LG Hannover, 15.10.2024 - 24 O 163/23 Auch die in Bezug genommenen Entscheidungen des Thüringischen Oberlandesgerichts, DNotZ 1997, 84 sowie des OLG Dresden, NZG 2000, 428 [OLG Dresden 31.08.1999 - 13 U 1215/99], geben für die Auffassung der Beklagten nichts her.
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