Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Siebenter Teil - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 241 - 261a) |
| Erster Abschnitt - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen (§§ 241 - 255) |
| Erster Unterabschnitt - Allgemeines (§§ 241 - 249) |
1Die Anfechtung kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Hauptversammlung den anfechtbaren Beschluß durch einen neuen Beschluß bestätigt hat und dieser Beschluß innerhalb der Anfechtungsfrist nicht angefochten oder die Anfechtung rechtskräftig zurückgewiesen worden ist. 2Hat der Kläger ein rechtliches Interesse, daß der anfechtbare Beschluß für die Zeit bis zum Bestätigungsbeschluß für nichtig erklärt wird, so kann er die Anfechtung weiterhin mit dem Ziel geltend machen, den anfechtbaren Beschluß für diese Zeit für nichtig zu erklären.
beschlüsse § 245Anfechtungsbefugnis § 246Anfechtungsklage § 246aFreigabeverfahren § 247Streitwert § 248Urteilswirkung § 248aBekanntmachungen zur Anfechtungsklage § 249Nichtigkeitsklage
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Rechtsprechung zu § 244 AktG
148 Entscheidungen zu § 244 AktG in unserer Datenbank:
- BGH, 28.07.2025 - II ZR 154/23
Haftungsvergleiche im sog. "Dieselskandal"
- BGH, 26.01.2021 - II ZR 391/18
GmbH: Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt ...
Zum selben Verfahren:
- LG Stuttgart, 02.08.2022 - 31 O 135/21
Aktienrechtliche Beschlussmängelklage: Aussetzung nach Einberufung einer neuen ...
- OLG München, 09.01.2019 - 7 U 1509/18
Wirksamkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung bei Ladungsmangel
- OLG Köln, 20.05.2021 - 18 AktG 1/21
Zur Statthaftigkeit und Zulässigkeit eines nach dem 01.09.2009 bei dem ...
- KG, 20.10.2022 - 23 U 55/22
Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen und deren Auswirkungen auf die ...
- OLG Jena, 10.01.2018 - 2 U 266/17
- OLG München, 08.08.1997 - 23 U 1974/97
Anwendbarkeit der §§ 293a ff. AktG auf einen Bestätigungsbeschluß
Zum selben Verfahren:
- LG Ingolstadt, 07.01.1997 - 1 HKO 382/96
Bestimmung der zeitlichen Heilungswirkung eines Bestätigungsbeschlusses nach § ...
- LG Ingolstadt, 07.01.1997 - 1 HKO 382/96
Querverweise
Auf § 244 AktG verweisen folgende Vorschriften:
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Nichtigkeit des festgestellten Jahresabschlusses
- § 257 (Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 191 (Oberste Vertretung)
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- III. - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 36 (Oberste Vertretung)