Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Siebenter Teil - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 241 - 261a) |
| Erster Abschnitt - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen (§§ 241 - 255) |
| Erster Unterabschnitt - Allgemeines (§§ 241 - 249) |
(1) 1Erhebt ein Aktionär, der Vorstand oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses gegen die Gesellschaft, so finden § 246 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 bis 5, Abs. 4, §§ 246a, 247, 248 und 248a entsprechende Anwendung. 2Es ist nicht ausgeschlossen, die Nichtigkeit auf andere Weise als durch Erhebung der Klage geltend zu machen. 3Schafft der Hauptversammlungsbeschluss Voraussetzungen für eine Umwandlung nach § 1 des Umwandlungsgesetzes und ist der Umwandlungsbeschluss eingetragen, so gilt § 20 Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes für den Hauptversammlungsbeschluss entsprechend.
(2) 1Mehrere Nichtigkeitsprozesse sind zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden. 2Nichtigkeits- und Anfechtungsprozesse können verbunden werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie vom 30.07.2009
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie | 30.07.2009 |
beschlüsse § 245Anfechtungsbefugnis § 246Anfechtungsklage § 246aFreigabeverfahren § 247Streitwert § 248Urteilswirkung § 248aBekanntmachungen zur Anfechtungsklage § 249Nichtigkeitsklage
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Rechtsprechung zu § 249 AktG
417 Entscheidungen zu § 249 AktG in unserer Datenbank:
- OLG München, 22.03.2023 - 7 U 1995/21 Corona
Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen aufgrund fehlerhaften Versammlungsortes
- KG, 17.09.2020 - 22 W 66/19
Löschung einer Eintragung bei späterer Nichtigkeitsfeststellung
- OLG Hamm, 26.02.2025 - 8 U 25/24
Satzungsänderung; Bekanntmachung; Beschlussvorschlag; virtuelle Hauptversammlung; ...
- OLG Dresden, 09.02.2017 - 8 U 576/16
Zulässigkeit der Erhebung einer Bilanznichtigkeitsklage durch den ...
- BGH, 23.09.2021 - I ZB 13/21
Schiedsfähigkeit IV - Personengesellschaft: Wirksamkeit einer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 04.01.2021 - 19 SchH 38/20
Parallelentscheidung zu OLG Köln 19 SchH 37/20 v. 04.01.2021
- OLG Köln, 04.01.2021 - 19 SchH 38/20
- BGH, 11.05.2021 - II ZR 56/20
Bilanznichtigkeitsklage des Insolvenzverwalters einer Aktiengesellschaft: ...
- BGH, 25.06.2026 - IX ZB 6/24
Zulässige Zurücknahme eines Eigenantrags des Schuldners auf Eröffnung des ...
- BayObLG, 07.05.2025 - 101 Sch 139/24
Aufhebungsverfahren, Beschlussmängelstreitigkeit, Schiedsverfahren, ...
- BGH, 21.04.2020 - II ZR 412/17
Aktiengesellschaft: Befugnis des Insolvenzverwalters auf Feststellung der ...
Querverweise
Auf § 249 AktG verweisen folgende Vorschriften:
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Allgemeines
- § 242 (Heilung der Nichtigkeit)
- Nichtigkeit des festgestellten Jahresabschlusses
- § 256 (Nichtigkeit)
- Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft
- Nichtigerklärung der Gesellschaft
- § 275 (Klage auf Nichtigerklärung)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 191 (Oberste Vertretung)
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- III. - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 36 (Oberste Vertretung)