Aktiengesetz
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
Siebenter Teil - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 241 - 261a) |
Erster Abschnitt - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen (§§ 241 - 255) |
Erster Unterabschnitt - Allgemeines (§§ 241 - 249) |
Zitiervorschläge
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Zur Anfechtung ist befugt
1. | jeder in der Hauptversammlung erschienene Aktionär, wenn er die Aktien schon vor der Bekanntmachung der Tagesordnung erworben hatte und gegen den Beschluß Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat; | |
2. | jeder in der Hauptversammlung nicht erschienene Aktionär, wenn er zu der Hauptversammlung zu Unrecht nicht zugelassen worden ist oder die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen oder der Gegenstand der Beschlußfassung nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist; | |
3. | im Fall des § 243 Abs. 2 jeder Aktionär, wenn er die Aktien schon vor der Bekanntmachung der Tagesordnung erworben hatte; | |
4. | der Vorstand; | |
5. | jedes Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats, wenn durch die Ausführung des Beschlusses Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begehen oder wenn sie ersatzpflichtig werden würden. |
§ 241Nichtigkeitsgründe
§ 242Heilung der Nichtigkeit
§ 243Anfechtungsgründe
§ 244Bestätigung anfechtbarer Hauptversammlungs-
beschlüsse § 245Anfechtungsbefugnis § 246Anfechtungsklage § 246aFreigabeverfahren § 247Streitwert § 248Urteilswirkung § 248aBekanntmachungen zur Anfechtungsklage § 249Nichtigkeitsklage
beschlüsse § 245Anfechtungsbefugnis § 246Anfechtungsklage § 246aFreigabeverfahren § 247Streitwert § 248Urteilswirkung § 248aBekanntmachungen zur Anfechtungsklage § 249Nichtigkeitsklage
Rechtsprechung zu § 245 AktG
425 Entscheidungen zu § 245 AktG in unserer Datenbank:
- BGH, 22.09.2020 - II ZR 141/19
Zur Entlastung des Komplementär-Geschäftsführers in der GmbH & Co. KG
- OLG München, 04.07.2018 - 7 U 131/18
Wirksamkeit eines in der Hauptversammlung gefassten Beschlusses
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 14.12.2017 - 5 HKO 17464/16
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Wahl des Aufsichtsrats
- LG München I, 14.12.2017 - 5 HKO 17464/16
- OLG Dresden, 28.05.2020 - 8 U 2611/19
Zur Frist für Anfechtungsklage gegen GmbH-Gesellschafterbeschlüsse
- BGH, 17.05.2019 - V ZR 34/18
Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung; Versäumung ...
- OLG Karlsruhe, 30.09.2015 - 7 AktG 1/15
Freigabeverfahren für angefochtene Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung ...
- BGH, 16.03.2009 - II ZR 302/06
Wertpapierdarlehen
Zum selben Verfahren:
- LG Landshut, 01.02.2006 - 1 HKO 766/05
- OLG München, 23.11.2006 - 23 U 2306/06
Ein Squeeze-out-Beschluss ist bei vorherigem rechtsmissbräuchlichen Aktienerwerb ...
- OLG München, 26.11.2009 - 23 U 2306/06
Nichtigkeitsklage gegen ein Squeeze-out bei einer Kommanditgesellschaft auf ...
Querverweise
Auf § 245 AktG verweisen folgende Vorschriften:
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Nichtigkeit des festgestellten Jahresabschlusses
- § 257 (Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 191 (Oberste Vertretung)
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- III. - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 36 (Oberste Vertretung)