Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 20 W 55/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 131 AktG, § 132 AktG
Aktienrecht: Auskunftsanspruch eines Aktionärs hinsichtlich in der Hauptversammlung nicht mündlich vorgetragener Fragen - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 131; AktG § 132
Gerichtliches Auskunftsbegehren eines Aktionärs hinsichtlich von Fragen, die in der Hauptversammlung in Form eines umfangreichen schriftlichen Fragenkataloges ausgehändigt wurden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Begrenzung des gerichtlichen Auskunftsbegehrens des Aktionärs auf in der Hauptverhandlung gestellte Fragen; Begrenzung des Auskunftsbegehrens auf mündlich gestellte Fragen durch Überreichen eines Fragenkatalogs aus der Hauptversammlung; Mündliches Stellen der Fragen in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.01.2005 - 5 O 64/03
- OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 20 W 55/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 546
- FGPrax 2007, 99
- AG 2007, 451
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 636/95
Aktienrechtlicher Auskunftsanspruch und Eigentumsgarantie
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 20 W 55/05
Bei dem Auskunftsanspruch nach § 131 AktG handelt es sich zwar um einen Individualanspruch des Aktionärs, der jedoch in zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht beschränkt ist und nur in der Hauptversammlung geltend gemacht werden kann, weil eine gleichmäßige Unterrichtung aller Aktionäre gewährleistet werden soll (vgl. BVerfG NJW 2000, 349). - BGH, 09.02.1987 - II ZR 119/86
Auskunftspflichten einer Bank im Rahmen der Hauptversammlung; Erwerb eigener …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 20 W 55/05
Im Übrigen entspricht es allgemeiner Auffassung, dass die Auskünfte in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu erteilen sind und bisher eine schriftliche Auskunftserteilung in der Hauptversammlung nur ausnahmsweise dann zulässig sein kann, wenn hierdurch etwa im Rahmen einer Aufstellung, die jedoch dann allen anwesenden Aktionären zugänglich zu machen ist, dem Informationsinteresse besser als durch eine mündliche Auskunft entsprochen werden kann (vgl. BGHZ 101, 1/15; OLG Düsseldorf, WM 1991, 2148/2152; LG Heidelberg AG 1996, 523/524;… Hüffer, AktG, 7. Aufl., § 131 Rn. 22). - LG Köln, 02.04.1990 - 91 O 132/89
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 20 W 55/05
Selbst wenn der Vorstand in der Hauptversammlung mündlich einen solchen Fragenkatalog beantwortet bzw. erklärt, weshalb er Auskünfte hierzu verweigert, können die anwesenden übrigen Aktionäre mangels Kenntnis der Fragestellung insoweit dem Gang der Hauptversammlung nicht folgen (vgl. LG Köln AG 1991, 38). - OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 52/05
Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch des Aktionärs über die Gesamtvergütung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 20 W 55/05
Dabei kann zum Maßstab der Erforderlichkeit zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst Bezug genommen werden auf die diesbezüglichen allgemeinen Ausführungen des Senates im Beschluss vom 30. Januar 2006 - 20 W 52/05 -. - LG München I, 24.06.1993 - 17 HKO 20038/90
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 20 W 55/05
In diesem Verfahren können deshalb grundsätzlich nur solche Fragen verfolgt werden, die bereits zuvor in der Hauptversammlung gestellt worden sind (vgl. Mutter, Auskunftsansprüche des Aktionärs in der HV, S. 5; LG Dortmund AG 1998, 133; LG München AG 1993, 519).
- LG München I, 20.01.2011 - 5 HKO 18800/09
Anfechtungsklage hinsichtlich des Squeeze out-Beschlusses wegen Verletzung des …
Dies entspricht einer vor allem in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt AG 2007, 451, 452; LG München I AG 1993, 519; Urteil vom 28.8.2008, Az. 5HK O 12861/07, S. 198; Hüffer, AktG;… a.a.O., Rdn. 8 zu § 131;…a.A. nicht überzeugend Heidel in: Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, a.a.O., Rdn. 11 zu § 131;… Decher in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 98 zu § 131). - LG München I, 24.04.2008 - 5 HKO 23244/07
Prüfung der offensichtlichen Unbegründetheit der Anfechtungsklage gegen einen …
Dies entspricht bereits einer vor allem in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt AG 2007, 451, 452; LG München I AG 1993, 519). - LG München I, 10.12.2009 - 5 HKO 13261/08
Aktiengesellschaft: Anforderungen an einen hinreichend bestimmten …
Dies entspricht einer vor allem in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt AG 2007, 451, 452; LG München I AG 1993, 519). - LG Frankfurt/Main, 20.12.2013 - 5 O 157/13
Kein unzulässiger Sondervorteil des SoFFin durch Kapitalerhöhung zur Rückführung …
Soweit die Klägerin im Schriftsatz vom 2.12.2013 ausführt, dass die die Rüge einer Informationsrechtsverletzung sich auch auf Fragen von anderen Aktionären beziehen kann, so ist dies zwar zutreffend, dies setzt jedoch voraus, dass die Fragen in der Hauptversammlung auch tatsächlich gestellt werden, da ein Auskunftsrecht nur auf Verlangen besteht (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 546;… Kubis in MünchKomm, AktG, 3. Auflage 2013 § 131 Rn 25; Heidel in Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 4. Auf. iE, § 131 AktG Rn 11; Meilicke/Heidel DStR 1992, 72, 73 aE). - LG Hannover, 19.08.2009 - 23 O 90/09
Aktiengesellschaft: Gerichtliche Entscheidung über Inhalt und Umfang des …
Davon gehen sowohl das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 20.09.1999 - 1 BvR 636/95) als auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 09.02.1987, II ZR 119/86; BGHZ 101, 1, 15) und verschiedene Obergerichte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.1991, 19 W 2/91, WM 91, 2149 ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.09.2006, 20 W 55/05, AG 2007, 401 f) aus.
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