Rechtsprechung
| AGH Niedersachsen, 24.06.1997 - AGH 2/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BRAK-Mitteilungen
Beitragsordnung einer RAK
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Niedersachsen, 24.06.1997 - AGH 2/96
- AGH Niedersachsen, 03.11.1997 - AGH 2/96
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.02.1971 - I ZR 118/69
Zahlungsaufforderungen einer Rechtsanwaltskammer
Auszug aus AGH Niedersachsen, 24.06.1997 - AGH 2/96
Der BGH hat in seinem Urt. v. 5.2.1971 (I ZR 118/69, E 55, 255, 258) entschieden, daß ein Kammermitglied mit der Einwendung, Beitragsbescheide und auf ihnen beruhende vollstreckbare Zahlungsaufforderungen der RAK seien gesetz- und satzungswidrig, im Rahmen der grundsätzlich durch § 84 Abs. 3 BRAO zulässigen Vollstreckungsgegenklage vor den ordentlichen Gerichten nicht zugelassen werden könne, weil es die Möglichkeit habe, vollstreckbare Zahlungsaufforderungen der RAK durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 223 BRAO anzufechten. - BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 16/70
Kammerbeitrag der Simultananwälte
Auszug aus AGH Niedersachsen, 24.06.1997 - AGH 2/96
Die Agin, ist verpflichtet und berechtigt, ihre Mitglieder gleichmäßig zu behandeln (BGH, Beschl. v. 25.1. 1971, AnwZ [B] 16/70, NJW 1971, 1041).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 19.02.2021 - 1 AGH 34/20
Coronakrise: Kein Erlass der Beiträge zur Rechtsanwaltskammer
Rn. 32 Vollstreckbare Zahlungsaufforderungen im Sinne von § 84 Abs. 1 BRAO sind Verwaltungsakte; siehe hierzu BGH NJW 1971, 705 und AGH Celle v. 24.06.1997 - AGH 2/96. - AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
Schreiben mit dem Beitragsbescheid und der Vorankündigung der Abbuchung einer …
Erst, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstermin nicht entrichtet wird, ist dann in § 84 Abs. 1 BRAO der Erlass einer vollstreckbaren Zahlungsaufforderung vorgesehen, bei der es sich - da hiermit ein Vollstreckungstitel geschaffen wird - um einen Verwaltungsakt handelt (BGH NJW 1971, 705 und AGH Celle, Beschl. v. 24.06.1997 -AGH 2/96 = BeckRS 2009, 14661). - AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
Kammerbeitrag - zur Rechtmäßigkeit einer Beitragsordnung
Denn bei der geringen Höhe des Jahresbeitrages von nur DM 480, 00 war eine Differenzierung nach Dauer der Berufszugehörigkeit oder Einkommensverhältnissen durch den Gleichheitsgrundsatz nicht zwingend geboten (vgl. für einen höheren Jahresbeitrag, nämlich von DM 600, 00: AGH Celle BRAK-Mitt. 1998, 201, 202;… Feuerich/Weyland, BRAO , 6. Auflage, § 89 Rn. 18;… Jessnitzer/Blumberg, BRAO , 9. Auflage, § 89 Rn. 4;… Henssler/Prütting/Hartung, BRAO , 2. Auflage, § 89 Rn. 8).
- VG München, 02.07.2020 - M 16 K 19.1606
Beitragspflicht an Landesapothekerkammer
Abgesehen davon war sie aber auch im Hinblick auf die verhältnismäßig geringe Höhe des Beitrags berechtigt, alle pharmazeutisch tätigen Mitglieder gleichermaßen als hinreichend leistungsfähig anzusehen und Abweichungen nur in dem Fall zuzulassen, in dem die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kammermitglieds die Belastung als unzumutbar erscheinen lassen (…vgl. OVG NRW, U.v. 17.11.1989 - 5 A 865/88 - juris Rn. 27 zum Einheitsbeitrag zu einer Steuerberaterkammer; Anwaltsgerichtshof Celle, B.v. 24.6.1997 - AGH 2/96 - juris Rn. 14 zu einem Einheitsbeitrag zu einer Rechtsanwaltskammer;… vgl. auch OVG Lüneburg, U.v. 26.4.2007 - 8 LC 13/05 - juris Rn. 44 ff.). - AGH Frankfurt/Main, 02.10.2008 - 2 AGH 23/07
Beitragsordnung einer Rechtsanwaltskammer: Grundsätze der Ausgestaltung; …
Rn. 17 a) Die Antragsgegnerin hat ihre Beitragsordnung unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze des Äquivalenzprinzips, des Gleichheitsprinzipes sowie des Verhältnismäßigkeitsprinzipes, wie sie sich aus § 89 II Ziff. 2 BRAO ergeben, ausgestaltet (vgl. zu den diesbezüglich einzuhaltenden Prinzipien z.B. BGH, Beschluss vom 25.01.1999, Az. AnwZ (B) 48/98, Vorinstanz AGH Rheinland-Pfalz, abgedruckt in NJW 1999, Seite 1402 ff., rechte Spalte zu Ziffer 2 a; Beschluss vom 25.01.1971, Az. AnwZ (B) 16/70, abgedruckt in NJW 1971, Seite 1041; Hessischer AGH, Beschluss vom 07.12.2006, 1 AGH 17/05, abgedruckt in BRAK-Mitteilungen 2007, Heft 1; sowie AGH Celle, Beschluss vom 24.06.1997, AGH 2/96, abgedruckt in BRAK-Mitteilungen 1998, Heft 4). - AGH Hessen, 10.11.2025 - 1 AGH 4/25
Berechtigung der Erhebung von Kammerbeitrag und beA-Umlage
Da die Beklagte nach § 62 Abs. 1 BRAO eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, die hoheitliche Aufgaben zu erfüllen hat, und es ihr obliegt, die nach § 89 Abs. 2 Nr. 2 BRAO von der Kammerversammlung bestimmten Beiträge, Umlagen, Gebühren und Auslagen von ihren Mitgliedern einzufordern (§ 84 BRAO), stellen ihre Zahlungsaufforderungen Verwaltungsakte dar (Anwaltsgerichtshof Celle, Gerichtsbescheid vom 27. Juni 2019 - AGH 24/18 (II 19/9 i), juris; Anwaltsgerichtshof Celle, Gerichtsbescheid vom 15. Juni 2019 - AGH 28/18 (II 23/9 j), juris unter Verweis auf BGH, Urteil vom 5. Dezember 1971 - I ZR 118/69, NJW 1971, 705; Anwaltsgerichtshof Celle vom 24. Juni 1997 - AGH 2/96, BeckRS 2009, 14661;… Lauda, in: Gaier/Wolf/Göcken, BRAO, § 84 Rn. 3b). - AGH Niedersachsen, 04.05.2022 - AGH 6/21
Anfechtungklage gegen die Gebührenerhebung für die Erteilung einer Rüge im …
Rn. 15 Da die Beklagte nach § 62 Abs. 1 BRAO eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, die hoheitliche Aufgaben zu erfüllen hat, und es ihr auch obliegt, die Erhebung von Gebühren zu beschließen und diese von ihren Mitgliedern einzufordern (§§ 192, 89 Abs. 2 Nr. 2, 84 BRAO), stellen ihre Zahlungsaufforderungen Verwaltungsakte dar (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1971 - I ZR 118/69; Senatsbeschluss vom 24. Juni 1997 - AGH 2/96, BeckRS 2009, 14661). - AGH Hessen, 02.10.2008 - 2 AGH 23/07
Antrag auf Erlass bzw. Ermäßigung des Kammerbeitrages
a)Die Antragsgegnerin hat ihre Beitragsordnung unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze des Äquivalenzprinzips, des Gleichheitsprinzipes sowie des Verhältnismäßigkeitsprinzipes, wie sie sich aus § 89 II Ziff. 2 BRAO ergeben, ausgestaltet (vgl. zu den diesbezüglich einzuhaltenden Prinzipien z.B. BGH, Beschluss vom 25.01.1999, Az. AnwZ (B) 48/98, Vorinstanz AGH Rheinland-Pfalz, abgedruckt in NJW 1999, Seite 1402 ff., rechte Spalte zu Ziffer 2 a; Beschluss vom 25.01.1971, Az. AnwZ (B) 16/70, abgedruckt in NJW 1971, Seite 1041; Hessischer AGH, Beschluss vom 07.12.2006, 1 AGH 17/05, abgedruckt in BRAK-Mitteilungen 2007, Heft 1; sowie AGH Celle, Beschluss vom 24.06.1997, AGH 2/96, abgedruckt in BRAK-Mitteilungen 1998, Heft 4).
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