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   OLG Celle, 12.01.2010 - 2 W 2/10   

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https://dejure.org/2010,3151
OLG Celle, 12.01.2010 - 2 W 2/10 (https://dejure.org/2010,3151)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.01.2010 - 2 W 2/10 (https://dejure.org/2010,3151)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 2 W 2/10 (https://dejure.org/2010,3151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 103; ZPO § 104; GKG § 66
    Zulässigkeit von Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Einwendungen gegen Kostenansatz für verauslagte Gerichtskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einwendungen gegen den Kostenansatz im Kostenfestsetzungsverfahren zulässig! (IBR 2010, 1008)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2010, 359
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 10.10.1989 - 11 W 1441/89
    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2010 - 2 W 2/10
    Soweit in der dortigen Entscheidung die Ansicht vertreten wird, das Oberlandesgericht München habe in seinem Beschluss vom 10. Oktober 1989 (MDR 1990, 62) eine gegenteilige Auffassung vertreten, trifft dies nicht zu.
  • OLG Dresden, 02.11.2000 - 5 W 1773/00

    Zeitpunkt für Einwendungen gegen den Kostenansatz

    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2010 - 2 W 2/10
    Soweit ersichtlich, ist es in der Rechtsprechung nicht streitig, dass der Kostenschuldner einer Gerichtskostenrechnung sich sowohl mit der Erinnerung nach § 66 GKG gegen den Kostenansatz wenden kann als auch mit der sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, soweit er durch die Berücksichtigung von Gerichtskosten nachteilig beschwert wird (vgl. OLG Dresden, MDR 2001, 476 f. m. w. N.).
  • AG Bad Segeberg, 24.11.2014 - 17 C 22/13

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Vorrangige Entscheidung über die

    Legt die durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss benachteiligte Partei ein Rechtsmittel gegen diesen ein und wendet sie sich darin gegen den Kostenansatz, muss zunächst im Erinnerungsverfahren gemäß § 66 GKG über die Einwendungen gegen den Kostenansatz entschieden werden; je nach dem Ausgang des Erinnerungsverfahrens über den Kostenansatz ist anschließend über das Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zu entscheiden (Anschluss an OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Mai 2002, 14 W 277/02, AGS 2002, 285; entgegen OLG Celle, Beschluss vom 12. Januar 2010, 2 W 2/10, AGS 2010, 359; OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2000, 5 W 1773/00, NJW-RR 2001, 861).(Rn.16).

    Der gegenteiligen Auffassung, die eine Prüfung von Einwendungen gegen den Kostenansatz im Rechtsmittelverfahren gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss für zulässig erachtet (OLG Dresden, Beschl. v. 02.11.2000 - 5 W 1773/00, NJW-RR 2001, 861, juris Rn. 4 f.; OLG Celle, Beschl. v. 12.01.2010 - 2 W 2/10, juris Rn. 4-6; Rahm/Künkel/Feskorn, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 5. Aufl. 2010, F. Kostenfestsetzung Rn. 75; Prütting/Helms/Feskorn, FamFG, 3. Aufl. 2014, § 85 Rn. 5), kann nicht gefolgt werden.

    Insbesondere ist die durch den Kostenfestsetzungsbeschluss benachteiligte Partei nicht gezwungen, eine rechtskräftige Entscheidung gegen sich ergehen zu lassen (so aber OLG Celle, Beschl. v. 12.01.2010 - 2 W 2/10, juris Rn. 6; nicht überzeugend auch OLG Dresden, Beschl. v. 02.11.2000 - 5 W 1773/00, NJW-RR 2001, 861, juris Rn. 5).

  • BGH, 14.05.2013 - II ZB 12/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einwendung des Kostenerstattungsschuldners gegen den

    aa) Sollen im Kostenfestsetzungsverfahren gegenüber dem Erstattungsschuldner vom Erstattungsgläubiger gezahlte Gerichtskostenvorschüsse geltend gemacht werden, kann der Erstattungsschuldner regelmäßig einwenden, dass die Gerichtskosten nicht notwendig (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) waren, weil der sie betreffende Kostenansatz überhöht ist (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1985, 255; OLG Koblenz, Rpfleger 1985, 333; OLG Dresden, NJW-RR 2001, 861, 862; OLG Naumburg, JurBüro 2001, 374; OLG Celle, AGS 2010, 359; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 104 Rn. 10; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 104 Rn. 21 Stichwort Erfüllung; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl., § 104 Rn. 8; Jaspersen in BeckOK, ZPO, Stand 15. Januar 2013, § 104 Rn. 19 f.; Lackmann in Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 104 Rn. 7; K. Schmidt in Prütting/ Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 104 Rn. 12; MünchKommZPO/Schulz, 4. Aufl., § 104 Rn. 32, § 91 Rn. 54; Dorndörfer in von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert/Dorndörfer, Die Kostenfestsetzung, 21. Aufl., Rn. B 88; aA OLG München, AnwBl 1990, 396, 397; OLG Schleswig, SchlHA 1995, 301, 302; für den Einwand der Kostenbefreiung nach § 2 Abs. 5 GKG: BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - VIII ZB 97/02, NJW 2003, 1322, 1324).
  • BGH, 07.09.2011 - VIII ZB 22/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einwand einer Mitteilungspflichtverletzung des

    Soweit von einer verbreiteten Meinung in der Instanzrechtsprechung eine Überprüfungsmöglichkeit des Gerichtskostenansatzes im Kostenfestsetzungsverfahren bejaht wurde (OLG Dresden, NJW-RR 2001, 861 f.; OLG Naumburg, JurBüro 2001, 374; OLG Koblenz, Rpfleger 1985, 333; JurBüro 1990, 733; OLG Celle, JurBüro 2010, 206; aA OLG München, AnwBl 1990, 396 f.), lagen diesen Entscheidungen Sachverhalte zugrunde, in denen der Erstattungspflichtige nicht zugleich Kostenschuldner war und er daher seinen Einwand, die Sachverständigenkosten seien zu kürzen, weder im Verfahren nach § 4 JVEG (früher § 16 ZSEG) noch im Rechtsbehelfsverfahren nach § 66 GKG geltend machen konnte.
  • LG Arnsberg, 19.04.2010 - 6 T 56/10

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens zur Frage des Vorhandenseins von

    Der Einwand kann auch im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden (OLG Celle, 12.01.2010, zu AZ: 2 W 2/10 und OLG Koblenz in Rechtspfleger 85, 333).
  • LG Arnsberg, 19.04.2010 - 6 T 55/10

    Sachverständige: Keine Unverwertbarkeit des Gutachtens bei Berücksichtigung im

    Der Einwand kann auch im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden (OLG Celle, 12.01.2010, zu AZ: 2 W 2/10 und OLG Koblenz in Rechtspfleger 85, 333).
  • OLG Brandenburg, 23.05.2014 - 6 W 31/14
    Vielmehr ist die sofortige Beschwerde das zulässige Rechtsmittel, wenn der Kostenschuldner - wie im vorliegenden Fall - durch die Berücksichtigung von Gerichtskosten nachteilig beschwert wird (vgl. OLG Dresden, MDR 2001, 476f.; OLG Celle, AGS 2010, 359).
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