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Rechtsprechung
   OLG München, 29.10.2009 - 11 W 1953/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19934
OLG München, 29.10.2009 - 11 W 1953/09 (https://dejure.org/2009,19934)
OLG München, Entscheidung vom 29.10.2009 - 11 W 1953/09 (https://dejure.org/2009,19934)
OLG München, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 11 W 1953/09 (https://dejure.org/2009,19934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in der Berufungsinstanz bei telefonischer Besprechung der Rechtsanwälte vor Berufungsrücknahme

  • Anwaltsblatt

    RVG-VV Nr. 3202; RVG-VV Vorbemerkung 3 Abs. 3
    Berufung: Terminsgebühr ohne Termin

  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3202; RVG -VV Vorbemerkung 3 Abs. 3
    Entstehung der Terminsgebühr für die Berufungsinstanz bei Zurücknahme der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    RVG-VV Nr. 3202; RVG-VV Vorbemerkung 3 Abs. 3
    Berufung: Terminsgebühr ohne Termin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehung einer Terminsgebühr für die Berufungsinstanz bei Zurücknahme der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 924
  • AnwBl 2010, 68
  • AnwBl Online 2010, 3
  • Rpfleger 2010, 163
  • AGS 2010, 168
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 25.03.2011 - 11 W 249/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Terminsgebühr bei außergerichtlichen …

    14 Führt der Rechtsanwalt also auf Grund eines ihm erteilten Prozessauftrags ein auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtetes Gespräch mit dem Gegner, dann entsteht die Terminsgebühr nach der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV-RVG unabhängig davon, ob für das betreffende Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (Senatsbeschluss vom 27.08.2010 - 11 WF 331/10 = AGS 2010, 420; zum vergleichbaren Fall der Zurückweisung oder Rücknahme einer Berufung ohne mündliche Verhandlung: Senat OLGR 2009, 913 = AGS 2010, 168; ebenso OLG Dresden NJW-RR 2008, 1667).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2011 - 7 W 4/11

    Kostenfestsetzung im Berufungsverfahren: Entstehen einer Terminsgebühr durch …

    Rn. 26 Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Dresden NJW-RR 2008, 1667, 1668; OLG München, Beschluss v. 29.10.2009, 11 W 1953/09 = BeckRS 2009, 86510) sowie der Literatur (…Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O.;… Hartung/Schons/Enders, RVG, Vorbem. 3 VV Rdnr. 59/60;… vgl. auch die weiteren Nachweise bei OLG Dresden a.a.O. < dort unrichtig als - einhellige Ablehnung- wiedergegeben>) nimmt hingegen das Entstehen einer Terminsgebühr durch außergerichtliche Vergleichsgespräche auch im Berufungsverfahren vor erfolgter Terminierung an.
  • FG Hamburg, 04.12.2013 - 3 KO 232/13

    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Terminsgebühr nach gerichtlichem Hinweis und …

    Rn. 25 5. Schon mangels einer außergerichtlichen auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung kommt es nicht mehr auf die im Kostenfestsetzungsverfahren angeführte Rechtsprechung zur Entstehung einer Gebühr gemäß Vorbem. 3 Abs. 3 Nr. 2 RVG-VV während eines Beschlussverfahrens nach § 522 Abs. 2 ZPO an (bejahend Beschlüsse OLG Köln vom 21.03.2012 I-17 W 46/12, NJW-RR 2012, 469; OLG München vom 29.10.2009 11 W 1953/09, Rpfleger 2010, 163; entgegen BGH-Beschluss vom 14.03.2007 V ZB 170/06); ebenso wenig auf die Frage, ob die als Hinweis in der Ladung des BFH übermittelte Information wie ein Einigungsvorschlag Anlass für eine erledigungsorientierte außergerichtliche Besprechung vor der Rechtsmittelrücknahme hätte sein können (vgl. Thüringer FG, Beschluss vom 16.05.2011 4 Ko 772/10, EFG 2011, 1549).
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