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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - III-1 Ws 92/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,38177
OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - III-1 Ws 92/09 (https://dejure.org/2009,38177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2009 - III-1 Ws 92/09 (https://dejure.org/2009,38177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2009 - III-1 Ws 92/09 (https://dejure.org/2009,38177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • AGS 2011, 485
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2008 - 10 WF 18/08

    Geltendmachung eines abgetretenen Vergütungsanspruchs des beigeordneten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - 1 Ws 92/09
    Die Vorschrift stellt nämlich allein auf die "Vergütungsforderung" des Anwalts ab und regelt die Frage der Abtretung ohne Differenzierung danach, wer die Vergütung im Einzelfall schuldet, ob diese sich also gegen den Mandanten oder gegen die Staatskasse richtet (vgl. OLG Düsseldorf, AGS 2008, 605).
  • LG Düsseldorf, 17.01.2008 - 11 KLs 28/07
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - 1 Ws 92/09
    Rn. 3 In dem Verfahren 11 KLs 28/07 ist Rechtsanwalt Dr. K… als Pflichtverteidiger für den Angeklagten … bestellt worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - L 19 AS 646/16

    PKH-Verfahren

    Denn bis zu diesem Zeitpunkt hat die von § 49b Abs. 4 BRAO vorgesehene und in der Abtretungsvereinbarung geforderte Einwilligungserklärung der Klägerin zu 1) mit der Abtretung/Übertragung der Vergütungsforderung an die Firma Q GmbH nicht vorgelegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2009 - III-1 Ws 92/09, AGS 2011, 485, wonach § 49b Abs. 4 S. 2 BRAO allein auf die "Vergütungsforderung" des Anwalts abstellt und die Frage der Abtretung ohne Differenzierung danach, wer die Vergütung im Einzelfall schuldet, ob diese sich also gegen den Mandanten oder gegen die Staatskasse richtet, regelt; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.08.2008 - II-10 WF 18/08, 10 WF 18/08, AGS 2008, 605 und vom 05.03.2019 - II-10 WF 2/09, 10 WF 2/09, NJW 2009, 1614).
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