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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.05.2014 - 9 W 11/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12801
OLG Saarbrücken, 22.05.2014 - 9 W 11/14 (https://dejure.org/2014,12801)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.05.2014 - 9 W 11/14 (https://dejure.org/2014,12801)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 9 W 11/14 (https://dejure.org/2014,12801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 91 ZPO, § 19 Abs 1 S 2 Nr 9 RVG, Nr 3200 RVG-VV, Nr 3403 RVG-VV
    Rechtsanwaltskosten: Vergütung des Instanzanwalts für die Beratung über die von der Gegenpartei eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 ; RVG § 19 ; VV- RVG Nr. 3403
    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren des Beschwerdegegners im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren des Beschwerdegegners im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2014, 324
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Spruchverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.05.2014 - 9 W 11/14
    Die Beratung der Beklagten zu 2. und 3. dahingehend, der Nichtzulassungsbeschwerde entgegen zu treten und gemeinsam mit dem Beklagten zu 1. einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, stellt sich "als eine Art Annex" der bisherigen Tätigkeit dar, so dass diese in eine "Zwischenphase" (zwischen Erlass der Entscheidung und Mandatsübernahme durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt) fallenden Tätigkeiten als mit den Gebühren für den vorangegangenen Rechtszug abgegolten anzusehen sind (…BGH, aaO;… OLG Karlsruhe, aaO; zur "Ratsgebühr" gem. § 34 RVG im Übrigen siehe auch: OLG Celle, AGS 2014, 150 ).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 15 W 87/06

    Anwaltsgebühr: Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Berufung der Gegenseite; mit den …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.05.2014 - 9 W 11/14
    Gleiches gilt im Revisionsverfahren, wenn der Berufungsanwalt von dem gegnerischen Revisionsanwalt gebeten wird, mit der eigenen Bestellung eines Revisionsanwaltes abzuwarten und der Berufungsanwalt diese Bitte seinem Auftraggeber übermittelt (BGH, MDR 2012, 1003; KG, MDR 1979, 319), oder wenn der zweitinstanzliche Anwalt, dem die Revisionsschrift der Gegenseite zugestellt worden ist, prüft, ob das Rechtsmittel fristgerecht eingelegt wurde (…vgl. BGH, aaO; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 658).
  • BGH, 01.02.2007 - V ZB 110/06

    Erfallen der Verfahrens- und der Terminsgebühr im Verfahren über die …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.05.2014 - 9 W 11/14
    Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren kann eine beauftragte Einzeltätigkeit im Sinne dieser Vorschrift darin liegen, dass der Anwalt den Auftrag erhält, "alles zu tun, um die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde sofort zu erreichen" (BGH, MDR 2006, 1435), oder wenn er seinen Mandanten darüber berät, ob dieser sich der von Seiten des Rechtsbeschwerdegegners erklärten Erledigung der Hauptsache anschließen solle (vgl. BGH, NJW 2007, 1461).
  • BGH, 04.05.2006 - III ZB 120/05

    Anwaltsgebühren bei Einlegung und Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.05.2014 - 9 W 11/14
    Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren kann eine beauftragte Einzeltätigkeit im Sinne dieser Vorschrift darin liegen, dass der Anwalt den Auftrag erhält, "alles zu tun, um die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde sofort zu erreichen" (BGH, MDR 2006, 1435), oder wenn er seinen Mandanten darüber berät, ob dieser sich der von Seiten des Rechtsbeschwerdegegners erklärten Erledigung der Hauptsache anschließen solle (vgl. BGH, NJW 2007, 1461).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2017 - 2 W 30/16
    Diese Vergütungsvorschrift erfasst jede Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren, es sei denn, es greifen andere Bestimmungen des Vergütungsverzeichnisses ein; es handelt sich um eine Auffangregelung für Einzeltätigkeiten (BGH, NJW 2012, 2734, 2735 m. w. Nachw.; OLG Saarbrücken, AGS 2014, 324).

    Für die bloße Entgegennahme der Nichtzulassungsbeschwerde und ihre Mitteilung an den Auftraggeber, die Übermittlung der Bitte, mit der Bestellung eines drittinstanzlichen Prozessbevollmächtigten noch zu warten, die Prüfung des fristgerechten Eingangs eines gegnerischen Rechtsmittels, die Besprechung des Berufungsurteils mit dem Auftraggeber und die Belehrung über das zulässige Rechtsmittel erhält der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte dagegen keine Vergütung nach Nr. 3403 VV-RVG (BGH, NJW 2012, 2734, 2734; NJW 2014, 557, 558; OLG Saarbrücken, AGS 2014, 324; OLG Hamburg, Beschl. v. 19.05.2015 - 8 W 52/16, juris).

    Sie sind sämtlich von eher geringem Umfang und werden von den Beteiligten als Annex zur Tätigkeit in der bisherigen Instanz verstanden, nicht als eine (vergütungspflichtige) Tätigkeit für die nächste Instanz (BGH, NJW 2012, 2734, 2734; NJW 2014, 557, 558; OLG Saarbrücken, AGS 2014, 324).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2017 - 2 W 22/16
    Diese Vergütungsvorschrift erfasst jede Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren, es sei denn, es greifen andere Bestimmungen des Vergütungsverzeichnisses ein; es handelt sich um eine Auffangregelung für Einzeltätigkeiten (BGH, NJW 2012, 2734, 2735 m. w. Nachw.; OLG Saarbrücken, AGS 2014, 324).

    Für die bloße Entgegennahme der Nichtzulassungsbeschwerde und ihre Mitteilung an den Auftraggeber, die Übermittlung der Bitte, mit der Bestellung eines drittinstanzlichen Prozessbevollmächtigten noch zu warten, die Prüfung des fristgerechten Eingangs eines gegnerischen Rechtsmittels, die Besprechung des Berufungsurteils mit dem Auftraggeber und die Belehrung über das zulässige Rechtsmittel erhält der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte dagegen keine Vergütung nach Nr. 3403 VV-RVG (BGH, NJW 2012, 2734, 2734; NJW 2014, 557, 558; OLG Saarbrücken, AGS 2014, 324; OLG Hamburg, Beschl. v. 19.05.2015 - 8 W 52/16, juris).

    Sie sind sämtlich von eher geringem Umfang und werden in der Regel von den Beteiligten als Annex zur Tätigkeit in der bisherigen Instanz verstanden, nicht als eine (vergütungspflichtige) Tätigkeit für die nächste Instanz (BGH, NJW 2012, 2734, 2734; NJW 2014, 557, 558; OLG Saarbrücken, AGS 2014, 324).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2026 - 6 W 23/26

    Erstattung von Anwaltskosten für eine sonstige Einzeltätigkeit in einem …

    Ist der erst- und zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wie im Streitfall nicht als Verfahrensbevollmächtigter beauftragt worden, kann er daher, sofern ihm ein Auftrag für eine Einzeltätigkeit in diesem Verfahren erteilt worden ist, grundsätzlich die Vergütung gemäß Nr. 3403 VV RVG beanspruchen (vgl. BGH…, Beschluss vom 10.07.2012 - VI ZB 7/12, juris Rn. 5; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.05.2014 - 9 W 11/14, juris Rn. 3).

    bb) Anders liegt es, wenn der Prozessbevollmächtigte die Nichtzulassungsbeschwerde lediglich entgegengenommen und seinem Mandanten ohne eingehende inhaltliche Prüfung mitgeteilt und dabei über die Notwendigkeit aufgeklärt hätte, für eine inhaltliche Stellungnahme gegenüber dem Bundesgerichtshof einen bei diesem zugelassenen Rechtsanwalt beauftragen zu müssen hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 27.03.2024 - 6 W 29/23; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.05.2014 - 9 W 11/14, juris Rn. 3).

  • OLG Brandenburg, 27.03.2024 - 6 W 59/23

    Anfechtung der Kostenfestsetzung; Anfall der Verfahrensgebühr

    Ist der erst- und zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wie im Streitfall nicht als Verfahrensbevollmächtigter beauftragt worden, kann er daher, sofern ihm ein Auftrag für eine Einzeltätigkeit in diesem Verfahren erteilt worden ist, grundsätzlich die Vergütung gemäß Nr. 3403 VV RVG beanspruchen (vgl. BGH…, Beschluss vom 10.07.2012 - VI ZB 7/12, juris Rn. 5; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.05.2014 - 9 W 11/14, juris Rn. 3).

    Diese in eine Zwischenphase - zwischen Erlass der Entscheidung und Mandatsübernahme durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt - fallenden Tätigkeiten sind ebenfalls als mit den Gebühren für den vorangegangenen Rechtszug abgegolten anzusehen (ebenso OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.05.2014 - 9 W 11/14, juris Rn. 3;… vgl. BGH, aaO;… OLG Karlsruhe, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2017 - 10 W 398/17

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten …

    Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn der Prozessbevollmächtigte des Beklagten zu 1 die Nichtzulassungsbeschwerde lediglich entgegengenommen und dem Beklagten zu 1 nur mitgeteilt hätte (Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschl. v. 22.05.2014, Az. 9 W 11/14, juris Rz. 3).
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