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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2012 - AK 17/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6410
BGH, 14.06.2012 - AK 17/12 (https://dejure.org/2012,6410)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2012 - AK 17/12 (https://dejure.org/2012,6410)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - AK 17/12 (https://dejure.org/2012,6410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 112 Abs. 1 StPO
    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ("Nationalsozialistischer Untergrund - NSU"); Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fortdauer der Haft.)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt weiteren Haftbefehl im "NSU"-Verfahren auf

  • spiegel.de (Pressemeldung, 14.06.2012)

    NSU-Ermittlungen: Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen André E. auf

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "NSU"-Anhänger aus Untersuchungshaft entlassen

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 11.07.2018 - 6 St 3/12

    Zschäpe im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt

    Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wurde am 14. Juni 2012 vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgehoben, Aktenzeichen AK 17/12.
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 7 StS 2/15

    Mirza Tamoor B., Kais B. O. und weitere Angeklagte wegen Unterstützung …

    Dies kommt bereits dann in Betracht, wenn der jeweilige Täter - auch ohne nähere Informationen über die Einzelheiten der jeweiligen Vereinigung - wusste oder damit rechnete, eine Gruppierung zu unterstützen, deren Ziele auf die Begehung terroristischer Anschläge gerichtet waren (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012 - AK 17/12, juris Rn. 31).
  • KG, 14.01.2020 - 5 Ws 165/19

    Vermeidung mehrerer parallel laufender Führungsaufsichten im Falle der …

    Rn. 2 Im hiesigen Verfahren sprach das Landgericht Rottweil mit Urteil vom 9. Oktober 2014 (1 KLs 21 Js 2289/11 AK 17/12) den Beschwerdeführer des Betruges in sechs Fällen schuldig und verhängte gegen ihn unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Brilon vom 9. März 2012 und des Amtsgerichts Bautzen vom 9. Mai 2012 eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

    Rn. 9 a) Nach § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB ist mit der Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Strafvollzug Führungsaufsicht eingetreten, wobei nach dem Wortlaut der Norm dies nicht nur für das Verfahren des Landgerichts Rottweil (1 KLs 21 Js 2289/11 AK 17/12) gilt, sondern auch für das Verfahren des Amtsgerichts Tiergarten ([285b] 61 Js 2987/07 Ls [2/08]).

  • LG Kleve, 29.04.2021 - 120 Qs 14/21

    Billigung von Straftaten, NSU, Reichskriegsflagge, Paulchen Panther

    Ferner findet sich eine Montage mit Einblendung einer der entwendeten Dienstwaffen, in der "Paulchen Panther" einem Polizisten in den Kopf schießt (BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - StB 1/12; BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - AK 17/12; vgl. auch - noch nicht rechtskräftig - OLG München, Urteil vom 11.07.2018 - 6 St 3/12).
  • KG, 30.03.2021 - 5 Ws 45/21

    Unterbliebene mündliche Anhörung vor der Entscheidung nach § 68f Abs. 2 StGB

    Rn. 2 Mit Urteil vom 9. Oktober 2014 (1 KLs 21 Js 2289/11 AK 17/12) verhängte das Landgericht Rottweil gegen den Beschwerdeführer wegen Betruges in sechs Fällen unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Brilon vom 9. März 2012 und des Amtsgerichts Bautzen vom 9. Mai 2012 eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
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