Rechtsprechung
| BGH, 12.11.2020 - AK 34/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen eines dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: IS)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 112 Abs. 1 S. 1; StGB § 129b Abs. 1 S. 2-3
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen eines dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: IS) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung
Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 09.04.2020 - 2 BGs 186/20
- BGH, 12.11.2020 - AK 34/20
- BGH, 03.03.2021 - AK 11/21
- BGH, 05.10.2022 - StB 41/22
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig
Auszug aus BGH, 12.11.2020 - AK 34/20
Das Erfordernis einer Eingliederung des Täters in die Organisation führt auch dazu, dass die Frage, ob ein Täter, der in der Bundesrepublik Deutschland lebt, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt, regelmäßig bereits deshalb besonderer Prüfung bedarf, weil er sich nicht im unmittelbaren Betätigungsgebiet der (Kern-)Organisation aufhält; dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Täter nie an einem Ort befunden hat, an dem die Vereinigungsstrukturen bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 128). - BGH, 22.03.2018 - StB 32/17
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Alltagsleben …
Auszug aus BGH, 12.11.2020 - AK 34/20
Erforderlich ist, dass er eine organisationsbezogene Tätigkeit zur Förderung der kriminellen Ziele der Vereinigung von innen und nicht nur von außen her entfaltet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207). - BGH, 06.10.2016 - AK 52/16
Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer …
Auszug aus BGH, 12.11.2020 - AK 34/20
d) Die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts folgt unbeschadet der Vorschrift des § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 1 und 4 StGB (zum Strafanwendungsrecht im Einzelnen s. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.) schon daraus, dass der Beschuldigte die Tat in Deutschland beging.
- BGH, 14.07.2021 - AK 37/21
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
Das Erfordernis einer einvernehmlichen Eingliederung des Täters in die Organisation führt dazu, dass die Frage, ob ein Täter, der in der Bundesrepublik Deutschland lebt und von Deutschland aus agiert, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt, regelmäßig bereits deshalb besonderer Prüfung bedarf, weil er sich nicht im unmittelbaren Betätigungsgebiet der (Kern-)Organisation aufhält; dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Täter nie an einem Ort befunden hat, an dem die Vereinigungsstrukturen bestehen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - AK 9/21, juris Rn. 19;… vom 9. Dezember 2020 - AK 38/20, juris Rn. 17; vom 12. November 2020 - AK 34/20, juris Rn. 17;… vom 22. Juli 2020 - AK 16/20, juris Rn. 18;… Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 128). - BGH, 19.10.2023 - StB 63/23
Untersuchungshaft (Haftbeschwerde; Beschwerdegegenstand; dringender Tatverdacht: …
Sie hielt sich zu keinem Zeitpunkt an Orten auf, von denen aus die Vereinigung maßgeblich gesteuert wurde, sondern agierte ausschließlich von ihrem bayerischen Wohnort aus (…vgl. zur Problematik der "Distanzmitgliedschaft" BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2021 - AK 37/21, juris Rn. 36;… vom 24. Februar 2021 - AK 9/21, juris Rn. 19;… vom 9. Dezember 2020 - AK 38/20, juris Rn. 17; vom 12. November 2020 - AK 34/20, juris Rn. 17;… vom 22. Juli 2020 - AK 16/20, juris Rn. 18;… Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 128). - BGH, 21.09.2023 - StB 56/23
Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Haftgründe der …
Deshalb sowie wegen der organisatorischen Selbständigkeit des von den Beschuldigten gegründeten und getragenen Zusammenschlusses sowie ihres von Anweisungen des IS unabhängigen Agierens aufgrund eigener Entscheidungsmacht handelte es sich bei dieser Gruppierung nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen um eine eigenständige Vereinigung, nicht um eine unselbständige Teilorganisation beziehungsweise "Zelle" des IS (…vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - AK 9/21, juris Rn. 10 f., 17 ff.;… vom 9. Dezember 2020 - AK 38/20, juris Rn. 10, 15 ff.; vom 12. November 2020 - AK 34/20, juris Rn. 10, 15 ff.).
- BGH, 24.01.2024 - AK 100/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Deshalb sowie wegen der organisatorischen Selbständigkeit des von den Beschuldigten gegründeten und getragenen Zusammenschlusses sowie ihres von Anweisungen des IS unabhängigen Agierens aufgrund eigener Entscheidungsmacht handelte es sich bei dieser Gruppierung nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen um eine eigenständige Vereinigung, nicht um eine unselbständige Teilorganisation beziehungsweise "Zelle" des IS (…vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - AK 9/21, juris Rn. 10 f., 17 ff.;… vom 9. Dezember 2020 - AK 38/20, juris Rn. 10, 15 ff.; vom 12. November 2020 - AK 34/20, juris Rn. 10, 15 ff.). - BGH, 05.10.2022 - StB 41/22
Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; …
Mit Beschlüssen vom 12. November 2020 (AK 34/20) und vom 3. März 2021 (AK 11/21) hat der Senat im besonderen Haftprüfungsverfahren jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. - BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
Untersuchungshaft (Haftbeschwerde; Beschwerdegegenstand; dringender Tatverdacht: …
Sie hielt sich zu keinem Zeitpunkt an Orten auf, von denen aus die Vereinigung maßgeblich gesteuert wurde, sondern agierte ausschließlich von ihrem bayerischen Wohnort aus (…vgl. zur Problematik der "Distanzmitgliedschaft" BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2021 - AK 37/21, juris Rn. 36;… vom 24. Februar 2021 - AK 9/21, juris Rn. 19;… vom 9. Dezember 2020 - AK 38/20, juris Rn. 17; vom 12. November 2020 - AK 34/20, juris Rn. 17;… vom 22. Juli 2020 - AK 16/20, juris Rn. 18;… Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 128). - BGH, 24.01.2024 - AK 106/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Deshalb sowie wegen der organisatorischen Selbständigkeit des von den Beschuldigten gegründeten und getragenen Zusammenschlusses sowie ihres von Anweisungen des IS unabhängigen Agierens aufgrund eigener Entscheidungsmacht handelte es sich bei dieser Gruppierung nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen um eine eigenständige Vereinigung, nicht um eine unselbständige Teilorganisation beziehungsweise "Zelle" des IS (…vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - AK 9/21, juris Rn. 10 f., 17 ff.;… vom 9. Dezember 2020 - AK 38/20, juris Rn. 10, 15 ff.; vom 12. November 2020 - AK 34/20, juris Rn. 10, 15 ff.). - BGH, 24.01.2024 - AK 101/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Deshalb sowie wegen der organisatorischen Selbständigkeit des von den Beschuldigten gegründeten und getragenen Zusammenschlusses sowie ihres von Anweisungen des IS unabhängigen Agierens aufgrund eigener Entscheidungsmacht handelte es sich bei dieser Gruppierung nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen um eine eigenständige Vereinigung, nicht um eine unselbständige Teilorganisation beziehungsweise "Zelle" des IS (…vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - AK 9/21, juris Rn. 10 f., 17 ff.;… vom 9. Dezember 2020 - AK 38/20, juris Rn. 10, 15 ff.; vom 12. November 2020 - AK 34/20, juris Rn. 10, 15 ff.). - BGH, 24.01.2024 - AK 105/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Deshalb sowie wegen der organisatorischen Selbständigkeit des von den Beschuldigten gegründeten und getragenen Zusammenschlusses sowie ihres von Anweisungen des IS unabhängigen Agierens aufgrund eigener Entscheidungsmacht handelte es sich bei dieser Gruppierung nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen um eine eigenständige Vereinigung, nicht um eine unselbständige Teilorganisation beziehungsweise "Zelle" des IS (…vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - AK 9/21, juris Rn. 10 f., 17 ff.;… vom 9. Dezember 2020 - AK 38/20, juris Rn. 10, 15 ff.; vom 12. November 2020 - AK 34/20, juris Rn. 10, 15 ff.). - BGH, 24.01.2024 - AK 104/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Deshalb sowie wegen der organisatorischen Selbständigkeit des von den Beschuldigten gegründeten und getragenen Zusammenschlusses sowie ihres von Anweisungen des IS unabhängigen Agierens aufgrund eigener Entscheidungsmacht handelte es sich bei dieser Gruppierung nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen um eine eigenständige Vereinigung, nicht um eine unselbständige Teilorganisation beziehungsweise "Zelle" des IS (…vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - AK 9/21, juris Rn. 10 f., 17 ff.;… vom 9. Dezember 2020 - AK 38/20, juris Rn. 10, 15 ff.; vom 12. November 2020 - AK 34/20, juris Rn. 10, 15 ff.). - BGH, 24.01.2024 - AK 102/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 24.01.2024 - AK 103/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
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