Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.02311   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21225
VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.02311 (https://dejure.org/2013,21225)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31.07.2013 - AN 7 P 12.02311 (https://dejure.org/2013,21225)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - AN 7 P 12.02311 (https://dejure.org/2013,21225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.00752

    Wahlanfechtung betreffend Wahlen zu personalvertretungsrechtlichen Gremien bei …

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.02311
    Rn. 29 Der Zulässigkeit des streitgegenständlichen personalvertretungsrechtlichen Feststellungsantrages steht jedoch maßgeblich entgegen, dass der antragstellende ehemalige Personalrat, zu verstehen als Personalrat der Familienkasse Direktion im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs bei den Verfahrensbeteiligten, auf Grund der zum 1. Januar/1. Mai 2013 erfolgten tiefgreifenden Organisationsreform aufgehört hat zu existieren; Entsprechendes gilt unabhängig hiervon auch für die Besondere Dienststelle Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit in ihrer früheren Form vor der genannten Organisationsreform (vgl. insoweit Beschluss der erkennenden Fachkammer vom 31.7.2013, Az. AN 7 P 12.00752).

    Rn. 32 Die zum 1. Januar/1. Mai 2013 vorgenommene Organisationsreform im Bereich des Familienkassenwesens war, wie die Fachkammer mit dem oben bereits erwähnten Beschluss gleichen Datums im Wahlanfechtungsverfahren AN 7 P 12.00752 entschieden hat, so tiefgreifend und von so singulärer Art, dass bei realistischer Betrachtung, auch unter Berücksichtigung des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung, nicht damit zu rechnen ist, dass die vorgenommenen Umorganisationsmaßnahmen in absehbarer Zeit etwa zurückgenommen würden oder dass weitere, vergleichbar tiefgreifende Umorganisationsmaßnahmen in Angriff genommen würden.

  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01

    Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in …

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.02311
    Zu den Maßnahmen der Personalplanung gehörten neben der Personalbedarfsplanung auch die Personalbeschaffungsplanung, die Personalentwicklungsplanung und die Personaleinsatzplanung (Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.1.2002, Az.: 6 P 5.01, sowie die Kommentierung von Altvater u.a. zu § 78 BPersVG, Rn. 25).
  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 P 20.85

    Personalrat - Zustimmungsverweigerung - Einstellung - Nichtigkeit eines …

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.02311
    Rn. 25 Beteiligter bzw. Antragsteller im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren kann - unabhängig von der Rechtsfähigkeit - jeder sein, der Aufgaben oder Befugnisse nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz wahrnimmt und in seiner personalvertretungsrechtlichen Stellung durch die Entscheidung der Fachkammer beim Verwaltungsgericht unmittelbar berührt wird (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 6.5.1987, Az. 6 P 20/85, juris).
  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.23

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Neuorganisation der Besonderen …

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.02311
    Rn. 35 Sämtliche 102 bisherigen, in die Besondere Dienststelle Familienkasse integrierten örtlichen Familienkassen mit - laut Angaben der Beteiligten - insgesamt knapp 4.000 Beschäftigten, sowohl die sechs verselbständigten örtlichen Familienkassen als auch die 96 nicht verselbständigten örtlichen Familienkassen, sind - in ihrer bisherigen Eigenschaft als Bestandteile der Besonderen Dienststelle Familienkasse im Sinne von § 367 Abs. 2 Satz 2 SGB III - ersatzlos weggefallen (vgl. insoweit etwa auch BayVGH, Beschluss vom 19.2.2013, Az. 18 PC 13.23, juris, Rn. 15, 16; vorgehend VG Ansbach, Beschluss vom 28.12.2012, Az. AN 7 PE 12.02278, juris), sie wurden vollständig aus dieser Besonderen Dienststelle Familienkasse (alter Ordnung) ausgegliedert und an insgesamt 14 gemäß dem Fachkonzept zur Weiterentwicklung der Organisations- und Führungsstrukturen der Familienkasse festgelegten Agenturen für Arbeit angegliedert.
  • VG Ansbach, 28.12.2012 - AN 7 PE 12.02278

    Personalvertretungsrecht des Bundes; ersatzlose Auflösung von verselbständigten …

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.02311
    Rn. 35 Sämtliche 102 bisherigen, in die Besondere Dienststelle Familienkasse integrierten örtlichen Familienkassen mit - laut Angaben der Beteiligten - insgesamt knapp 4.000 Beschäftigten, sowohl die sechs verselbständigten örtlichen Familienkassen als auch die 96 nicht verselbständigten örtlichen Familienkassen, sind - in ihrer bisherigen Eigenschaft als Bestandteile der Besonderen Dienststelle Familienkasse im Sinne von § 367 Abs. 2 Satz 2 SGB III - ersatzlos weggefallen (vgl. insoweit etwa auch BayVGH…, Beschluss vom 19.2.2013, Az. 18 PC 13.23, juris, Rn. 15, 16; vorgehend VG Ansbach, Beschluss vom 28.12.2012, Az. AN 7 PE 12.02278, juris), sie wurden vollständig aus dieser Besonderen Dienststelle Familienkasse (alter Ordnung) ausgegliedert und an insgesamt 14 gemäß dem Fachkonzept zur Weiterentwicklung der Organisations- und Führungsstrukturen der Familienkasse festgelegten Agenturen für Arbeit angegliedert.
  • VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 7 P 13.01222

    Wahlanfechtung betreffend Wahl zum Personalrat der Besonderen Dienststelle …

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.02311
    Bezüglich dieser Personalratswahl ist bei der Fachkammer unter dem Aktenzeichen AN 7 P 13.01222 ein Wahlanfechtungsverfahren anhängig, worüber noch nicht entschieden ist.
  • VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 13.00270

    Besondere Dienststelle Familienkasse, so genannte Familienkasse Direktion

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.02311
    Rn. 20 In der mündlichen Verhandlung vor der Fachkammer am 31. Juli 2013 wurden die Beteiligten, aufgrund entsprechenden Verbindungsbeschlusses zugleich auch im Parallelverfahren AN 7 P 13.00270, angehört.
  • VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 7 P 12.02153

    Endgültiger Wegfall des Gesamtpersonalrates bei der Besonderen Dienststelle …

    Rn. 12 Die Fachkammer des Verwaltungsgerichts hat mit drei Beschlüssen, datierend jeweils vom 31. Juli 2013, Az. AN 7 P 12.00752, AN 7 P 12.02311 und AN 7 P 13.00270 (allesamt veröffentlicht in juris; die beiden zuletzt genannten Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig), jeweils - unter anderem - die Auffassung vertreten, als Folge der Neuorganisation des Familienkassenwesens bei der Bundesagentur für Arbeit im Vollzug des sogenannten Fachkonzepts Familienkasse seien die im Bereich der Besonderen Dienststelle Familienkasse alter Ordnung am 25. April 2012 gewählten personalvertretungsrechtlichen Gremien, auch der hier antragstellende Gesamtpersonalrat, weggefallen.

    Rn. 25 Das erkennende Gericht hat seine eingangs bereits erwähnte, vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit dem vorstehend zitierten Beschluss bestätigte Rechtsauffassung bezüglich des endgültigen Wegfalls des Gesamtpersonalrats in der Folgezeit mehrfach - jeweils in regulären Hauptsacheverfahren - bekräftigt (vgl. insbesondere die oben bereits erwähnten Beschlüsse jeweils vom 31.7.2013, Az. AN 7 P 12.00752, AN 7 P 12.02311 und AN 7 P 13.00270); an dem Verfahren AN 7 P 12.00752, einem Wahlanfechtungsverfahren, war der hier antragstellende Gesamtpersonalrat auch selbst beteiligt.

  • VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 7 P 13.01222

    Wahlanfechtung betreffend Wahl zum Personalrat der Besonderen Dienststelle …

    Der Wahlvorstand für die Personalratswahl vom 20. Juni 2013 sei von den Antragstellern des vorliegenden Verfahrens mit Schreiben vom 3. Mai 2013 mit Hinweis auf das bei der Fachkammer anhängig gewesene Verfahren AN 7 P 12.02311 (vgl. insoweit inzwischen Beschluss der Fachkammer vom 31.7.2013) wegen der nach Ansicht der Antragsteller rechtswidrigen Versetzung von Personalratsmitgliedern ersucht worden, die Wahl zu unterlassen, da bereits ein ordentlicher Personalrat bei der Dienststelle bestehe.

    Dabei kann letztlich offenbleiben, ob sich der Anlass für eine Neuwahl des Personalrats der Besonderen Dienststelle Familienkasse neuer Ordnung aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG ergibt (Absinken der Zahl der regelmäßig Beschäftigten in der Dienststelle um die Hälfte, hier: von nahezu 4000 Beschäftigten auf etwa 75 Beschäftigte), aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (Absinken der Gesamtzahl der - ursprünglich 17 - Mitglieder des Personalrats um mehr als ein Viertel) oder etwa aus § 27 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG (völliger Wegfall der ursprünglich zum 1.2.2005 errichteten Besonderen Dienststelle Familienkasse alter Ordnung durch die Organisationsreform zum 1.1.2013/1.5.2013 bei gleichzeitiger Gründung einer neuen - personalvertretungsrechtlich gesehen nicht mit der bisherigen Behörde identischen - Besonderen Dienststelle Familienkasse neuer Ordnung, vgl. insoweit die Beschlüsse der erkennenden Fachkammer vom 31. Juli 2013, Az. AN 7 P 12.00752, AN 7 P 12.02311 und AN 7 P 13.00270, bei der sodann bis zu der im Juni 2013 erfolgten Wahl noch kein Personalrat erstmals errichtet war).

  • VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 7 P 12.02318

    Beanspruchtes Mitbestimmungsrecht des ehemaligen Gesamtpersonalrats der …

    43, Az. AN 7 P 12.02311, juris, RdNr. 36; ferner auch, wiederum im Hauptsacheverfahren, mit Beschlüssen heutigen Datums - 17.10.2013 - in den Verfahren Az. AN 7 P 12.02153 und AN 7 P 13.01222), infolge der zum 1. Januar 2013 bzw. 1. Mai 2013 durchgeführten Organisationsreform endgültig und ersatzlos weggefallen.
  • VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 13.00270

    Besondere Dienststelle Familienkasse, so genannte Familienkasse Direktion

    Rn. 25 In der mündlichen Verhandlung vor der Fachkammer am 31. Juli 2013 wurden die Beteiligten, aufgrund entsprechenden Verbindungsbeschlusses zugleich auch im Parallelverfahren AN 7 P 12.02311, angehört.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Ansbach
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht