Rechtsprechung
| VG Ansbach, 11.02.2008 - AN 8 PE 07.03491 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Zurverfügungstellen von Büropersonal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VG Ansbach, 19.03.2007 - AN 8 PE 07.00767
Auszug aus VG Ansbach, 11.02.2008 - AN 8 PE 07.03491
Nachdem der Vorsitzende des Antragstellers in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (AN 8 PE 07.00767) eine eidesstattliche Versicherung abgab und darin erklärte, dass Frau ... ausgebildete Zahnarzthelferin sei und deshalb nicht als Schreibkraft angesehen werden könne und außerdem das Programm Excel nicht beherrsche und die Arbeit mit dem Textverarbeitungsprogramm Word nur unzureichend erfülle und darüber hinaus die mehrfache Kontrolle aller Schriftstücke erforderlich sei, um gewährleisten zu können, dass die Briefe nicht sinnentstellt und mit Rechtschreibfehlern zum Postausgang gelangen, Frau ... weiterhin keine ausgebildete Verwaltungskraft sei und die Erfahrung zeige, dass eine Kontrolle aller ihrer Arbeiten erforderlich sei, weshalb sie insgesamt nicht in der Lage sei, die anfallenden Schreibtätigkeiten ordnungsgemäß zu erfüllen, verpflichtete das Gericht den Beteiligten mit Beschluss vom 19. März 2007, dem Antragsteller Frau ... bzw. eine andere geeignete Schreibkraft, die die Anforderungen des Antragstellers erfülle, vorläufig bis zum 30. April 2007 in Vollzeit zur Verfügung zu stellen.Diesbezüglich werde auf die Glaubhaftmachung in dem mit einstweiliger Verfügung vom 19. März 2007 abgeschlossenen Verfahren (AN 8 PE 07.00767) sowie auf die dortigen Ausführungen im Antragsschriftsatz verwiesen.
- VGH Bayern, 23.05.1990 - 18 PC 90.1430
Auszug aus VG Ansbach, 11.02.2008 - AN 8 PE 07.03491
Das schließt aber nach Auffassung des Gerichts in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 23.5.1990, 18 PC 90.1430 und vom 22.5.1990, 17 PC 90.1454) die zum 8. Buch gehörende Regelung des § 944 ZPO nicht aus.
- VG Ansbach, 25.05.2010 - AN 8 PE 10.00747
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Zurverfügungstellen von …
Rn. 16 Wie den Beteiligten aus den Entscheidungen des Gerichts vom 11. Februar 2008 (AN 8 PE 07.03491) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. September 2008 (17 PC 08.475) bekannt ist, steht dem Antragsteller ein Auswahlrecht in Bezug auf eine konkret benannte Bürokraft nicht zu.
dejure.org
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