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   BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 327/70   

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https://dejure.org/1971,943
BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 327/70 (https://dejure.org/1971,943)
BAG, Entscheidung vom 03.08.1971 - 1 AZR 327/70 (https://dejure.org/1971,943)
BAG, Entscheidung vom 03. August 1971 - 1 AZR 327/70 (https://dejure.org/1971,943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gefahrgeneigte Tätigkeit - Schuldanerkenntnis - Ausschlußfrist - Mitverschulden - Prüfung durch Revisionsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 81
  • AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 66
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02

    Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden

    Der Anspruch verfällt nicht, wenn der Anspruchsgegner ihn vor Ablauf der Verfallfrist anerkennt (vgl. BAG 3. August 1971 - 1 AZR 327/70 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 66 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 9, zu 4 der Gründe; 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 98, zu II 2 e aa, f der Gründe; 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - BAGE 73, 54, 57 f.).
  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    aaa) Die Annahme des Ablaufs tariflicher Ausschlußfristen mag unbillig sein, wenn das Verhalten des dadurch Begünstigten es selbst bewirkt hat, daß der Berechtigte die Frist nicht wahren konnte (BAG 3. August 1971 - 1 AZR 327/70 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 66 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 9; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 125).
  • BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06

    Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen

    Zwar trifft es zu, dass ein durch das schädigende Ereignis eingetretener hoher Vermögensverlust um so mehr dem Betriebsrisiko des Arbeitgebers zuzurechnen ist, als dieser einkalkuliert oder durch Versicherungen - ohne Rückgriffsmöglichkeit gegen den Arbeitnehmer - deckbar ist (Senat 12. Oktober 1989 - 8 AZR 276/88 - BAGE 63, 127 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 97 = EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 23; 1. Dezember 1988 - 8 AZR 65/84 - AP BGB § 840 Nr. 2 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 50; BAG 3. August 1971 - 1 AZR 327/70 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 66 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 9; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 17. Oktober 1980 - 6 Sa 452/80 - DB 1981, 223; LAG Köln 7. Mai 1992 - 5 Sa 448/91 - LAGE BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 17).

    Unerheblich ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (3. August 1971 - 1 AZR 327/70 - aaO) und entgegen der in der Revisionsbegründung vertretenen Auffassung des Beklagten, ob die Versicherung hiervon tatsächlich Gebrauch macht.

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Auch bei Ansprüchen des Arbeitgebers hat das Bundesarbeitsgericht im Falle einer einstufigen Ausschlußfrist die Auffassung vertreten, daß sich derjenige, der, sei es auch ohne Absicht, durch Abgabe eines Schuldanerkenntnisses bewirke, daß sein Gläubiger die Schriftform einer tariflichen Ausschlußbestimmung nicht einhalte, nicht mit Erfolg auf den Ablauf einer Ausschlußfrist berufen könne (3. August 1971 - 1 AZR 327/70 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 66 mit zust. Anm. Buchner; einschränkend dagegen 20. November 1984 - 3 AZR 298/82 - nv.).
  • LAG Hamm, 26.04.2007 - 17 Sa 1914/06

    Außerordentliche Kündigung wegen des gegen den Gekündigten bestehenden Verdachts,

    (1) Wer durch Abgabe eines Schuldanerkenntnisses bewirkt, dass sein Gläubiger die Schriftform einer tariflichen Ausschlussbestimmung nicht einhält, kann sich gemäß § 242 BGB nicht auf deren Ablauf berufen (vgl. BAG, Urteil vom 03.08.1971 - 1 AZR 327/70 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung).
  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 487/80

    Beschränkung der Schadenshaftung des Arbeitnehmers

    Die Erteilung von Anordnungen an eine Waldarbeiterkolonne, die gefährliche Arbeit (Verbrennen von Holzabfall) zu verrichten hatte, wurde im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3. August 1971 (- 1 AZR 327/70 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) als nicht gefahrgeneigt angesehen.
  • BAG, 18.12.1986 - 6 AZR 36/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Übergangsgeld nach BAT - Anrechnung von

    Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn nach den Erklärungen und Zusicherungen sowie dem sonstigen Verhalten der Partei, die sich auf die mangelnde Geltendmachung beruft, der Eindruck erzeugt worden wäre, als wolle sie auch ohne Einhaltung der schriftlichen Geltendmachung erfüllen oder von der Einhaltung der schriftlichen Geltendmachung überhaupt absehen (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1961 - 1 AZR 239/59 - BAGE 11, 150 [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59] = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 7. Dezember 1962 - 1 AZR 128/59 - AP Nr. 23 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; BAG Urteil vom 3. August 1971 - 1 AZR 327/70 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258 = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 18.12.1986 - 6 AZR 13/85

    Verfall von Übergangsgeldansprüchen - Anspruch auf Zahlung von Übergangsgeld -

    Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn nach den Erklärungen und Zusicherungen sowie dem sonstigen Verhalten der Partei, die sich auf die mangelnde Geltendmachung beruft, der Eindruck erzeugt worden wäre, als wolle sie auch ohne Einhaltung der schriftlichen Geltendmachung erfüllen oder von der Einhaltung der schriftlichen Geltendmachung überhaupt absehen (BAG Urteil vom 23. Juni 1961 - 1 AZR 239/59 - BAGE 11, 150 [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59] = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 7. Dezember 1962 - 1 AZR 128/59 - AP Nr. 23 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; BAG Urteil vom 3. August 1971 - 1 AZR 327/70 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258 = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
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