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   BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54   

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https://dejure.org/1955,6
BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54 (https://dejure.org/1955,6)
BAG, Entscheidung vom 29.09.1955 - 2 AZR 43/54 (https://dejure.org/1955,6)
BAG, Entscheidung vom 29. September 1955 - 2 AZR 43/54 (https://dejure.org/1955,6)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG (1951) § 1 § 7
    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht bestehendes Beschäftigungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis - Deutscher Arbeitnehmer - Besatzungsmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 134
  • BAGE 2, 135
  • NJW 1955, 1816
  • DB 1955, 1044
  • AP KSchG § 1 Nr. 12
 
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Wird zitiert von ... (219)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.06.1955 - 2 AZR 14/54

    Arbeitsverhältnis: Lohnfortzahlung bei Kündigung einer Schwangeren durch

    Auszug aus BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54
    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08. Juni 1955 (AP Nr. 2 zu § 9 MuSchG ) war die Rechtslage insofern anders, als nach dem Zweck dieser Bestimmung der werdenden Mutter neben der Erhaltung des Arbeitsplatzes vor allem ihr Lohnanspruch gesichert werden soll, um sie vor wirtschaftlichen Nöten zu bewahren.
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Erst danach muß der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung auf einen entsprechenden freien Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (Senatsurteile vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 24. März 1983, BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Angesichts der unstreitigen Tatsache, daß die Abteilung des Klägers aufgelöst worden ist, hätte der Kläger näher aufzeigen müssen, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellte (vgl. BAGE 42, 151, 158 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe).

    In einer weiteren Entscheidung hat der Senat (BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) eine vom erkennenden Richter verwendete Punktetabelle als mit der nach § 1 Abs. 3 KSchG notwendigen Einzelfallüberprüfung nicht vereinbar angesehen.

    Der Schutzzweck dieser Norm bedingt deshalb die Berücksichtigung von Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten sowie persönlicher Umstände des betreffenden Arbeitnehmers wie Erkrankung, Schwerbehinderteneigenschaft usw. (vgl. BAGE 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972, mit Anm. von G. Hueck; BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und BAGE 43, 357 = AP Nr. 13, aaO, mit Anm. von Hoyningen-Huene).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    1 a) Bei der Beantwortung der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, geht es um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 42, 151, 157 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1, 2 der Gründe und Urteil vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 -BAGE 84, 209, 212 = AP Nr. 80, aaO, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Das KSchG geht bei der Dreiteilung der Kündigungsgründe in § 1 Abs. 2 Satz 1 davon aus, ob die "Störquelle" im Verhaltensbereich, im persönlichen oder im betrieblichen Bereich liegt (vgl. Senatsurteil vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe).
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