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   BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55   

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BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55 (https://dejure.org/1956,990)
BAG, Entscheidung vom 30.11.1956 - 1 AZR 260/55 (https://dejure.org/1956,990)
BAG, Entscheidung vom 30. November 1956 - 1 AZR 260/55 (https://dejure.org/1956,990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweispflicht bei Klage gegen Kündigung; Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer gegen das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen verstoßenden Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP KSchG § 1 Nr. 26
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55
    Sie Kündigung der Beklagten verstößt nicht gegen Art» 3 Abs» 2, Abs» 3 GG» Zwar trifft es zu, daß auch eine Kündigung als einseitiges, unmittelbar ge staltendes Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen das Grundrecht der Gleichberechtigung von Mann und Brau gemäß § 134 BGB nichtig sein kann» Senn dieses Grund recht ist auch für den Privatrechtsverkehr der Bürger untereinander von Bedeutung» Sas in Art« 3 Abs» 2, Abs» 3 GG aufgestellte Siskriminierungsverbot gibt also auch dem einzelnen mit zwingender Wirkung eine bestimmte Rechtsposition im Verhältnis zu den übrigen Rechtsgenossen» Allerdings darf hierdurch nicht die auch in der Verfassung verbürgte privatrechtliche Gestaltungs- und Vertragsfreiheit, die sich aus Art» 2 Abs» 1 ergibt, ungebührlich eingeschränkt werden» Saher kann die Gleichberechtigung von Mann und Brau das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts im Privatrecht nur gegenüber solchen Maßnahmen gelten, die eines verständigen und zu billigenden Sinnes entbehren» Ein Verstoß gegen Art» 3 Abs» 2, Abs» 3 GG kann also nur dann vorliegen, wenn die Sonderbehandlung gerade wegen und nur wegen eines der dort genannten Gründe erfolgt (BAG 1, 185 ff).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

    Hierbei hat es zutreffend die Überprüfung in drei Stufen vorgenommen, und zwar nach Kriterien, die ihrer Struktur nach auch für andere Arten der krankheitsbedingten Kündigung gelten (vgl. für die langanhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; für häufige Kurzerkrankungen Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II der Gründe; für dauernde Leistungsunfähigkeit Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969, zu II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten;

    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber Betriebsablaufstörungen nicht darlegt und eine Personalreserve nicht vorhält (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    II. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen:.

    Der Senat hat stets betont, daß die Kosten, die der Arbeitgeber zusätzlich für eine Vorhaltereserve aufwendet, lediglich bei der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sind (BAGE 61, 131, 140 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I 3 b bb der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I 3 b der Gründe; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B II 1 c cc der Gründe; Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 2 a der Gründe).

    Es ist nicht erforderlich, daß neben den Lohnfortzahlungskosten weitere Belastungen des Arbeitgebers (Betriebsablaufstörungen, Vorhaltekosten) vorliegen, auch wenn sie fehlen, können allein die Lohnfortzahlungskosten zu einer wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers werden, die er billigerweise nicht mehr hinzunehmen hat (BAG Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 2 a der Gründe).

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

    Wie sich aus dem Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - (AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ergibt, wollte es damit nur zum Ausdruck bringen, daß die Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen auf den Fall einer krankheitsbedingten Minderleistung nicht uneingeschränkt anzuwenden seien.
  • ArbG Berlin, 03.01.2014 - 28 Ca 19481/12

    Auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützte Kündigung

    dazu statt vieler schon BAG 30.11.1956 - 1 AZR 260/55 - AP § 1 KSchG Nr. 26 ["Juris"-Rn. 26]: "Es ist nicht ersichtlich, dass das Berufungsgericht den Begriff der dringenden betrieblichen Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG verkannt hätte.

    Denn die Beklagte war nach den Feststellungen des Berufungsurteils im Zusammenhang mit dem Produktionsrückgang und den Rationalisierungsmaßnahmen gezwungen, durch Kündigungen den Personalüberhang bei den Büroangestellten der Werke D. und H. zu beseitigen".S. dazu statt vieler schon BAG 30.11.1956 - 1 AZR 260/55 - AP § 1 KSchG Nr. 26 ["Juris"-Rn. 26]: "Es ist nicht ersichtlich, dass das Berufungsgericht den Begriff der dringenden betrieblichen Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG verkannt hätte.

    zu diesen im Gesetzestext nicht unmittelbar positivierten Kriterium statt vieler schon BAG 30.11.1956 - 1 AZR 260/55 - AP § 1 KSchG Nr. 26, wo von den "für eine Kündigung in Frage kommenden" Arbeitnehmern die Rede ist; deutlicher dann LAG Frankfurt 15.10.1957 (Fn. 107) mit der Rede von Arbeitnehmern, die "auch in ihrer Arbeit näher miteinander verbunden und die vom Standpunkt der Betriebsleitung aus ohne weiteres miteinander zu vergleichen und untereinander auszuwechseln sind"; in jüngerer Zeit dann deutlicher BAG 25.4.1985 - 2 AZR 140/84 - BAGE 48, 314 = AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 7 = NZA 1986, 64 [B.II.3.]: "In die Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten sind alle Arbeitnehmer einzubeziehen, deren Funktion auch von den Arbeitnehmern wahrgenommen werden könnte, deren Arbeitsplatz weggefallen ist.

    Dies richtet sich in erster Linie nach der ausgeübten Tätigkeit"; 29.3.1990 - 2 AZR 369/89 - NZA 1991, 181, 184 [B.III.1.]: "Die soziale Auswahl erstreckt sich innerhalb des Betriebes nur auf Arbeitnehmer, die miteinander verglichen werden können; vergleichbar sind nur solche Arbeitnehmer, die austauschbar sind"; 17.9.1998 - 2 AZR 725/97 - NZA 1998, 1332 [II.2 a.]: "Dem steht nicht entgegen, dass grundsätzlich Arbeitnehmer vergleichbar sind, die austauschbar sind, was sich in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen bestimmt, d.h. nach der ausgeübten Tätigkeit; Austauschbarkeit ist nicht nur bei völliger Identität der Arbeitsplätze, sondern auch dann zu bejahen, wenn der Beschäftigte aufgrund seiner bisherigen Aufgaben im Betrieb und angesichts seiner beruflichen Qualifikation dazu in der Lage ist, die andersartige, aber gleichwertige Arbeit eines Kollegen zu verrichten".S. zu diesen im Gesetzestext nicht unmittelbar positivierten Kriterium statt vieler schon BAG 30.11.1956 - 1 AZR 260/55 - AP § 1 KSchG Nr. 26, wo von den "für eine Kündigung in Frage kommenden" Arbeitnehmern die Rede ist; deutlicher dann LAG Frankfurt 15.10.1957 (Fn. 107) mit der Rede von Arbeitnehmern, die "auch in ihrer Arbeit näher miteinander verbunden und die vom Standpunkt der Betriebsleitung aus ohne weiteres miteinander zu vergleichen und untereinander auszuwechseln sind"; in jüngerer Zeit dann deutlicher BAG 25.4.1985 - 2 AZR 140/84 - BAGE 48, 314 = AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 7 = NZA 1986, 64 [B.II.3.]: "In die Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten sind alle Arbeitnehmer einzubeziehen, deren Funktion auch von den Arbeitnehmern wahrgenommen werden könnte, deren Arbeitsplatz weggefallen ist.

    103) S. dazu statt vieler schon BAG 30.11.1956 - 1 AZR 260/55 - AP § 1 KSchG Nr. 26 ["Juris"-Rn. 26]: "Es ist nicht ersichtlich, dass das Berufungsgericht den Begriff der dringenden betrieblichen Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG verkannt hätte.

    109) S. zu diesen im Gesetzestext nicht unmittelbar positivierten Kriterium statt vieler schon BAG 30.11.1956 - 1 AZR 260/55 - AP § 1 KSchG Nr. 26, wo von den "für eine Kündigung in Frage kommenden" Arbeitnehmern die Rede ist; deutlicher dann LAG Frankfurt 15.10.1957 (Fn. 107) mit der Rede von Arbeitnehmern, die "auch in ihrer Arbeit näher miteinander verbunden und die vom Standpunkt der Betriebsleitung aus ohne weiteres miteinander zu vergleichen und untereinander auszuwechseln sind"; in jüngerer Zeit dann deutlicher BAG 25.4.1985 - 2 AZR 140/84 - BAGE 48, 314 = AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 7 = NZA 1986, 64 [B.II.3.]: "In die Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten sind alle Arbeitnehmer einzubeziehen, deren Funktion auch von den Arbeitnehmern wahrgenommen werden könnte, deren Arbeitsplatz weggefallen ist.

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 233/16

    Präjudizielle Bindungswirkung eines Verfahrens nach § 104 BetrVG für das

    Liegt eine solche erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vor, ist auf der dritten Stufe im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu prüfen, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (BAG v. 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06, NZA-RR 2008, 515; BAG v. 08.11.2007 - 2 AZR 292/06, NZA 2008, 593; BAG v. 20.01.2000 - 2 AZR 378/99, NZA 2000, 768; BAG v. 05.07.1990 - 2 AZR 154/90, AP Nr. 26 zu § 1 KSchG Krankheit; BAG v. 16.02.1989, 2 AZR 299/88, NZA 1989, 923).
  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    In der dritten Stufe, bei der Interessenabwägung, ist dann zu prüfen, ob die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vom Arbeitgeber billigerweise noch hinzunehmen ist (vgl. u. a. Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2006 - 6 Sa 974/05

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten oder

    Sie betrifft nicht nur die Ersterkrankung sondern ebenfalls den Fall, dass eine Erkrankung über die mitgeteilte voraussichtliche Dauer hinaus weiter besteht (vgl. BAG 07.12.1988 - 7 AZR 922/88 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG, 1969 verhaltensbedingte Kündigung; LAG Hamm, 02.09.2005 -13 Sa 991/05 - n.v. s. daher Juris).
  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 73/75

    Rechenschafts- und Auskehrungspflicht bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit

    Auch diese Begründung enthält einen materiellrechtlichen Fehler, weil bei der betriebsbedingten Kündigung die Darlegung und Beweislast für die nicht richtige soziale Auswahl nicht beim Arbeitgeber, sondern beim Arbeitnehmer liegt, wie sich aus der Vorschrift in § 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG ergibt (BAG AP Nr. 26 zu § 1 KSchG ), und weil das Landesarbeitsgericht die Darlegungs- und Beweislast daher falsch verteilt hat.
  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71

    Fristgemäße Kündigung u. evtl. Verstoß gegen §§ 134, 138, 242 BGB

    Artikel 3 Abs. 3 GG ist schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB anerkannt worden (BAG AP Nr. 26 zu § 1 KSchG ).

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG kann also nur dann vorliegen, wenn die Sonderbehandlung gerade wegen und nur wegen eines der dort genannten Gründe erfolgt (so schon BAG 1, 185 [196] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG ; AP Nr. 26 zu § 1 KSchG ; vgl. auch die Rechtsprechungshinweise bei Leibholz-Rinck, Grundgesetz , 4 Aufl., Art. 3 Anm. 36 sowie BVerfGE 7, 155 [171]).

  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92

    Kündigung: Kündigung infolge krankheitsbedingter Fehlzeiten - Kurzerkrankungen -

    Das Berufungsgericht ist der ständigen Rechtsprechung des Senates zur krankheitsbedingten Kündigung gefolgt (Grundsatzurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP, aaO; ferner Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) und hat die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Arbeitgeberkündigung einer Prüfung in drei Stufen unterzogen.
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
  • LAG Köln, 18.05.2007 - 11 Sa 632/06

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02

    Warnfunktionen von Abmahnungen

  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 309/91

    Krankheiten sind Kündigungsgrund

  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
  • LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Beleidigung von

  • LAG Hamm, 21.08.1998 - 5 Sa 701/98

    Wirksamkeit einer außerordentlichen personenbedingten Kündigung; Beschäftigung in

  • LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99

    Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für

  • BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91

    Kündigung eines eingeschränkt arbeitsfähigen Feuerwehrmannes - Anbieten eines

  • LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08

    Anzeige- und Nachweispflicht; Arbeitsunfähigkeit; Entfernung einer Abmahnung;

  • LAG Hamm, 30.05.2006 - 12 Sa 2300/05

    Ordentliche Kündigung wegen Alkoholsucht des Arbeitnehmers

  • LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99

    Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers -

  • LAG Hamm, 08.02.2005 - 19 Sa 2287/04

    Kündigung wegen Trunksucht

  • ArbG Reutlingen, 20.10.1998 - 1 Ca 397/86

    Anwendung der Generalklauseln im Kündigungsschutz; Treuwidrige Kündigung;

  • LAG Hessen, 12.01.2011 - 2 Sa 1438/10

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers

  • ArbG Essen, 08.11.2007 - 8 Ca 1926/07

    Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung des Kommissionierers eines

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2003 - 14 Sa 657/03

    Verdachtskündigung, Kündigung wegen Schlechtleistung

  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 15 Sa 21/03

    Verhaltensbedingte Kündigung: Tätlicher Angriff

  • LAG Düsseldorf, 30.03.1999 - 6 Sa 1846/97

    Kündigung: häufige Kurzerkrankungen in den letzten vier Jahren

  • LAG Hessen, 20.03.2013 - 2 Sa 1238/12

    Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit; Personenbedingte Kündigung wegen

  • LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05

    Kündigung einer Auslieferungsfahrerin eines Menuserviceunternehmens wegen zu

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
  • LAG Hamburg, 08.12.1999 - 3 Sa 17/97

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung wegen Krankheit;

  • BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 342/90

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Krankheit und häufiger

  • LAG Hamm, 11.09.1997 - 12 Sa 964/97

    Wirksamkeit einer Kündigung; Verstoß eines Arbeitnehmers gegen zwei

  • LAG Nürnberg, 19.12.1995 - 2 Sa 840/94

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen langanhaltender Arbeitsunfähigkeit ;

  • LSG Bayern, 12.12.2003 - L 8 AL 354/02

    Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Kündigung; Rechtmäßigkeit einer wegen

  • LAG Nürnberg, 16.12.1998 - 5 Sa 710/98

    Ordentliche Arbeitgeberkündigung wegen sexueller Belästigung

  • LAG Hamm, 04.05.1999 - 4 Sa 1298/98

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ; Anspruch auf

  • BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 634/92

    Anhörung des Betriebsrats i.R. einer Kündigung wegen unentschuldigten

  • LAG Köln, 17.06.1994 - 4 Sa 249/94

    Fehlzeiten; Kurzkrankheiten; Arbeitnehmer; Sachverständiger; Gutachten;

  • ArbG Essen, 04.03.2011 - 5 Ca 3695/10

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung im Falle einer mehr als drei

  • LAG Nürnberg, 17.05.2013 - 1 Sa 622/12

    Kündigung - Leistungsmangel - low performer - Abmahnung - Bewährungsfrist

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