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   BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 135/63   

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https://dejure.org/1964,843
BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 135/63 (https://dejure.org/1964,843)
BAG, Entscheidung vom 25.06.1964 - 2 AZR 135/63 (https://dejure.org/1964,843)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 1964 - 2 AZR 135/63 (https://dejure.org/1964,843)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1964, 1066
  • DB 1964, 1067
  • AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 3
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 12.02.1930 - I 171/29

    Über die Pflicht des Zwangslizenznehmers zur Rechnungslegung, ihren Umfang und

    Auszug aus BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 135/63
    Die Verpflichtung, Auskünfte zu erteilen, steht unter der allgemeinen Regel von Treu und Glauben (RGZ 127, 243 /2457) .

    Denn auch die Verpflichtung, Auskünfte zu erteilen, steht unter der allgemeinen Regel des § 242 BGB (vgl. RGZ 127, 243 /245.7)« Pa sich die Beklagte aber bereit erklärt hat, dem Kläger in ihren Geschäftsräumen in die Unterlagen, d.h. also Insbesondere in die Rechnungen über die Verkäufe vom Kläger entwickelter Erzeugnisse, Einblick zu gewähren, wodurch er ja auch die Namen der Abnehmer erfahren würde, ist es nicht recht verständlich, weshalb der Kläger diese Namen nicht unmittelbar aus den Provisionsabrechnungen erfahren darf.

  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

    Das ist von besonderer praktischer Bedeutung, wenn es um Angaben über Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit geht (BAG v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85, juris; BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris; BAG v. 07.07.1960 - 5 AZR 61/59, juris; BAG v. 25.06.1964 - 2 AZR 135/63, juris).
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 347/88

    Kündigung nach Infektion mit HIV-Virus

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Kündigung vielmehr erst dann sittenwidrig, wenn sie auf einem verwerflichen Motiv des Kündigenden beruht, wie insbesondere Rachsucht oder Vergeltung, oder wenn sie aus anderen Gründen dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht (vgl. BAGE 12, 60, 65 = AP Nr. 22 zu § 138 BGB, zu II der Gründe; Senatsurteil vom 25. Juni 1964 - 2 AZR 135/63 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu I 3 der Gründe; Senatsurteil vom 19. Juli 1973 - 2 AZR 464/72 - AP Nr. 32 zu § 138 BGB, zu I 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 2. April 1987, BAGE 55, 190, 196 = AP Nr. 1 zu § 612 a BGB, zu II 1 b der Gründe; alle jeweils m. w. N.; ebenso Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. 1, S. 558; Nikisch, Arbeitsrecht, 3. Aufl., Bd. 1, S. 705; Schmidt, AR-Blattei Kündigungsschutz VIII C; G. Müller, DB 1960, 1037, 1041; Galperin, BB 1966, 1458, 1461; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl.; Vorbem. zu § 620 Rz 76).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19

    Arbeitnehmervergütung - Arbeitnehmererfindervergütung: Ermittlung der

    Der Kläger tritt nicht als Wettbewerber für einen Konkurrenten der Beklagten auf, sondern ist ein im Ruhestand befindlicher ehemaliger Arbeitnehmer der Beklagten, den auch ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung Treuepflichten auch post contractum finitum treffen (vgl. BAG, Urteil vom 25.06.1964 - 2 AZR 135/63, Rn. 25).
  • BAG, 23.04.1981 - 2 AZR 1091/78
    196z - 2 AZR 135/63 -AP Nr. 3 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG 23.11.1961 - 2 AZR 301/61 - BAG 12, 60 = AP Nr. 22 zu § 138 BGB; BAG vom 19.7.1973 - 2 AZR 464/72 - AP Nr. 32 zu § 138 10 -.

    1964 - 2 AZR 135/63 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG vom 8 .

    Der Beklagten kann allenfalls angelastet werden, dem Kläger gekündigt zu haben, weil er ihr unbequem geworden ist (vgl. BAG vom 25.6. 1964 - 2 AZR 155/63 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).

  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 626/85

    Arbeitslosengeld - Anrechnung - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot -

    Das ist von besonderer praktischer Bedeutung, wenn es um Angaben über Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit geht (BAG Urteil vom 25. Februar 1975 - 3 AZR 148/74 - AP Nr. 6 zu § 74 c HGB, zu I und II 2 der Gründe mit Anmerkung von Moritz; BAG Urteil vom 7. Juli 1960 - 5 AZR 61/59 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 25. Juni 1964 - 2 AZR 135/63 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
  • BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 323/85

    Auskunftsanspruch eines Mitgesellschafters auf Rechnungslegung bei Beteiligung am

    Dies wiederum richtet sich zwar auch nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte (BAG Urteil vom 25. Juni 1964 - 2 AZR 135/63 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Auskunftspflicht), in erster Linie aber danach, was die Parteien vereinbart haben: Wer Anspruch auf Beteiligung am Umsatz, am Gewinn oder an der Auftragssumme hat, benötigt ganz unterschiedliche Angaben, um festzustellen, ob ihm hieraus Zahlungsansprüche erwachsen.
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