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Rechtsprechung
   KAG Rottenburg-Stuttgart, 24.03.2006 - AS 7/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,95205
KAG Rottenburg-Stuttgart, 24.03.2006 - AS 7/06 (https://dejure.org/2006,95205)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 24.03.2006 - AS 7/06 (https://dejure.org/2006,95205)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 24. März 2006 - AS 7/06 (https://dejure.org/2006,95205)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Hamburg, 11.11.2010 - L 5 AS 58/07
    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 19. März 2008 zum Az.: B 11 AS 7/06 R entschieden, dass eine Absetzung des Pauschbetrages für Versicherungsbeiträge bei Minderjährigen, die Kindergeld bezögen, nicht in Betracht komme.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2006 - L 15 B 24/06

    Prüfungsmaßstab bei der Erfolgsaussicht im Prozesskostenhilfeverfahren

    In diesem Zusammenhang wird besonders auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. Dezember 2006 - B 7b AS 7/06 R - hingewiesen (derzeit nur als Pressemitteilung über www.bundessozialgericht.de verfügbar; zum Meinungsstand siehe aber bereits Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. September 2005 - L 7 B 132/05 AS - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - L 11 B 441/05 SO ER - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - L 7 AS 4806/ ER-B -, alle zitiert nach Juris), in dem für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende entschieden worden ist, dass bestimmte Kosten, die über denen liegen (können), welche der Regelsatz abdeckt, zu Leistungsansprüchen nach § 73 SGB XII führen können.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2007 - L 20 B 67/07

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung für Erwerbsunfähige, …

    Ob als Folge des Urteils des Bundessozialgerichts vom 07.11.2007 (B 7b AS 7/06 R) bestimmte Kosten wie die Passbeschaffungskosten vom Leistungsträger gemäß § 73 SGB XII übernommen werden können, kann letztlich dahinstehen, weil sich der geltend gemachte Anspruch bereits aus § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII ergeben kann: Bedarfe werden abweichend von den Regelsätzen festgelegt, wenn im Einzelfall ein Bedarf seiner Höhe nach erheblich vom durchschnittlichen Bedarf abweicht (vgl. VG Dresden, Urteil vom 08.07.2005, 13 K 2649/04 zu § 22 BSHG).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - L 12 AS 1551/11
    Hinsichtlich der Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 11 SGB II ist ausreichend Rechtsprechung des BSG vorhanden (vgl. beispielsweise Urteil vom 19. März 2008 - B 11 B AS 7/06 R -).
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