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   OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 15 U 147/99   

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OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 15 U 147/99 (https://dejure.org/1999,17187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.1999 - 15 U 147/99 (https://dejure.org/1999,17187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 15 U 147/99 (https://dejure.org/1999,17187)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PresseG Nordrhein-Westfalen § 11
    Begriff der Betroffenheit als Voraussetzung für eine Gegendarstellung

Papierfundstellen

  • afp 2000, 470
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 14.06.2018 - 15 U 157/17

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass sich nach herrschender Meinung die Umstände, die zur Identifizierung und damit Erkennbarkeit des Betroffenen führen, aus dem in Rede stehenden Artikel selbst ergeben müssen; es reicht gerade nicht aus, wenn ein interessierter Leser die Identität durch eigene Recherchen ermittelt (vgl. Soehring/Hoene ( Soehring ), Presserecht, 5. Auflage, § 13 Rn. 37; LG Düsseldorf AfP 2000, 470).
  • OLG Dresden, 25.01.2022 - 4 U 2052/21

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen in einer Berichterstattung; Erkennbare

    Dass ein interessierter Leser die Identität durch eigene Recherchen ermitteln kann, reicht für eine Erkennbarkeit aber gerade nicht aus (OLG Köln, Urteil vom 14. Juni 2018 - 15 U 157/17 -, Rn. 28, juris vgl. Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Auflage, § 13 Rn. 37; LG Düsseldorf AfP 2000, 470).
  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 71/17

    Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeitsverletzung

    Zwar geht es sicher fehl, wenn der Kläger die Erkennbarkeit darüber herleiten will, dass über den Account des "F" auf die vollständige Veröffentlichung des Lichtbildes zugegriffen werden konnte, weil es im Rahmen des § 22 KUG grundsätzlich gerade nicht auf etwaige "Nachforschungsmöglichkeiten" außerhalb der konkret angegriffenen Berichterstattung ankommen kann, sondern allein auf eine Erkennbarkeit innerhalb eines mehr oder minder großen Personenkreises, der über den engsten Freundes- und Bekanntenkreis hinausgeht (statt aller KG v. 02.11.2010 - 9 U 208/09, BeckRS 2011, 17391; Senat v. 17.05.2005 - 15 U 211/04, NJW 2005, 2554; gegen Abstellen auf etwaige Recherchemöhlichkeiten auch OLG Düsseldorf v. 08.12.1999 - 15 U 147/99, AfP 2000, 470; Soehring , in: Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl. 2013, § 13 Rn. 36; Löffler/Sedelmeier , PresseR, 6. Aufl., § 11 LPG Rn. 59; Ricker/Weberling , Hdb. Des PresseR, 6. Aufl., Kap. 24 Rn. 5 m.w.N.).
  • LG Köln, 19.12.2018 - 28 O 201/18

    Unterlassungsanspruch eines Betroffenen der Verbreitung und Veröffentlichung von

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass sich nach herrschender Meinung die Umstände, die zur Identifizierung und damit Erkennbarkeit des Betroffenen führen, aus dem in Rede stehenden Artikel selbst ergeben müssen; es reicht gerade nicht aus, wenn ein interessierter Leser die Identität durch eigene Recherchen ermittelt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 14.06.2018 - 15 U 157/17; BVerfG, Beschl. v. 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05; LG Düsseldorf AfP 2000, 470; Burkhardt, a.a.O.).
  • LG Köln, 27.04.2020 - 28 O 131/20
    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass sich nach herrschender Meinung die Umstände, die zur Identifizierung und damit Erkennbarkeit des Betroffenen führen, aus dem in Rede stehenden Artikel selbst ergeben müssen; es reicht gerade nicht aus, wenn ein interessierter Leser die Identität durch eigene Recherchen ermittelt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 14.06.2018 - 15 U 157/17; BVerfG, Beschl. v. 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05; LG Düsseldorf AfP 2000, 470; Burkhardt, a.a.O).
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