Rechtsprechung
| OLG München, 21.12.1981 - 21 U 3951/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 1982, 230
- afp 1983, 276
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88
Wirtin
Der Senat hält seine in dem Urteil vom 21. Dezember 1981 (AfP 1982, 230) obiter dictum geäußerte Auffassung zur freien Widerruflichkeit nicht aufrecht. - LG Hagen, 07.05.2018 - 1 T 23/18 Vielmehr reicht es aus, wenn der Betroffene begründeten Anlass hat, anzunehmen, er könne innerhalb eines mehr oder minder großen Bekanntenkreises erkannt werden; (BGH GRUR 1979, 732, 733 - Fußballtor; KG AfP 2011, 269; OLG Hamburg AfP 1993, 590; OLG Stuttgart NJW-RR 1992, 536; OLG München AfP 1983, 276;… Wandtke/Bullinger-Fricke, UrhG, 4. Aufl. 2014,§ 22 KUG Rn. 7).
- LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Zur Nutzung einer Internet-Domain unter …
Ist der Abgebildete auf die Veröffentlichung des Bildnisses angesprochen worden, so liegt darin eine Bestätigung der Erkennbarkeit (OLG München AfP 1983, 276; LG Frankfurt a. M. ZUM-RD 2006, 357, 358). - AG Kerpen, 25.11.2010 - 102 C 108/10
Keine Rechtsverletzung durch Video bei fehlender Erkennbarkeit
Hierfür reicht auch die Erkennbarkeit innerhalb eines mehr oder minder großen Bekanntenkreises aus (…BGH, Urt. v. 26.06.1979 - VI ZR 108/78 = GRUR 1979, 732 - Fußballtor; OLG Hamburg, Besohl. v. 06.01.1993 - 3 W 2/93 = NJW-RR 1993, 923; OLG München, Urt. v. 21.12.1981 - 21 U 3951/81 = AfP 1983, 276).
dejure.org
Übersicht OLG München
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.