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Rechtsprechung
   OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4735
OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90 (https://dejure.org/1990,4735)
OLG München, Entscheidung vom 28.03.1990 - 21 U 1938/90 (https://dejure.org/1990,4735)
OLG München, Entscheidung vom 28. März 1990 - 21 U 1938/90 (https://dejure.org/1990,4735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 O 24495/89
  • OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90

Papierfundstellen

  • afp 1990, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90
    Ihr durch Artikel 5 GG garantierter Schutzbereich beschränkt sich in der Regel auf die Behauptung wahrer Tatsachen (BVerfGE 54, 298; 61, 1), so daß die Zulässigkeit der Äußerung im wesentlichen von ihrer inhaltlichen Richtigkeit abhängt.

    Der Wertungscharakter überwiegt dagegen dann, wenn der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, daß er gegenüber dem Wertungscharakter in den Hintergrund tritt (BVerfG NJW 83, 1415).

    Bei der Qualifizierung der Unterlassungsäußerung als Wertung folgt der Senat auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 83, 1415) und des BGH (NJW 62, 152; 65, 294; 65, 1476), wonach im Zweifel vom Meinungscharakter einer Äußerung auszugehen ist.

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90
    Eine Grenze findet der Schutz dort, wo die Meinungsäußerung nicht mehr nur scharf, schonungslos oder auch ausfällig, aber noch sachbezogen ist, sondern auf eine vorsätzliche Ehrenkränkung hinausläuft (BGH NJW 74, 1762).
  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

    Auszug aus OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90
    Eine Tatsachenbehauptung liegt dann vor, wenn der Gehalt einer Äußerung der objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offensteht (BGH AfP 75, 804;… Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 3. Aufl., Anm. 4.31).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts - …

    Auszug aus OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90
    1.) Grundlage der Beurteilung der Äußerung ist das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers (BGH GRUR 70, 370, 372; 81, 318), ohne daß es auf den Willen des Erklärenden (BGH NJW 66, 1214) oder seine mit der Äußerung verfolgte Absicht ankommt (BGH GRUR 82, 318).
  • BGH, 09.11.1971 - VI ZR 57/70

    Unterlassungsanspruch ehrverletzender Äußerungen bei gesellschaftsinterner …

    Auszug aus OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90
    Ein Überwiegen des tatsächlichen Charakters liegt vor, wenn die Wertung sich als zusammenfassender Ausdruck von Tatsachenbehauptungen darstellt und damit eine Beweisaufnahme über die Wahrheit der zusammengefaßten tatsächlichen Umstände ermöglicht (BGH GRUR 72, 435, 439).
  • BGH, 09.02.1982 - VI ZR 123/80

    Beurteilung des Aussagegehalts einer inkriminierten Äußerung - Abwägung zwischen …

    Auszug aus OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90
    1.) Grundlage der Beurteilung der Äußerung ist das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers (BGH GRUR 70, 370, 372; 81, 318), ohne daß es auf den Willen des Erklärenden (BGH NJW 66, 1214) oder seine mit der Äußerung verfolgte Absicht ankommt (BGH GRUR 82, 318).
  • BGH, 17.11.1964 - VI ZR 181/63

    Volkacher Madonna

    Auszug aus OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90
    Bei der Qualifizierung der Unterlassungsäußerung als Wertung folgt der Senat auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 83, 1415) und des BGH (NJW 62, 152; 65, 294; 65, 1476), wonach im Zweifel vom Meinungscharakter einer Äußerung auszugehen ist.
  • BGH, 11.05.1965 - VI ZR 16/64

    Anwendung wettbewerbsrechtlicher Grundsätze bei einem der Leserschaft …

    Auszug aus OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90
    Bei der Qualifizierung der Unterlassungsäußerung als Wertung folgt der Senat auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 83, 1415) und des BGH (NJW 62, 152; 65, 294; 65, 1476), wonach im Zweifel vom Meinungscharakter einer Äußerung auszugehen ist.
  • BGH, 21.11.1961 - VI ZR 73/61

    Bund der Vertriebenen / Vertriebenenfunktionär

    Auszug aus OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90
    Bei der Qualifizierung der Unterlassungsäußerung als Wertung folgt der Senat auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 83, 1415) und des BGH (NJW 62, 152; 65, 294; 65, 1476), wonach im Zweifel vom Meinungscharakter einer Äußerung auszugehen ist.
  • OLG München, 09.07.1984 - 21 U 2088/84
    Auszug aus OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90
    Es handelt sich zwar, worauf der Verfügungskläger im Hinblick auf die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Senats vom 9.7.1984 (- 21 U 2088/84 -) in seiner Berufungsbegründung zu Recht hinweist, bei dem verfahrensgegenständlichen Artikel nicht um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage.
  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung einer …

    Derartige Vergröberungen beeinträchtigten im Zweifel das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht soweit, dass hiergegen ein Abwehranspruch gerechtfertigt wäre (OLG München, Urteil vom 28.3.1990 - 21 U 1938/90 - juris).
  • OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 U 2001/19

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Derartige Vergröberungen beeinträchtigten im Zweifel das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht soweit, dass hiergegen ein Abwehranspruch gerechtfertigt wäre (OLG München, Urteil vom 28.3.1990 - 21 U 1938/90 - juris).
  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Die Beschwerdeführerin führt zwar im Grundsatz zutreffend aus, dass der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme entfallen oder zurücktreten kann, wenn der Betroffene durch sein eigenes in der Öffentlichkeit gezeigtes Verhalten Veranlassung zur weiteren Erörterung in den Medien gegeben hat und er als eine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte im Bereich des öffentlichen Lebens eine besonders hervorragende Stellung einnimmt (vgl. BVerfGE 101, 361/385 = NJW 2000, 1021; OLG München AfP 1990, 214; OLG Stuttgart AfP 1981, 362 - Rudi Carrell;… Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz m Presse und Rundfunk, 2. Auflage, Rdn. 99; Koppehele, AfP 1981, 337/337 f. - Rudi Carrell;… Soehring, a.a.O. Rdn. 15.11, Wenzel, a.a.O. Rdn. 6.62).
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