Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - I-15 U 130/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-mann.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmenssanierers durch Presseberichterstattung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmenssanierers durch Presseberichterstattung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 03.07.2013 - 12 O 242/13
- OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - I-15 U 130/13
Papierfundstellen
- afp 2014, 70
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu mehrdeutigen Tatsachenbehauptungen ist zwar einer auf die künftige Unterlassung einer Behauptung gerichteten Klage bereits dann stattzugeben, wenn die fragliche Tatsachenbehauptung einen mehrdeutigen Gehalt aufweist und in einer der nicht fern liegenden Deutungsvarianten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des von ihr Betroffenen verletzt, weil dieses die Meinungsfreiheit des Äußernden im konkreten Fall überwiegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 -, BVerfGE 114, 339-356 - Stolpe). - BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13
(vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2005, VI ZR 204/04, - juris, abgedruckt in NJW 2006, 601, 603; BGH, Urteil vom 28.06.1994, VI ZR 273/93 - juris). - BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08
Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13
Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 22.9. 2009 - VI ZR 19/08 m.w.Nachw.).
- BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13
Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10 -, juris m.w.Nachw.). - BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13
Dies ändert aber nichts daran, dass es den Fachgerichten obliegt, zunächst zu ermitteln, ob ein derartiger Fall der Mehrdeutigkeit im zu entscheidenden Fall gegeben ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08. September 2010 - 1 BvR 1890/08 -, juris). - BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13
Die Behauptung einer Tatsache fällt in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen ist (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 -, juris, m.w.Nachw.). - BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10
Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13
Danach muss der Einzelne grundsätzlich Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 261/10 -, juris, m.w.Nachw.). - BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Untersagung verdeckter Tatsachenbehauptungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13
Rn. 53 Der Senat folgt auch unter Zugrundelegung der "Stolpe"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sich nur mit offenen, aber mehrdeutigen Tatsachenbehauptungen befasst, weiterhin der vorstehend dargestellten, vom Bundesverfassungsgericht gebilligten (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Februar 2004 - 1 BvR 417/98 -, juris) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine "zwischen den Zeilen" verdeckt aufgestellte Aussage im Interesse des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinungs- und Pressefreiheit nur unter engen Voraussetzungen anzunehmen ist, nämlich nur dann, wenn sie sich dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aus dem Zusammenspiel der offen getätigten Aussagen aufdrängt (ebenso LG Hamburg, Urteil vom 1.10.2010, 324 - juris, abgedruckt in AfP 2011, 394 - 396; KG Berlin…, Urteil vom 12.04.2012,10 U 127/11 - juris, Rdnr. 9; letzteres ohne unmittelbare Auseinandersetzung mit der "Stolpe"-Entscheidung). - BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13
(vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2005, VI ZR 204/04, - juris, abgedruckt in NJW 2006, 601, 603; BGH, Urteil vom 28.06.1994, VI ZR 273/93 - juris). - LG Hamburg, 01.10.2010 - 324 O 3/10
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13
Rn. 53 Der Senat folgt auch unter Zugrundelegung der "Stolpe"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sich nur mit offenen, aber mehrdeutigen Tatsachenbehauptungen befasst, weiterhin der vorstehend dargestellten, vom Bundesverfassungsgericht gebilligten (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Februar 2004 - 1 BvR 417/98 -, juris) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine "zwischen den Zeilen" verdeckt aufgestellte Aussage im Interesse des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinungs- und Pressefreiheit nur unter engen Voraussetzungen anzunehmen ist, nämlich nur dann, wenn sie sich dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aus dem Zusammenspiel der offen getätigten Aussagen aufdrängt (ebenso LG Hamburg, Urteil vom 1.10.2010, 324 - juris, abgedruckt in AfP 2011, 394 - 396; KG Berlin…, Urteil vom 12.04.2012,10 U 127/11 - juris, Rdnr. 9; letzteres ohne unmittelbare Auseinandersetzung mit der "Stolpe"-Entscheidung). - KG, 12.04.2012 - 10 U 127/11
- BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19
Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen …
Die vom Berufungsgericht herangezogenen Grundsätze aus der sogenannten "Stolpe-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts , wonach bei der Abwägung im Rahmen der Prüfung eines Unterlassungsanspruchs alle nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zugrunde zu legen sind, die das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, da es dem Äußernden freisteht, sich in Zukunft eindeutig zu äußern und - wenn eine persönlichkeitsverletzende Deutungsvariante nicht dem von ihm beabsichtigten Sinn entspricht - klarzustellen, wie er seine Aussage versteht (…vgl. BVerfGE 114, 339, 350 f. [BVerfG 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98] , juris Rn. 34 ff.), betreffen dagegen den Fall einer offenen mehrdeutigen Aussage (…so auch OLG Köln, AfP 2015, 440, 441 [OLG Köln 19.05.2015 - 15 U 208/14] , juris Rn. 36; OLG Düsseldorf, AfP 2014, 70, 73 [BGH 16.05.2013 - I ZR 28/12] , juris Rn. 41; OLG Stuttgart…, Urteil vom 8. Februar 2017 - 4 U 166/16 , juris Rn. 187;… Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl., § 16 Rz. 88;… aA wohl Meyer in Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 4. Aufl., 40. Abschnitt Rn. 23) und passen zudem nicht zu dem einmaligen Vorgang des Abdrucks einer Gegendarstellung.Die vom Berufungsgericht herangezogenen Grundsätze aus der sogenannten "Stolpe-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts , wonach bei der Abwägung im Rahmen der Prüfung eines Unterlassungsanspruchs alle nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zugrunde zu legen sind, die das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, da es dem Äußernden freisteht, sich in Zukunft eindeutig zu äußern und - wenn eine persönlichkeitsverletzende Deutungsvariante nicht dem von ihm beabsichtigten Sinn entspricht - klarzustellen, wie er seine Aussage versteht (…vgl. BVerfGE 114, 339, 350 f. [BVerfG 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98] , juris Rn. 34 ff.), betreffen dagegen den Fall einer offenen mehrdeutigen Aussage (…so auch OLG Köln, AfP 2015, 440, 441 [OLG Köln 19.05.2015 - 15 U 208/14] , juris Rn. 36; OLG Düsseldorf, AfP 2014, 70, 73 [BGH 16.05.2013 - I ZR 28/12] , juris Rn. 41; OLG Stuttgart…, Urteil vom 8. Februar 2017 - 4 U 166/16 , juris Rn. 187;… Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl., § 16 Rz. 88;… aA wohl Meyer in Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 4. Aufl., 40. Abschnitt Rn. 23) und passen zudem nicht zu dem einmaligen Vorgang des Abdrucks einer Gegendarstellung.
- OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13
Unterlassungsansprüche betreffend Äußerungen des Autors des Buchs "Macht und …
Daher ist unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtspositionen eine Annahme verdeckter Tatsachenbehauptungen nur hinsichtlich sich als unabweislich aufdrängender Schlussfolgerungen gerechtfertigt und es sind im Übrigen Unterlassungsansprüche zu verneinen, weil es "mehrdeutige" verdeckte Tatsachenbehauptungen nach diesem Verständnis schon nicht geben kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.10.2013 - 15 U 130/13 -, AfP 2014, 70;… LG Hamburg, Urt. v. 01.10.2010 - 324 O 3/10 -, AfP 2011, 394;… Soehring, Presserecht, 5. Auflage, § 16 Rn. 44 d). - OLG Köln, 07.06.2018 - 15 U 127/17
Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrecht durch negative …
Daher ist unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtspositionen eine Annahme verdeckter Tatsachenbehauptungen nur hinsichtlich sich als unabweislich aufdrängender Schlussfolgerungen gerechtfertigt und es sind im Übrigen Unterlassungsansprüche zu verneinen, weil es "mehrdeutige" verdeckte Tatsachenbehauptungen nach diesem Verständnis schon nicht geben kann (vgl. ebenso etwa auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.10.2013 - 15 U 130/13, AfP 2014, 70;… LG Hamburg, Urt. v. 01.10.2010 - 324 O 3/10, AfP 2011, 394;… Soehring, in: Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2013, § 16 Rn. 44 d).
- LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 113/17
Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers von Äußerungen in einer Pressemitteilung …
Steht eine Verurteilung zum Unterlassen zur Prüfung, so sind dieser alle nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zu Grunde zu legen, die ein Recht des Verletzen beeinträchtigen (…im Zusammenhang mit der Verletzung des Persönlichkeitsrechts: BVerfG, ebd., Rn. 34 f.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.10.2013, Az.: I-15 U 130/13, S. 6, lit. c), zitiert nach BeckRS 2013, 20738; zur Übertragung der BVerfG-Rechtsprechung auf das Lauterkeitsrecht: Bruhn, in: Harte-Bavendamm/ Henning-Bodewig, 4. Auflage, 2016, § 4, Rn. 16 und Ahrens, ebd., Einl G, Rn. 84.). - OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 208/14
Anspruch auf Unterlassung einer sog. verdeckten Tatsachenbehauptung hinsichtlich …
Daher ist unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtspositionen eine Annahme verdeckter Tatsachenbehauptungen nur hinsichtlich sich als unabweislich aufdrängender Schlussfolgerungen gerechtfertigt und es sind im Übrigen Unterlassungsansprüche zu verneinen, weil es "mehrdeutige" verdeckte Tatsachenbehauptungen nach diesem Verständnis schon nicht geben kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.10.2013 - 15 U 130/13, AfP 2014, 70;… LG Hamburg, Urt. v. 1.10.2010 - 324 O 3/10, AfP 2011, 394;… Soehring, Presserecht, 5. Auflage, § 16 Rn. 44 d). - OLG Köln, 17.04.2014 - 15 W 22/14
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung betreffend die Untersagung der …
Welche anderen - nicht fernliegenden und/oder persönlichkeitsrechtsverletzenden - Schlussfolgerungen der Rezipient aus zutreffend dargestellten Fakten zieht, ist jedoch abgesehen davon, dass die Meinungsäußerungsfreiheit gerade auch dazu dient, solche nicht in eine bestimmte Richtung gelenkten "Denkanstöße" zu ermöglichen, weitgehend dem Einflussbereich des sich Äußernden entzogen, so dass unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtspositionen eine Annahme verdeckter Tatsachenbehauptungen nur hinsichtlich sich als unabweislich aufdrängender Schlussfolgerungen gerechtfertigt ist und ansonsten Unterlassungsansprüche zu verneinen sind, weil es "mehrdeutige" verdeckte Tatsachenbehauptungen nach dem o.g. Verständnis definitionsgemäß schon nicht geben kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2013 - 15 U 130/13, in: AfP 2014, 70 ff.; LG Hamburg, Urteil vom 1.10.2010 - 324 O 3/10, in: AfP 2011, 394 ff.;… Soehring, Presserecht, 5. Auflage 2013, § 16 Tz. 44 d m.w.N.).
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